Käufer bei "ebay" behauptet, die Tasche hätte Flecken und will eine Rückerstattung, was kann ich tun?
Ich habe vor einiger Zeit eine Tasche der Marke" Fossil" bei "ebay" verkauft. Die Tasche hatte ich noch nie benutzt und sie war auch noch mit dem original Etikett versehen. Im Laden hätte sie rund 130 Euro gekostet, ich habe sie bei "ebay" für ca. 70 Euro verkauft.
So weit so gut, mein Problem ist jetzt, dass der Käufer Ärger macht. Zuerst hat er erst bezahlt nachdem von "ebay" ein Fall wegen eines unbezahlten Artikels geöffnet wurde. Nachdem er dann aber bezahlt hatte, habe ich den Artikel sofort per Post verschickt. Kurz darauf bekam ich vom Käufer eine Nachricht, dass der Artikel immer noch nicht da wäre und ob er einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels eröffnen soll?
Ich habe ihm geschrieben, dass der Artikel verschickt sei und bald bei ihm eintreffen müsste. Am nächsten Tag bekam ich eine Nachricht von ihm, dass der Artikel jetzt da sei, aber leider für ihn unbrauchbar, da einige dunkle Flecken auf dem hellen Tascheninnenfutter seien und er die Tasche verschenken wolle. Als ich die Tasche verschickt habe, war sie in einwandfreiem Zustand, hatte keine Flecken und war unbenutzt und ich habe sie extra gut verpackt, auch mit Luftpolsterfolie und so. Wie kann das sein?
Der Käufer verlangt jetzt eine Rückerstattung, oder nochmal eine deutliche Preisreduktion. Was soll ich machen? ich bin mir sicher, dass die Ware in einwandfreiem Zustand. ohne Flecken, war, als ich sie verschickt habe. Was ich auch nicht verstehe, was bringt ihm eine Preisreduktion, wenn die Tasche ein Geschenk sein soll, er sie jedoch aufgrund der "angeblich" vorhandenen Flecken eh nicht verschenken kann?
Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte, wie ich am besten weiter vorgehe?
8 Antworten
Aus einem Deiner Kommentare:
Das Problem ist in dem Fall nur, dass der Käufer über PayPal bezahlt hat
und jetzt versucht, sich auf den ebay Käuferschutz zu berufen, da er ja
angeblich einen fehlerhaften Artikel erhalten hat.
Und damit ist das Thema wahrtscheinlich leider gegen Dich bereits im vorfeld entschieden.
Bei diesem blinden ebay-Käuferschutzversprechen sollte kein Verkäufer mehr Paypal-Zahlung anbieten:
http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Geld zurück, falls mal etwas schiefgehtTrifft ein Artikel nicht ein oder ist er nicht wie beschrieben, sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Das gilt für Artikel, die Sie mit PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder auf Rechnung bezahlt haben.
ebay setzt sich hier unter Zuhilfenahme von Paypal über deutsches Recht für Privatverkäufer hinweg. Du hast jedoch nach Abschluss des Falls und der erwarteten Rückerstattung des Betrags durch Paypal die Möglichkeit zivilrechtlich gegen den Käufer vorzugehen.
Du hast eine neue, unbenutzte und somit saubere Tasche in Gegenwart von neutralen Zeugen verpackt und verschickt. Sollte nun die Tasche, die Du zurückerhalten sollst, verfleckt sein, dann fordere den Käufer unverzüglich zur Zahlung per Überweisung auf, anderenfalls Du weitere Schritte gegen ihn unternehmen würdest. Das kann bis hin zur Strafanzeige wegen Betrugsvesuchs gehen. Denn Deine verkaufte und gelieferte Tasche war in Ornung.
Auch ist lt. BGB, Kaufverträge auf der Verkaufsplattform ebay werden gem. BGB und nicht gem. ebay-AGB oder Versprechungen abgeschlossen, der Weg des Käufers falsch. Du hättest das Recht beio einer Reklamation 2 x nachzubessern / nachzuerfüllen. Lies bitte hier nach:
xxx.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php
ersetze xxx bitte durch www.
Leider häufen sich diese Billigst"käufer", die in betrügerischer Absicht sich an den Waren der Verkäufer, unter Ausnutzung von ebay und Unkenntnis der Rechtslage, bereichern wollen.
Fazit: Nie wieder Paypal anbieten, damit der "Hinterherärger" vermieden werden kann.
Deshalb musst du nicht reagieren. Ich würde das bei E-Bay klarstellen, bzw.den Käufer melden. Ich denke sie gefällt nicht mehr und jetzt sucht er nach einem Grund.
E-Bay macht da gar nichts, können dich nicht zwingen! So ist das, rufe dort an.
Von der Preisreduktion gehen doch die angeblichen Flecken auch nicht weg.
Auch E-Bay weiß, worauf der Käufer hinaus will. Die machen es sich nur einfach und probieren das.
Melde den Verkäufer und stelle das klar. Schriftlich. Dann ist die Sache erledigt. Falls eine ungerechtfertigte Bewertung auftaucht, könntest du zwar was dagegen unternehmen, wenn du willst, kostet aber Nerven. Das ist der Käufer nicht wert. Kommentar unter die Negativbewertung und fertig.
Es gibt soviele Menschen, gerade in Ebay die andere aufs Kreuz legen wollen, lass dir da keine Angst machen.
Diskutiere nicht mit dem Käufer, das bringt nichts!
Das kann er doch. Du hast dir doch nichts zu Schulden kommen lassen, dann will er wahrscheinlich dort den Preisnachlass holen, deshalb sagte ich doch, Käufer melden und Situation in knappen Sätzen schildern. Ende!
Auch bei PP kann man gegen Käuferschutz angehen wenn der unberechtigt in Anspruch genommen wurde
Und bei der Schilderung vermute ich mal stramm, das der Käufer das nicht zum estne Mal versucht.
Hallo
ruf bei Ebay an und erkläre den Fall, du hast bereits mehrere Droh-Nachrichten vom Käufer erhalten in denen recht klar ist das er den Artikel nicht mehr haben möchte und/oder ihm der Preis zu hoch war, er nun versucht dich zu verunsichern und zu betrügen.
Ebay kennt solche Fälle und klärt das recht schnell und unkompliziert, Paypal ist mit Ebay groß geworden und die klären das dort auch.
Ganz wichtig ist das du sofort reagierst!
LG
Wenn du wirklich sicher bist, dann antwortest du ihm, daß du die Ware geprüft hast und sie im einwandfreiem Zustand auf den Postweg geschickt hast und daher die Rücknahme der Preisreduzierung ablehnst. Dann liegt es nämlich an ihm, ob er dich verklagen will oder nicht. Und er weiß ja nicht, ob du Zeugen hast oder ähnliches. Und allein die Tatsache, daß er schon von Anfang an Ärger gemacht hat (also erst nicht bezahlt, dann angeblich nicht angekommen, dann im schlechten Zustand), macht ihn ja auch nicht glaubwürdig. Es liegt an ihm, zu Beweisen, daß die Ware nicht einwandfrei war. Und im Zweifel würde ich aufgrund der Schilderung eher dir glauben. Probier es einfach, seine Forderung abzulehnen und dann warte ab, ob er sich nicht vielleicht einfach doch damit abfindet.
Jep. Ich meine, dass Sie im Recht ist und wahrscheinlich auch keine wirklichen Probleme haben dürfte, dürfte ja wohl klar sein. :)
Das beste ist wirklich nicht mehr auf den Käufer zu reagieren.
Alles andere schriftlich bei E-Bay einsenden. Fertig, auch die Aufforderung von E-Bay ignorieren. Die wissen doch Bescheid, was manche Käufer so treiben.
Bin übrigens zu 100% seiner Meinung! :)
Welch Ironie, dass "DerTroll" eine so gute Antwort verfasst. :'D
Der Ärger fing doch schon bei der Nichtbezahlung des Käufers und dann hast auch noch einen Fall wegen "nicht bezahlten Artikel" eröffnet; hätte ich z.B. niemals gemacht. Jetzt hat Dein Käufer m.E. Rache genommen.
Nachdem es sich hier um einen offensichtlichen Preisdrücker handelt, würde ich die Tasche zurücknehmen, mal sehen, wie er reagiert.
Kann natürlich sein, dass er dann die Flecken nachträglich reinmacht.
Ganz schlechte Karten hast Du aufgrund Deiner PayPal Bezahlmöglichkeit; hier bekommt der Typ Recht, auch wenn er nicht Recht hat.
Nimm die Tasche zurück und biete nie wieder PayPal an.
Nein, würde ich nicht machen.
Ich denke die die ehrlich sind, sollten schon Stärke zeigen, wenn diese Leute auf E-Bay dominieren, dann kannst du das gleich vergessen.
Ich lasse mich doch nicht von so einem Typ als regelrechter Betrüger hinstellen.
Nimmst du es wieder, dann bestätigst du nur seine falschen Anschuldigungen.
Ich habe kein Paypal, jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, das das dort nicht zu regeln ist.
Das ist wie in der Politik. Je mehr sich die Leute bieten lassen, desto dünner wird die Luft.
Ich habe kein Paypal
muss man nicht haben, um zu wissen, wie PayPal nur den Käufer schützt und kannst es Dir deshalb auch nicht vorstellen.
Das Problem ist in dem Fall nur, dass der Käufer über PayPal bezahlt hat und jetzt versucht, sich auf den ebay Käuferschutz zu berufen, da er ja angeblich einen fehlerhaften Artikel erhalten hat.