Anzeige wegen 10€?!

15 Antworten

Hallo,

  • eigentlich ist die Sache doch ganz einfach

  • Du kannst zwar als Privatanbieter deine Gewährleistungspflicht einschränken

  • Doch was du in die Artikelbeschreibung schreibst muss auch der Wahrheit entsprechen und hierfür musst du auch gerade stehen.

  • Echt-Leder-Artikel tragen auch ein entsprechendes Zeichen in Form eines Felles mit dem Zusatz "Echt-Leder"

  • Wenn du dir nicht sicher bist musst du dich eben ausreichend beraten lassen, Nachgucken im Internet und beschnüffeln reichen eben nicht aus um die Qualität nachhaltig bestimmen zu können.

  • Der Hinweis das du die Tasche nicht zurück nimmst bringt gar nichts, wenn du falsche Angaben in der Zustandsbeschreibung machst.

  • Du schreibst, dass es gar nicht deine Auktion war sondern du die Tasche für eine Freundin eingestellt hast.

  • Das alleine verstößt auch bereits gegen die ebay Richtlinien

  • Du bist wirklich gut beraten, wenn du die 10,- € überweist und die Sache damit erledigt ist.

  • Bei einer Anzeige stehen weniger der Betrag von 10,- € im Vordergrund, sondern der Straftatbestand des vorsetzlichen Onlinebetruges.

  • Da die Fakten klar sind, musst du auch mit einer Verurteilung rechnen

  • Neben einer empfindlichen Geldstrafe kommen Gerichts und Anwaltskosten dazu

  • Muss der Käufer als Zeuge anreisen, da an deinem Wohnort verhandelt wird, sind neben den Reisekosten auch noch der Verdienstausfall des Klägers zu bezahlen.

Und wie du bereits bemerkt hast, sind wir da ganz schnell in Bereichen, wo die 10,- Euro nur noch lachhaft sind. Willst du alles wegen 10,- € riskieren? Falls ja, kann man dir wirklich nicht mehr helfen und dann hast du es ehrlich gesagt auch nicht anders verdient.

er soll erstmal nachweisen, dass es kein echtes leder ist.

Kirschkerze  05.11.2014, 19:19

Wird nicht schwer sein

Warum tust Du Dir solchenStress an? Nimm das Teil zurück, d,h., er oder sie soll das zur Prüfung zu Dir senden. Dann gehst Du in ein Lederwarengeschäft und lässt die Tasche prüfen. Ist es Leder, schreibst Du ihm, dass er keinen Pfenning zurück erhält, Du ihm aber gern das Teil wieder zurücksendest, wenn er nochmal Versandkosten überweist. Ist es kein Leder, dann erstattest Du alle Kosten zurück. So und nicht anders würde ich es machen. Kein Geld zurückzahlen, ehe die Tasche nicht wieder bei Dir ist!

Nein.

Also die Polizei muss natürlich die Anzeige aufnehmen, und da zur Staatsanwaltschaft weiter leiten, die das dann bearbeitet. Der Verkäufer muss, um seine Vorwürfe zu belegen, nachweisen, das es kein echtes Leder ist, oder das zumindest glaubhaft machen können. Ein Gutachten kostet aber Geld...

Der Staatsanwalt wird da prüfen, und mangels Beweisen, mangelndem öffentlichen Interesse und vor allem wegen Geringfügigkeit einstellen. Sie wird den Kläger auf de Weg einer Privatklage verweisen, bei der er aber die Gerichtskosten vorstrecken muss. Ebengalls auf seien kosten geht ein Gutachter, der feststellt, ob die Tasche echt ist oder nicht... Das Ganze kostet ihn locker einige Hunderte wenn nicht Tausend Euro...

Ähnlich läuft es ab, wenn er dich nach Zivilrecht auf Schadensersatz oder Rückgabe des Kaufbetrages klagen will. Plus einer Wartezeit für so eine Popelskram von bis zu 2 Jahren auf eine freien Termin bei Gericht, versteht sich.

Das ist natürlich KEIN Freibrief, kleinere Betrügereien zu machen, DAS würde aufaddiert...

(Nur so am Rande, will ich dir natürlich nicht unterstellen, aber bevor wer auf dumme Ideen kommt...)

Kurz: es wird nix passieren.

tophead  06.11.2014, 02:20

Woher nimmst du eigentlich deine Erkenntnisse? Wenn der Kläger Anzeige erstattet geht es um Onlinebetrug und nicht um Geringfügigkeit. Eigentlich sollte die Klägerin sich freuen, dass der Käufer ihr anbietet die Tasche zurück zu nehmen. Tatsächlich hat er nämlich sogar Anspruch auf Schadenersatz, so siehts aus? Wer sich auf Internet-Auktionen einlässt sollte sich auch mal informieren was das eigentlich heißt. Im Übrigen besteht bei Betrug öffentliches Interesse, da muss der Staatsanwalt sogar ermitteln. Man sollte nicht immer von den kleinen Beträgen ausgehen. Es geht um das Vergehen bzw. bei Betrug um die Straftat.

FidaNessa 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 19:28

Wie sicher bist du dir? Habe nur Leder und nicht echtleder geschrieben falls das einen Unterschied macht. Außerdem hab ich ja auch geschrieben dass ich nichts zurücknehme.

ronnyarmin  06.11.2014, 01:28
@FidaNessa
Außerdem hab ich ja auch geschrieben dass ich nichts zurücknehme.

Und deswegen glaubst du, dass die Artikelbeschreibung nicht stimmen muss?

Nun ja, bei einem Streitwert von 10 € glaube ich nicht einmal dass der Verkäufer hier wirklich das Leder bemängelt. Denn bei einem Kauf von 10 € kann und sollte man davon ausgehen, dass es sich nicht um Echt-Leder handeln kann.

Ich vermute viel mehr, dass der Käufer die Tasche nicht gefällt, und er nun Gründe sucht die Tasche wieder zurückgeben zu können.

Schreib dem Verkäufer dass du die Warenbeschreibung nach bestem Wissen und Gewissen geleistet hast, aber sie keine Gewähr bietet.

Ferner kannst du dem Käufer ruhig sagen, dass er dich gerne anzeigen kann, du aber im selben Augenblick eine Gegenklage wegen Verleumdung starten wirst. Denn wenn er dir Betrug unterstellt, dann ist dies Verleumdung.

Meine Text bezieht sich aber nur darauf, dass es tatsächlich so ist wie du es beschreibst, und du uns nicht auch noch anlügst.

ronnyarmin  06.11.2014, 01:24
Denn bei einem Kauf von 10 € kann und sollte man davon ausgehen, dass es sich nicht um Echt-Leder handeln kann.

Was hat der spätere Verkaufspreis mit der Angabe über echtes Leder zu tun? In einer Auktion kann auch für einen Euro eine Tasche aus echtem Leder ersteigert werden.

Schreib dem Verkäufer dass du die Warenbeschreibung nach bestem Wissen und Gewissen geleistet hast, aber sie keine Gewähr bietet.

Es ist selbstverständlich, dass man nach bestem Wissen und Gewissen anbietet. Ansonsten würde man in Betrugsabsicht handeln.

Um Gewähr geht es hier nicht. Der Käufer reklamiert einen Sachmangel.

dresanne  05.11.2014, 19:38

"Schreib dem Verkäufer dass du die Warenbeschreibung nach bestem Wissen und Gewissen geleistet hast, aber sie keine Gewähr bietet" --- unLieb, gib hier nicht solche Falschinformationen. Ein Verkäufer ist für sein Angebot und alle Angaben darin voll verantwortlich. Wenn er was nicht richtig und vollständig beschreiben kann, dann hat er den artikel nicht einzustellen. Du siehst ja, was sonst für Ärger losgeht.

FidaNessa 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 19:31

Nein. Ich habe dem Käufer privat geschrieben dass ich extra vorher im Internet geguckt habe und keine Anzeichen dafür gefunden habe dass es kein echtes Leder ist. Wenn du möchtest kann ich dir auch die artikelnummer schicken, damit du es dir angucken kannst.