Rechtliche Grundlage für 14 jährige, die auf privaten Partys Alkohol konsumieren?

Ich kann dafür belangt werden 80%
Kein Problem 20%
Meine Eltern können dafür belangt werden 0%

5 Stimmen

9 Antworten

Derjenige, der den Alkohol zur Verfügung stellt, wird haftbar gemacht. In vollem Umfang. Wenn seitens der Eltern des Kindes eine Anzeige gemacht wird und/oder das Kind eine Alkoholvergiftung bekommt, muss derjenige, der den Alkohol zur Verfügung gestellt hat,  mit Haftstrafe rechnen. Kindern darf Alkohol nicht angeboten werden.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 17:42

Er ist kein Kind mehr.
Wo steht dass er das auf einer privaten Party nicht bekommen darf?

Kein Problem

§ 9 Jugendschutzgesetz
Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

~300€ Weil du den Verzehr gestattest laut https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Kinder-Jugendliche/Bussgeldkatalog_Verstoesse_Jugendschutzgesetz.pdf

Wäre mir aber neu wenn du dafür belangt werden würdest. Ich mein du bist ja selber nicht mehr ganz zurechnungsfähig, kannst es ja nicht mitbekommen haben, wo kein Richter da kein Henker. 

Hochprozentiges solltet ihr aber vermeiden.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 17:44

Danke!

Endlich einer, der seine Meinung auch begründen kann.

Naja das stärkste wird Puschkin sein, gemischt mit Energiedrink. Wobei ich hier besonders vorsichtig bin, da die Kombination Alk+Koffein nicht gerade die beste ist

Artus01  27.12.2016, 17:48
@nitkiibkigtjktk

Nur leider trifft das auch nicht zu, oder ist Deine Feier eine öffentliche?

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 17:50
@Artus01

Nope, ist nicht öffentlich

Wieso trifft das nicht zu?

Chogath  27.12.2016, 17:54
@nitkiibkigtjktk

Privat und in geschlossener Gesellschaft gibt es sowieso kein Gesetz dass Alkohol für ein bestimmtes Alter verbietet. Solange du nicht die Aufsichtspflicht hast ist alles gut

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 18:05
Artus01  27.12.2016, 18:07
@nitkiibkigtjktk

Weil der § nur für Abgabe und Konsum in der Öffentlichkeit gilt.

Wieso Deine Eltern? Deine Party, Deine Verantwortung. Du bist erwachsen.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 17:56

Ich weiß. Das hab ich meinen Eltern auch versucht zu erklären.
Aber sie verstehen es nicht.
Hätte ja sein können, dass ich mich getäuscht hab.

Ich kann dafür belangt werden

Selbstverständlich kannst Du ggfs sogar deine Eltern belangt werden wenn der 14 jährige zu viel Alkohol trinkt.

Das wäre eine klare Verletzung der Aufsichtspflicht.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 17:41

Genau das hab ich auch gedacht.
Gut, dann pass ich auf, dass er nicht übertreibt :)

Messkreisfehler  27.12.2016, 17:42
@nitkiibkigtjktk

Wichtig wäre es, dass seine Eltern damit einverstanden sind, wenn du das ok von denen hast und es lediglich bei Bier o.ä. bleibt und er es nicht! übertreibt, dann sollte es auch keine Probleme geben.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 17:49
@Messkreisfehler

Ich hab seine Eltern nicht gefragt, aber es ist öfters auf Partys, bei denen Alkohol im Spiel ist.
Naja stärker als Puschkin wird es nicht.

Messkreisfehler  27.12.2016, 17:58
@nitkiibkigtjktk

Bei Puschkin, also branntweinhaltigen Getränken bist Du aber ganz schnell in einer Aufsichtspflichtverletzung, zudem wäre es schon wichtig, dass Du die Eltern informierst. Ohne die Einwilligung der Eltern würde ich da an deiner Stelle gar nichts machen!

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 18:02
@Messkreisfehler

Danke für den Hinweis. Ich werde seine Eltern um Genehmigung bitten.

Ich kann dafür belangt werden

An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol ausgegeben werden, auch nicht auf privaten Partys. Das ist strafbar egal ob da was passiert.

Gesetz zum Jugendschutz muß in jeder Kneipe aushängen, da kannste das nachlesen

Messkreisfehler  27.12.2016, 17:33

Im Jugendschutzgesetz ist die Abgabe von Alkohol im privaten Rahmen nicht geregelt!

Auf einer privaten Party kann und darf ein 14 jähriger auch Alkohol trinken, allerdings ist man hier schnell im Bereich der Aufsichtspflichtverletzung.

Dem Jugendlichen ein Bier zu geben ist allerdings nicht strafbar

MKausK  27.12.2016, 17:36
@Messkreisfehler

habe es nicht vorliegen, würde mich aber sehr wundern, wenn es nicht strafbar wäre Kinder privat abzufüllen....

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 17:39
@MKausK

Mit 14 ist er kein Kind mehr.
Und ich hab nicht vor ihn abzufüllen...

Messkreisfehler  27.12.2016, 17:40
@MKausK

Dann wundere dich mal...

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

Im Übrigen habe ich kein Wort von "abfüllen" geschrieben...

MKausK  27.12.2016, 17:46
@Messkreisfehler

Dann verstehst Dadas Geschriebene nicht! Nur in Anwesenheit Erziehungsberechtigte darf leichter Alkohol (Bier) an Jugendliche über 14 Jahren -16 Jahren ausgegeben werden.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 17:47
@Messkreisfehler

Es ist weder in einer Gasstätte, noch in der Öffentlichkeit.
Zudem hab ich nicht auf deine Antwort sondern auf die von MKausK geantwortet, daher das Wort "abfüllen"

Also, da steht nicht, dass es auf privaten Partys auch verboten ist?!

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 17:48
@MKausK

Wo steht das mit den Erziehungsberechtigten?

MKausK  27.12.2016, 17:51
@nitkiibkigtjktk

personensorgeberechtigt ist derjenige der Erziehungsberechtigt ist, dieses Recht kann auch übertragen werden, und dies sollte schriftlich vorliegen, weil der Erziehungsberechtigte ansonsten abstreiten kann (Alkoholvergiftung etc,) das Sorgerecht abgetreten zu haben.

Artus01  27.12.2016, 17:36

An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol ausgegeben werden, auch
nicht auf privaten Partys
. Das ist strafbar egal ob da was Partys.

Das ist falsch, auf privaten Partys ist es erlaubt, auch für unter 16 Jährige.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 17:40
@Artus01

Eben. Das denke ich eben auch.
Aber gibt es dafür irgendwo den Beweis?
Im JuSchG steht da nix oder?

MKausK  27.12.2016, 17:41
@Artus01

Nur in Anwesenheit Erziehungsberechtigter ist diese Ausnahme gestattet.

Auszug:

Alkoholische Getränke
An Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich keine branntweinhaltigen Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, abgegeben werden, ebenso darf deren Konsum durch Minderjährige nicht gestattet werden (§ 9 Abs. 1 Satz 1.). „Andere alkoholische Getränke“ dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden, ebenso darf deren Konsum durch unter 16 Jährige nicht gestattet werden. Jedoch sieht der Gesetzgeber eine Ausnahme vor: Jugendliche (die im Sinne des § 1 Abs. 1 als Minderjährige ab 14 Jahren gelten) darf der Konsum von nicht branntweinhaltigen alkoholischen Getränken im Beisein der personensorgeberechtigten Person gestattet werden.

Messkreisfehler  27.12.2016, 17:44
@MKausK

Ich brauch keine dubiose Quelle, ich kann den Gesetzestext durchaus selbst lesen...

Der 1. Satz in deinem Text ist zudem falsch, was ein Blick ins Gesetz direkt zeigt, wir sind hier nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung...

Artus01  27.12.2016, 17:44
@MKausK

Da hast Du Dir aber was feines zusammengesucht, der § 9 JuSchG ist es jedenfalls nicht.

MKausK  27.12.2016, 17:48
@Artus01

habe ich exakt so aus Wikipedia kopiert....und da darfst du einen drauf lassen, dass ein Artikel zum Jugendschutz von deren Juristen geprüft wird...

Messkreisfehler  27.12.2016, 17:51
@MKausK

Wikipedia lol

Ich glaube du hast die Funktion von Wikipedia nicht ganz verstanden... Vor allem wenn Du der Meinung bist das deren Juristen Artikel prüfen würden...

Wie schon geschrieben: Das Gesetz ist eindeutig, ich brauche dafür auch keine Seiten die mir das klar verständliche Gesetz erklären müssen. Dazu bin ich schon ganz alleine in der Lage...

Artus01  27.12.2016, 17:51
@MKausK

Also auf Wikipedia lasse ich schon längst keinen mehr. Zudem ist vollkommen uninteressant was bei Wikipedia oder sonstwo steht.

Es zälhlt nur was im § 9 JuSchG wörtlich steht.

Messkreisfehler  27.12.2016, 17:55
@Messkreisfehler

Lustig ist auch, dass in deinem Wiki Artikel der Geltungsbereich fürs Jugendschutzgesetz genannt wird, den Du natürlich rein zufällig vergisst zu erwähnen...

Seit wann ist denn eine private Party "öffentlich"?

Das JuSchG regelt unter anderem in Bezug auf Minderjährige:

Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen, Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen (Diskothek)
Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der Öffentlichkeit



MKausK  27.12.2016, 17:58
@Artus01

ja und genau das habe ich kopiert... nur in Anwesenheit des Erziehungsberechtigten oder einer Person mit übertragenenem Sorgerecht ist das gestattet.. keinesfalls einem Partyveranstalter ist erlaubt an Jugendliche oder Kinder Alkohol auszugeben.

Das ist eine Straftat! Egal ob da was passiert, kommt der Junge betrunken oder nur angetrunken nach Hause, können die Erziehungsberechtigten erfolgreich Anzeige erstatten. 

Weil es eine Straftat ist und es auch bekannt ist, dass Alkohol auch sexuelle enthemmt und der berechtigte Verdacht einer diesbezüglichen, ebenfalls strafbaren  Annäherung besteht!

Messkreisfehler  27.12.2016, 18:01
@MKausK

Ist es so schwer zu verstehen?

Das Jugendschutzgesetz regelt die Abgabe von Alkohol in der ÖFFENTLICHKEIT und in GASTSTÄTTEN! Wir reden hier von einer privaten Party!

Und da ist es eben keine! Straftat!

Ganz egal was du da von sexueller Enthemmung faselst.



nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 18:01
@MKausK

Also ich hab jetzt durch andere Antworten herausgefunden:
ES IST NICHT STRAFBAR.

Und ob es sexuell enthemmend ist, ist auch egal, da ich rein rechtlich mit ihm Sex haben dürfte.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 18:06
@MKausK

Wieso denkst du eigentlich, dass es wegen sexueller Enthemmung strafbar sein sollte?

MKausK  27.12.2016, 18:06
@Messkreisfehler

Lese genau...grundsätzlich ist erwähnt...das bedeutet,  dass diese Erwähnung nochmal auf den Raum der Öffentlichkeit erfolgt und das es grundsätzlich also immer verboten ist....

MKausK  27.12.2016, 18:07
@nitkiibkigtjktk

sofern du gleichalt bis darfst du sex mit ihm haben, hast du die Volljährigkeit erreicht darfst du das nicht

Artus01  27.12.2016, 18:09
@Messkreisfehler

Ist es so schwer zu verstehen?

Das ist es für die Meisten, leider.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 18:09
@MKausK

Doch. Ab 14 Jahren darf man mit jedem Sex haben, der mindestens 14 ist und kein Schutzbefohlener ist.

Soll heißen: 14 und 18 wären rechtlich erlaubt, Ebenso wie 14 und 45 (auch wenn das mehr als merkwürdig wäre)

MKausK  27.12.2016, 18:11
@nitkiibkigtjktk

Wenn mein 14jähriger Sohn von einem 18 jährigen Möchtegernverführer besoffen gemacht wird...würde ich das dem einfach mal so unterstellen...und meine Anwälte auf den hetzen, die ticken da genau in meiner Richtung...

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 18:12
@MKausK

Ich hab nicht vor, ihn mit Alkohol rum zu kriegen. Ich bin nur auf darauf eingegangen, dass es hier hieß, dass es strafbar sei, da die sexuelle Hemmung sinkt.

Messkreisfehler  27.12.2016, 18:15
@MKausK

Du irrst mal wieder MKausK...

Ein 14 jähriger darf mit einer volljährigen Person Sex haben sofern dieser einvernehmlich geschieht.

Du konstruierst dir aber hier wieder Mist zusammen und redest davon, dass der Junge abgefüllt werden soll um Sex mit ihm zu haben.

Davon steht hier allerdings schon wieder kein Wort in der Frage und es tut hier auch nichts zu Sache.

Messkreisfehler  27.12.2016, 18:16
@MKausK

Soso... "Deine Anwälte"... vielleicht solltest Du dich mal mit denen treffen um ein bisschen Textverständnis in Sachen Gesetzgebung zu pauken...

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 18:24
@MKausK

"deine Anwälte"
Erstens glaub ich nicht, dass du überhaupt einen Anwalt hast.
Zum anderen sind mehrere Anwälte gleichzeitig sche**e! Ein guter reicht!
Leider wirst du hierfür keinen Anwalt finden.
Also wenn ich mit deinem 14 jährigen Sex haben will und er es auch will nahcdem wir was miteinander getrunken haben, dann kann dir das egal :)

MKausK  27.12.2016, 18:25
@nitkiibkigtjktk

Ich habe nicht nur gute Anwälte - ich habe auch sehr erfolgreiche Geldeintreiber am Start - die kümmern sich auch um Burschen deines Schlages bei Bedarf

MKausK  27.12.2016, 18:29
@MKausK

..weisste Baubrange da kommst du heutzutage ohne so gewissenhaft arbeitende Leute gar nicht mehr klar... setze da auf Russen, schon was älter aber mit Kampferfahrung aus Afghanistan

MKausK  27.12.2016, 18:33
@MKausK

Die haben sich bei mir mit einem Foto vorgestellt, da hatten die Beiden in jeder Hand 3 abgeschlagene Mohadschedinköpfe, einer rauchte noch eine Zigarette...

das zeigen die dann einem Schuldner mit dem gleichen Grinsen, was sie auf dem Foto haben... ganz wortlos machen die das... und bislang hat jeder artig gezahlt.

MKausK  27.12.2016, 18:56
@MKausK

und die sind viel erfolgreicher und auch kostengünstiger als die Anwaltskanzlei... für so ein Fotozeigen nehmen die grad mal 400,00 Euro.... eine anwaltliche Klage im gleichen Fall kostet sehr schnell das 10fache....

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 19:13
@MKausK

Und was willst du mir mit deinen 4 Antworten jetzt sagen?
Fakt ist, dass es dumm ist, wenn man gleich mehrere Anwälte gleichzeitig am Start hat für ein und denselben Fall.
Fakt ist, dass die Nationalität deiner Anwälte scheißegal ist, da die mit dem Gesetz auch nichts machen kann.
Fakt ist, dass es legal ist. 



Also wenn ich mit deinem 14 jährigen Sex haben will und er es auch will nachdem wir was miteinander getrunken haben, dann kann dir das egal sein


MKausK  27.12.2016, 19:20
@nitkiibkigtjktk

ich sage dir sei vorsichtig, gerätst du mit deinem Samenstau an den Falschen, wird dir der Hintern aufgeschlitzt und du kackst über Monate in einen künstlich angelegten Darmausgang ..diesbezüglicher Kostenfaktor sind etwa 1200 Euro...

manchem ist dieser Preis den Schutz seines Sohnes Wert...

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 19:54
@MKausK

Und sei du vorsichtig, für solche Kommentare wird man hier schnell gesperrt.

MKausK  27.12.2016, 19:57
@nitkiibkigtjktk

na und?...es gibt ungezählte Foren und ich habe 45 jahrelang ohne Inet gut gelebt...meinste darum verschweige ich Wahrheiten.. für 20000,00 euro kann man Kinderschänder auch dauerhaft entsorgen lassen....

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 30.12.2016, 00:03
@MKausK

Und wenn ich mich jetzt persönlich beledigt fühlen würde, und denken würde, dass du mich mit dem "Kinderschänder" gemeint hast, könnte ich dich anzeigen wegen Beleidigung und ggf Bedrohung.

Wieso bin ich Kinderschänder? Erklär mal

MKausK  30.12.2016, 09:18
@nitkiibkigtjktk

wenn du dich persönlich beleidigt fühlst, ist der Kern deiner Aussage dein Gefühl.... und nicht dass ich Dir das attestiert habe, ich habe Dir nur die Preise genannt die mir bekannt sind.

nitkiibkigtjktk 
Beitragsersteller
 30.12.2016, 18:36
@MKausK

Wie kommst du dann überhaupt auf Kinderschänder?