Was erwartet einen an Strafe, wenn man jemanden eine Torte ins Gesicht steckt?
5 Antworten
Man kann es teuer machen. Plötzliche Augenprobleme usw. Da könnte man ganz schnell eine Klage wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, und Beleidigung draus machen.
Vor allem mußt du die Kosten für die Torte und die Reinigungskosten der Kleidung bezahlen. Wenn aufgrund des Tortenwurfes noch Unfälle hinzukommen (z.B. Hinfallen usw), dann haftest du natürlich für alle Schäden, die aus dem Tortenbewurf entstehen. Es gibt Situationen, in denen Scherze sehr teuer werden können.
Ich glaube - keine Rechtsberatung, also ohne Gewähr - im Falle einer Anzeige, kannst du sogar wegen Körperverletzung verklagt werden. Ich würde mir sehr genau überlegen, mit wem ich einen solchen "Scherz" treibe. Man braucht da schon einen besonderen Humor, denn das ist eine Riesen Ferkelei. Die Kleidung ist eingesaut, die Frisur hinüber und wenn ausreichend Schwung dahinter ist, kann es böse Verletzungen im Gesicht, ggf. Augen, geben, ganz besonders bei Brillenträgern Es ist eigentlich gar nicht lustig.
Die Torte habe ich schon bezahlt.
Falls Anzeige erstattet wird: Ohne Vorbestrafung, niedere Beweggründe oder sonstige Hintergründe, ist mit einer Abmahnung zu rechnen.
Ist sie auch nicht! Abmahnungen sind nicht rechtlich geregelt. Sie wurden von der Rechtsprechung entwickelt und sind in der betrieblichen Praxis von zentraler Bedeutung.
Wie teuer ist die Abmahnung denn?
Eine Abmahnung ist lediglich die Androhung einer Geldstrafe bzw. einer einstweilige Verfügung und dient dem Zweck, ein wiederkehrendes Verhalten zu stoppen. Das heißt, wenn du regelmäßig der gleichen Person eine Torte ins Gesicht schmeißt, kann es irgendwann zu Abmahnung kommen und später zur Geldstrafe bzw. Verfügung, wenn du nicht damit aufhörst.
Als Straftatbestände kämen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung in Frage. Über die Strafandrohung gibt Google Auskunft. Wenn die Zielperson nicht gerade ein hochrangiger Politiker war, dann würde die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich einstellen.
Im schlimmsten fall Gefängniss!
Eine "Abmahnung" ist in unserem Strafgesetzbuch nirgends vorgesehen.