Klage Von staatsanwalt einsehen?

6 Antworten

Die Staatsanwaltschaft hat unter Garantie nicht entschieden, wer bei wem wo bleiben darf. Die kann höchstens bei Gericht einen Antrag gestellt haben und es wurde ein Urteil gesprochen. Dieser Entscheid wurde wieder um schriftlich festgehalten. Beantrage also einfach beim Amtsgericht, das Urteil lesen zu dürfen, was dir bei einer Familiensache aber sicherlich nur als Beteiligter zusteht.

Ich35hier 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 08:55

Ach so noch leben hier es ging nicht über ein familiengericht soweit kam es nicht es wurde alles über das jugendamt abgewickelt.

Ich35hier 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 08:53

Was der Als Anwalt geschrieben hat möchte ich ja sehen weil das Jugendamt hat den Beschluss von der Gerichtsverhandlung und alles vorliegen Und hat darauf hin dass die Tochter zur Oma verwiesen .Geschrieben haben sie Ich darf sie nicht sehen nur in Begleitung ausgesprochen hat sie es unter Zeugen das ein komplett verbot besteht. Ein verfahrens helfer hat nur gemeint das eventuell möglich ist dass die staatsanwaltschaft mehr reingeschrieben hat wie zu der verhandlung vorgefallen beziehungsweise beschlossen ist und somit das jugendamt seine entscheidung so getroffen hat. An sonsten wäre die entscheidung des amtes zu weit gegangen beziehungsweise übertrieben ein komplettes verbot darf nur über ein familiengericht ausgesprochen werden und mit auflagen Die ich aber nicht habe.

Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Artus01  28.12.2019, 08:40

Falsch, zumindest im Strafrecht.

Japandrifter87  28.12.2019, 18:23
@Artus01

Wieder was gelernt, Top 😎💪

Keine Anklage geht an ein Jugendamt.

Grinzz  28.12.2019, 09:16
Keine Anklage geht an ein Jugendamt.

Und wie verstehst du dann Nr. 35 MiStrA?

TreudoofeTomate  28.12.2019, 10:34
@Grinzz

Das Jugendamt wird über die Anklage bzw. den Antrag, die/der an das Gericht geht, nur informiert. Das Jugendamt ist nicht die Judikative, es verurteilt nicht.

Grinzz  28.12.2019, 11:37
@TreudoofeTomate

Sie erhalten eine Abschrift der Anklage/des Strafbefehls 😉

Es geht auch gar nicht darum, dass das Jugendamt verurteilt. Das war weder Teil der Frage noch von irgendwem angesprochen.

Ich35hier 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 08:54

Oh doch leider geht eine Anklage ans Jugendamt und zwar komplett mit Verfahren und allem drum und dran

TreudoofeTomate  28.12.2019, 09:02
@Ich35hier

Ja, an die Jugendgerichtshilfe. Das dann aber in Strafsachen.

Ich35hier 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 09:07
@TreudoofeTomate

Leider nicht es ging nicht an die Jugendgerichtshilfe oder ans Familiengericht sondern direkt vom Staatsanwalt von der Verhandlung die ich hatte an das Jugendamt

Artus01  28.12.2019, 08:42

Soso.

TreudoofeTomate  28.12.2019, 08:53
@Artus01

Ja, weil das Jugendamt nicht der Richter ist. Eine Anklage richtet sich immer an das Gericht.

Artus01  28.12.2019, 09:00
@TreudoofeTomate
Eine Anklage richtet sich immer an das Gericht.

Das ist richtig, bedeutet aber eben nicht dass nur das Gericht sie bekommt. Die Anklageschrift muss zumindest dem Angeklagten zugehen, denn ein Gerichtsverfahren ist keine "Lass Dich überraschen" Party. Zudem bekommt bei Jugendlichen auch die Jugendgerichtshilfe (Jugendamt) und, sofern vorhanden auch der Anwalt des Angeklagten ein Ausfertigung der Anklageschrift.

Das Familiengericht hat entschieden und dabei gibt es keinen Staatsanwalt, der wird nur bei Straftaten aktiv.

Es gibt ein Protokoll der Verhandlung vor dem Familiengericht bei der Sie offensichtlich nicht dabei waren.

Das Urteil geht an die Kindsmutter bzw. deren Anwaltund an das Jugendamt. Das hat dafür Sorge zu tragen, dass die Entscheidung umgesetzt wird,

Wenn Sie nicht der Kindsvater haben Sie kein Recht, das Urteil einzusehen.Sind Sie es und begleiteter Umgang wurde Ihnen gewährt, dann können Sie das beim Jugendamt.

Ich35hier 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 09:13

Es ging nicht über ein Familiengericht Es ging von einer hauptverhandlung über ein normales strafgericht wegen ein anderen Delikt An das jugendamt da ich den staatsanwalt da drin vor gericht außen vor gelassen habe weil er keinen plan hatte von dem was er erzählt hat. Selbst die Richterin hat dann gemeint dass er nicht weiter mit einbezogen wird sondern sie sich mit mir unterhält. Darauf hin war er etwas angepisst und hat einer anzeige oder Weiterleitung an das Jugendamt gemacht Wo selbst die richterin meinte sie Hätte es nicht gemacht und es war die staatsanwaltschaft das habe ich rausbekommen aus einem telefonat mit ihr als ich das komplette verfahren oder die mitschrift angefordert habe. Das Jugendamt war so mit innerhalb von 2 tagen aktiv es gab eine vorladung der mutter mit kind und es hieß Ab da an sollte das kind sofort zu oma und ich habe sie nur noch zu sehen unter aufsicht. Ausgesprochen wurde dann ein komplettes Verbot. Es blieb dann Die Wahl der Mutter bei mir zu bleiben aber ohne Kind oder umzuziehen und ihr Kind wieder zu bekommen. Es wären andere möglichkeiten möglich gewesen laut verschiedenen stellen die im gericht einblick haben wie zum beispiel verfahrens helfer den ich eingeschaltet habe ich aber das ganze wollte das jugendamt nicht. Wie haben komplett geblockt egal was gesagt wurde

sassenach4u  28.12.2019, 09:19
@Ich35hier

Kannst du auch "vernünftige" Sätze schreiben? Man muss sich mühsam zusammenzuschen, was du meinen könntest.

Es scheint also, du warst angeklagt wegen eines Deliktes vor einem "normalen" Gericht. Da sind Richter und auch ein Staatsanwalt, das ist korrekt.

Der Staatsanwalt hat dann wohl, entweder aufgrund des angeklagten Deliktes oder deines Verhaltens oder dessen, was in der Verhandlung zur Sprache kam, eine Kindeswohlgefährdung gesehen und folgerichtig das Jugendamt eingeschaltet. Das kann er und muss er auch.

Das Ja widerum hat dann gehandelt und die Entscheidung getroffen, die nun eingetreten ist.

Dagegen kannst du juristisch vorgehen- du solltest deinen Anwalt beauftragen, gegen den Beschluss vorzugehen.

Dann kommt das Ganze vor das Familiengericht und dort kannst du dich äußern.

Ich35hier 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 09:26
@sassenach4u

Ok ich danke dir es ging mir lediglich darum zu wissen was der Staatsanwalt geschrieben hat oder ob das Jugendamt rechtswidrig gehandelt hat also über seine Kompetenzen hinaus aber du hast das schon richtig verstanden

Ich35hier 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 09:29
@Ich35hier

Das jugendamt hat in dem sinne rechtswidrig gehandelt da es keine auflagen gibt um Eine jugendgefährdung zu sehen. Genauso wurde die Mutter das Kind und die Grosseltern befragt und alle haben es abgestritten das eine Jugendgefährdung besteht oder bestand. Trotzdem hat das jugendamt So entschieden Und nicht die Mutter oder das Kind Die eigentlich das letzte wort haben.

sassenach4u  28.12.2019, 09:47
@Ich35hier

Dann brauchst du einen Anwalt, um dagegen vorzugehen.

Neugierig1971  28.12.2019, 10:07
@Ich35hier

Das JA schiesst sicher auch mal über das Ziel hinaus, aber es wird auch Gründe geben, warum das JA zu gehandelt hat. Du wirst das vermutlich nur mit einem Anwalt regeln können, wenn es wirklich grundlos war.

Aber das hängt ja auch von dem Delikt ab, was vor Gericht verhandelt wurde.

Wäre es z. B. um Missbrauch gegangen, wäre es naheliegend, daß ein Verbot ausgesprochen wird.

Um hier beurteilen zu können, ob rechtliche Schritte überhaupt einen Sinn haben, müsstest Du noch die Art des Deliktes und die Strafe schreiben.

Akteneinsicht in die Akten des Jugendamtes wird schwierig bis unmöglich, selbst mit Anwalt.