Alkohol bei Party?

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Da es eine private Veranstaltung, die Daheim stattfindet, ist, darfst du theoretisch alles. Aber du solltest dir vielmehr überlegen, ob du möchtest, dass alle stockbesoffen heimgehen oder dir die ganze Bude vollkotzen. Ich denke mal ein zwei Bierchen in deinem Alter sind schon OK, aber härteres Zeig würde ich lassen. Wart dafür noch 2 Jahre.

du darfst Bier, Wein und Sekt an alle ausschenken, die ihren 16. Geb. hinter sich haben. An alle anderen NICHT. Die Verantwortung dafür haben deine Eltern. sollte ein unter 16 jähriger Alkohol trinken (auch wenn du es nicht mit bekommst), und es passiert was, oder die Eltern des Kindes merken es, kann es zu richtigen Problemen führen. Da man unter 18 Jahren auch keine harten Sachen trinken darf, dürfen sie auch nichts mitbringen. Vorsicht, denn für Schäden kommen du deine Eltern auf, denn IHR müsst dafür sorgen, dass jeder nur das trinkt, was er darf

Wenn deine Eltern dulden, dass Jugendliche Alkohol zu nehmen, können deren Eltern si anzeigen und auf Schadensersatz verklagen.

GameFlameGame  01.03.2017, 20:46

Danke für ihre Antwort jedoch haben sie "sie" faltsch geschrieben. Kein Problem

soweit ich weiss darf man ab 14 mit erlaubnis der eltern in gaststätten etc. bier und weinhaltige Getränke also welche mit geringem alkoholanteil trinken. aller dings werden die eltern ja bei der party nicht dabei sein... ab 16 darf man dann "offiziell" hier und andere sachen mit geringem alkoholanteil trinken.

Ja, dürft ihr. Es handelt sich um eine private Party und somit gilt das Jugendschutzgesetz nicht. Allerdings können deine Eltern sich straf- und haftbar machen, wenn etwas passiert.

Gobblaxx  12.04.2013, 15:18

Stimmt definitiv NICHT!!!! das Jugendschutzgesetz gilt immer und überall!!! Das Zuhause ist mitnichten ein rechtsfreier Raum. Wenn einer der Jugendlichen besoffen nach Hause kommt, auch wenn nichts "passiert", dann können die Eltern dieses Kindes gewaltigewn Ärger machen! Die Strafe folgt dann auf dem Fuße!!!

Maeldae  13.04.2013, 17:08
@Gobblaxx

Nein, der Jugendschutz gilt nur in der Öffentlichkeit (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html). Im privaten Bereich gibt es keine Regelung. Das heißt aber nicht, dass der private Raum ein rechtsfreier, wie du richtig anmerkst. Aber es kann keinen Ärger wegen des Jugendschutzgesetzes geben.