Meine Freundin wird gestalkt. Wie können wir rechtlich dagegen vorgehen?
Also ich wohne zurzeit bei einer Freundin von mir. Ihr Nachbar geht wenn wir nicht da sind einfach in die Wohnung. (es gibt beweise dafür allerdings bis jetzt nicht aufgezeichnet) Er beeinträchtigt sie im Umfeld indem er immer wenn wir draußen uns unterhalten sofort auftaucht und zuhört, teilweise auch belauscht. Er war auch schon im Haus als meine Freundin auf Toilette saß und er kam ins Badezimmer. Das ganze Problem an der Sache ist: Beweise liegen zwar vor dass er wie gesagt zum Beispiel im Haus war und meiner Freundin auflauert, allerdings wissen wir nicht ob wir diese Art von Stalking anzeigen können. Vor allem da er auch der Nachbar ist kann nicht wirklich eine Gerichtliche Verfügung beantragt werden. Meine Freundin hat Angst vor diesem Mann und fühlt sich sehr unwohl mit der ganzen Sache. Sie kann nicht frei sprechen und arbeiten denn nach nichtmal dreißig Sek. steht er um die Ecke. Das ganze läuft über mehrere Monate. Ihre psyche leidet darunter.
Kann man da eine Anzeige machen?
Oder andere Maßnahmen erzwingen?
15 Antworten
§ 238 StGB
Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1.seine räumliche Nähe aufsucht,2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,3.unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,4.ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder5.eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Denke eine Anzeige bring was
Liebe Grüße,
Spectre007
Kein Thema, bei Fragen einfach melden :)
Danke
Hallo ihr beiden,
also zunächst sehe ich den Tatbestand der unerlaubten Nachstellung nicht so wirklich erfüllt das es sich ja um einen Nachbarn handelt.
Jedoch handelt es sich dabei eindeutig um einen Hausfriedensbruch nach §123 StGB, dieser ist ein Antragsdelikt und wird also bei einer Anzeige verfolgt.
Thema Beweise: Es reicht nicht aus nur zu vermuten das der Nachbar sich Zutritt zur Wohnung verschafft. Es sollte zumindest jemand gesehen haben um als Zeuge zur Verfügung zu stehen.
Ich sehe für Euch eigentlich 3 Möglichkeiten:
1. Die teuerere Variante wäre die Beauftragung einer Detektei. Je nach Häufung der Vorfälle kann evtl. der Tatzeitraum zeitlich bestimmt werden um an ein schnelles Ergebnis zu kommen. Der Strafantrag wird in der Regel von der Detektei gestellt.
2. Kauft Euch eine "Spycam" diese gibt es in verschiedenen Modellen. Wichtig dabei ist das eine Stromversorgung über die Steckdose vorhanden ist, wegen der Aufzeichnungsdauer. Im Grunde muss diese nur Bilder machen bei Bewegung. Es gibt Modelle unter 100€ mit der sich gute Ergebnisse erzielen lassen. Sollte dies zum Erfolg führen, könnt Ihr diese Bilder bei der Anzeige verwenden.
3. Geht einfach jetzt schon zu Polizei und erklärt die Situation. Wenn keiner gesehen hat wie sich der Nachbar Zutritt verschafft, handelt es sich lediglich um einen Verdacht auf eine bestimmte Person. Wenn aber die Polizei bereits im Vorfeld informiert ist über den Vorgang, könnt ihr sofort die Polizei rufen sobald ihr die Person in der Nähe der Terrassentüre oder im Garten auf Eurem Grundstück antrefft.
Egal für was ihr Euch entscheidet ist dabei aber wichtig das ihn wirklich jemand gesehen hat.
Kamera Aufstellen... Am besten versteckt... Darf nur das eigene Grundstück Filmen... Und falls er kommt... Anzeigen
eine IP Kamera währe praktisch... auf Amazon gibt es sehr viele ... such einfach nach einer
Habe ich mir auch bereits überlegt.
Wie kommt er denn in die Wohnung deiner Freundin?
Hat er einen Schlüssel dafür?
Dann tauscht den Schließzylinder aus.
Anzeigen solltet ihr in trotzdem. Was genau ihr noch selber machen könnt, erfahrt ihr bei der Polizei.
Ob es was bringt kann ich nicht sagen, aber ich würde es auf alle Fälle zur Anzeige bringen!