Anzeige wegen Alkohol an der Party?
Hallo, erstmals danke dass du das liest!
ich (Tomas) habe meinen 18 Geburtstag mit einer Party gefeiert. Da habe ich meine Freunde eingeladen (geschlossene Gesselschaft)
Die Party war super jedoch ist sie am schluss ausgeartet.
Da eine 16 jährige zu viel Getrunken hat (freiwillig) und (starken Alkohol) mussten wir einen RTW rufen der sie ins Krankenhaus brachte.
Dann nach 1 Stunde kamen ihre Eltern und wollten alle Daten von mir, da Sie mich anzeigen wollen. Weil ihre Tochter starken Alkohol getrunken hat.
Wie kann ich mich nun gegen diese Anzeige schützen?
Was soll ich tun?
Kann ich die Eltern nun auch anzeigen da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder sonst wie??
danke im Voraus
grüsse Tomas
6 Antworten
Kann ich die Eltern nun auch anzeigen da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder sonst wie??
Die Eltern der 16-Jährigen haben ihre Aufsichtspflicht definitiv nicht verletzt. Niemand verlangt, dass bei Personen in diesem Altern immer mindestens ein Elternteil zum Aufpassen dabei ist.
Es war keine öffentliche Feier, also kannst Du beruhigt der Dinge harren die da kommen. Wahrscheinlich kommt aber ohnehin nichts. Sollte ein Anhörungsbogen kommen, schreibst Du da nur rein daß es keine öffentliche Feier war.
Derjenige der ihr den Starkalk bereitgestellt hat hat das Problem. Mit 16 darf man nur Bier/Wein/Sangria etc trinken
Da wird nix bei rumkommen. Wie kickflip 99 bereits schrieb findet entsprechender § des Jugendschutzgesetzes keine Anwendung.
Hierzu §9 JuSchG
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
[...]
2.
andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Da dort keineswegs die Rede von privatem Grund (wozu wohl auch eine geschlossene Veranstaltung in einer gemieteten Räumlichkeit zählt), ist im Umkehrschluss dort der Konsum und die Abgabe grundsätzlich an jedermann zulässig.
Eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung durch aktives Tun scheitert schon daran, dass sie es selbst getrunken hat, jedenfalls aber an der rechtfertigenden Einwilligung der 16- jährigen.
Möglicherweise käme eine (ggf. fahrlässige) Körperverletzung durch Unterlassen in Frage, da wohl die Möglichkeit besteht, dass du als Gastgeber besondere Schutzpflichten gegenüber deinen Gästen hast.
Eine Einwilligung würde wohl auch nur bis zu dem Zeitpunkt rechtfertigen, bis zu welchem sie aufgrund des Alkoholgenusses ihre einwilligungsfähig gewesen wäre.
Aber das sind echt viele Faktoren dabei die da mitspielen.
An deiner Stelle würde ich mir auf jeden Fall auf der strafrechtlichen Seite nicht allzu viele Gedanken machen, selbst wenn es zu einer Anklage wegen (gefährlicher) Körperverletzung durch Unterlassen käme.
Die Richter entscheiden ja durchaus lebensnah und waren oder sind auch noch jung. Und mal ernsthaft überlegt, wenn es denn eine Schuld gäbe, würde sie extrem gering wiegen. Dass junge Leute exzessiv Alkohol trinken, auch bis zum Krankenhausaufenthalt ist ja leider nichts Seltenes mehr, aber hauptsächlich eben die Verantwortung der Person selbst.
Am besten redest du nochmal mit den Eltern und dem Mädel selbst, ob sie denn tatsächlich Anzeige erstatten wollen. Und selbst wenn es so wäre und selbst wenn die Staatsanwaltschaft das nicht einstellen würde und selbst wenn du einen Schuldspruch als Ergebnis bekämest - und das sind viele Wenns.
Dann natürlich die (fast schon rhetorische) Frage ob du nach Jugendrecht oder Erwachsenenrecht verurteilt würdest. Ich bin mir in deinem Fall zu fast 100% sicher, dass im Falle eines Prozesses ein Jugendgericht die Sache regelt, dann wahrscheinlich mit Verwarnung. Aber gut, dass müsste ein Richter entscheiden.
Bei Erwachsenenrecht (mMn fast sicher ausgeschlossen) käme wohl gefährliche Körperverletzung in Frage, aber auch hier fast unter Garantie ein minder schwerer Fall.
Aber ganz viele Wenn und Aber. Du musst hier eben wohl oder übel abwarten. Sollte es tatsächlich zu einem Prozess kommen, ist jedenfalls ein Rechtsanwalt sinnvoll, der (im Gegensatz zu hier) auch fachlich versierte Hilfe bieten kann.
Abwarten. Wenn es wirklich eine geschlossene Veranstaltung war dann findet das Jugendschutzgesetz keine Anwendung. Insofern wäre interessant worauf sich die Anzeige stützen sollte. Insofern ihr der Alkohol nicht gerade von anderen ins Getränk geschüttet wurde ist das ihre eigene Verantwortung, wie viel sie trinkt.
Und wenn ihr Alkohol ins Getränk geschüttet wurde, dürfte es schwierig werden, das grundlos dem Gastgeber anzuhängen, denn der hat ja auch keine Pflicht den ganzen Abend alle Gläser zu überwachen.