Anzeige wegen Beleidigung weil der Nachbar Telefonat durch die Wand mitgehört und aufgezeichnet hat . Kann ich dafür verurteilt werden?

8 Antworten

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Und wie so sollst du angezeigt werden, wenn dein Nachbar dich abgehört hat?

Hast du ihn verbal und oder tätlich angegriffen?

Wenn ja, so kann er dich anzeigen.

Du jedoch kannst ihn auch anzeigen wegen Verletzung des Persönlichkeits - und Lebensbereichrechtes und unerlaubter Tonaufzeichnungen.

Kann nicht eher der angezeigt werden?! Ich meine er hat ein Privatgespräch aufgezeichnet. Denke sein Strafmaß wäre höher.

Du kannst möglicherweise deinen Nachbarn anzeigen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches! Er hat ohne dein Wissen eine Aufzeichnung eines Gesprächs gemacht das nicht für ihn bestimmt war, und das auch noch durch eine Wand hindurch. Das ist verboten.

In deinen eigenen vier Wänden darfst du in einem persönlichen Gespräch unter vier Augen eigentlich sagen was du willst. Und du darfst in diesem Moment auch davon ausgehen, dass das Gespräch vertraulich bleibt.
Da darfst du auch sagen "Mein Nachbar ist ein Vollidiot, Spinner, Hochstapler...", darfst auch über ihn schimpfen und mit den tollsten Begriffen belegen. Wenn du sicher davon ausgehen kannst dass das nicht den Raum verlässt.

Meiner Meinung nach hat der keine Chance...

12346simone 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 23:12

Danke ich war richtig erschrocken als ich eine Vorladung der Polizei bekam . 

Sie Nachbarin gab an die wand sei zu hell hörig und sie habe gehört wie ich über sie abgelästert habe . 

so etwas kommt bestimmt nicht zur Anklage.

Das Mitschneiden von Telefongesprächen ist verboten; das Abhören von Nachbarwohnungen auch.

Sollte sich der Nachbar beleidigt fühlen, kann er höchstens den Schiedsmann anrufen. Die Polizei wird den Vorfall nicht verfolgen.

Je nach dem mit wem Du telefoniert hast liegt bereits keine Beleidigung vor. Wenn die Beleidigung (ich nehme mal an Du hast etwas über den Nachbar gesagt?) gegenüber einer besonderen Vertrauensperson geäußert wurde, dann liegt eine sog. beleidigungsfreie Sphäre vor, sodass es sich nicht um eine Beleidigung iSv § 185 StGB handelt. 

Selbst wenn man annimmt, dass eine strafbare Beleidigung vorliegt, dann wäre diemTonbandaufnahme wohl nicht verwertbar. Die Aufnahme stellt wohl eine erhebliche Verletzung Deines Persönlichkeitsrechts dar und kann daher nicht im Prozess verwertet werden. 

Es mag sein, dass es zu einer Anklage kommt. Ein Urteil halte ich aber für unwahrscheinlich.