Hochprozentiges unter Minderjährigen auf einer Privatparty
Ich würde gerne wissen, was passiert, wenn man sich auf einer privaten Party auf einem Privatem Grundstück (welches dem Gastgeber gehört) befindet und dort Alkohol konsumiert. In diesem Falle sind es alles 16 Jährige, jedoch ist auf der Party auch Hochprozentiger Alkohol vorhanden. So nun kommt die Polizei weil es sagen wir mal zu Laut ist oder so, ca. 22.30 also noch vor 0.00 Uhr. Und machen zusätzlich eine "kleine" Kontrolle und finden eine Leere Flasche hochprozentigen Alkohol vor. Folglich will die Polizei sofort die Eltern informieren usw. jedoch wird bestritten dass diese Flasche je im Besitz der Jugendlichen war, also sie sagen sie wissen nicht woher sie kommt.
Jetzt nach der Geschichte meine Frage: Kann die Polizei die Eltern des 16 Jährigen Gastgebers dafür Anklagen? Bzw. überhaupt jemanden da es unklar ist wem die Flasche gehört bzw. wer sie mitgebracht hat oder wer sie tatsächlich an einen Minderjährigen weitergegeben haben könnte. Genauso wenig kann ein 16 Jähriger dafür bestraft werden einem anderen 16 Jährigen Hochprozentigen Alkohol zu geben, oder etwa doch? Liegt für die Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor sollten die Jugendlichen ohne ihres Wissens hochprozentigen Alkohol auf die Party "geschmuggelt" haben?
2 Antworten
Die Eltern bekommen richtig Ärger. Sie hätten aufpassen müssen. Außerdem hat es ab 22 Uhr leise zu sein.
Also erst mal anklagen tut die Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei. Aber das nur nebenbei. Grundsätzlich kann die Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt (oder Eltern) aufnehmen. Aber grundsätzlich gilt, was sich nicht beweisen lässt, kann man auch nicht ahnden. Daher sehe ich in dem von Dir geschilderten Fall keine großen Ansatzpunkte für eine Anzeige oder Ahndung. Aber der Alkohol kann sichergestellt werden und ggf. auch eingezogen werden. Außerdem kann die Polizei Mitteilungen an z. B. das Jugendamt über die Feststellungen machen.