Anzeige erhalten- was für Konsequenzen kann man haben (beruflich als angehende Lehrerin)?

5 Antworten

Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, wirst du dich sicher verteidigen und die Missverständnisse klar stellen können.

Vielleicht wird das Verfahren auch wegen Geringfügigkeit eingestellt oder du kannst es vor der Verhandlung außergerichtlich mit der Klägerin klären.

Dir wird eine Straftat vorgeworfen, das kann Dir täglich durch jeden passieren, das allein ist nicht tragisch. Erst wenn es zu einer Verurteilung wegen einer Straftat kommt ist es ernst

Ich gehe davon aus, dass die Betrugsabsicht relativ leicht zu entkräften ist und Du damit unbescholten, abgesehen von zivilrechtlichen Forderungen aus der Sache heraus kommst.

Wo keine Betrugsabsicht unterstellt werden kann, darf auch keine Verurteilung wegen Betrug erfolgen. Andrere Straftaten dürften hier nicht in Frage kommen, bzw. wären ebenso leicht zu entkräften (zb. Unterschlagung)

In deinen Akten? Im BZR stehen nur Verurteilungen, in den Führungszeugnissen nur bestimmte abgeurteilte Straftaten, oder / und abgeurteilte Straftaten ab einer bestimmten Höhe oder Menge. Beim Staatsanwalt bist du registriert, wenn wegen deiner Tat ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, aus welchem aber keine Verurteilung resultierte.

Das Register beim Staatsanwalt hat keine Auswirkungen auf deinen Werdegang als Lehrer. Und selbst wenn du wegen der Sache bei Facebook ein Urteil gegen dich bekommst, wird das nicht hoch genug sein, um im Führungszeugnis sichtbar zu werden (wenn das das einzige ist, was dir vorgeworfen wird).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zahle wenn kein versand durchgeführt werden kann das geld zurück und fertig.l

multikulturell2 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 17:03

Das werde ich machen- meine Sorge ist nur ob das später probleme bereiten könnte wenn ich als lehrerin arbeiten werde :/ mir ist sowas zum ersten mal passiert

MicroUSBsoftDE  01.09.2018, 17:10
@multikulturell2

Die Polizei kann die Feststellung, dass Daten nicht mehr erforderlich sind, aufgrund Prüffristen oder aus „Anlass einer Einzelfallbearbeitung“ treffen.

Das bedeutet, dass der Betroffene mit einem Antrag an die Polizeibehörde eine Löschung herbeiführen kann. Die Polizei muss unabhängig von den allgemeinen Prüffristen auf Antrag entscheiden, ob weiter ein Rechtsgrund für die Speicherung besteht oder ob eine Löschung erfolgen soll.

Für den Versandweg trägst nicht du das Risiko, sondern der Transporteur.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung