Klage Von staatsanwalt einsehen?
Hallo, ich wollte mal nachfragen ob man irgendwie eine Anklage von einem Staatsanwalt einsehen kann die an ein Jugendamt ging. Das jugendamt hat zu agiert das die tochter nicht mehr daheim sein Darf und somit meine freundin ausgezogen ist um dass sie ihre tochter weiterhin haben darf. Von einer stelle habe ich erfahren dass es eventuell nicht nur vom jugendamt ausging sondern von der staatsanwaltschaft bei keiner weiß was die zu dem jugendamt geschrieben haben. Nun meine frage wie kann man die anzeige oder anklage von der staatsanwaltschaft einsehen? Geht das nur über gericht oder muss es das jugendamt freigeben? Man muss ja wissen gegen wen man vorgehen kann wenn das jugendamt nicht schuld ist weil in der anzeige etwas anderes steht dann bringt es Nichts an der stelle und man muss eine andere wählen.
Ich danke erstmal für die antworten
6 Antworten
Die Staatsanwaltschaft hat unter Garantie nicht entschieden, wer bei wem wo bleiben darf. Die kann höchstens bei Gericht einen Antrag gestellt haben und es wurde ein Urteil gesprochen. Dieser Entscheid wurde wieder um schriftlich festgehalten. Beantrage also einfach beim Amtsgericht, das Urteil lesen zu dürfen, was dir bei einer Familiensache aber sicherlich nur als Beteiligter zusteht.
Ach so noch leben hier es ging nicht über ein familiengericht soweit kam es nicht es wurde alles über das jugendamt abgewickelt.
Was der Als Anwalt geschrieben hat möchte ich ja sehen weil das Jugendamt hat den Beschluss von der Gerichtsverhandlung und alles vorliegen Und hat darauf hin dass die Tochter zur Oma verwiesen .Geschrieben haben sie Ich darf sie nicht sehen nur in Begleitung ausgesprochen hat sie es unter Zeugen das ein komplett verbot besteht. Ein verfahrens helfer hat nur gemeint das eventuell möglich ist dass die staatsanwaltschaft mehr reingeschrieben hat wie zu der verhandlung vorgefallen beziehungsweise beschlossen ist und somit das jugendamt seine entscheidung so getroffen hat. An sonsten wäre die entscheidung des amtes zu weit gegangen beziehungsweise übertrieben ein komplettes verbot darf nur über ein familiengericht ausgesprochen werden und mit auflagen Die ich aber nicht habe.
Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen.
Wieder was gelernt, Top 😎💪
Keine Anklage geht an ein Jugendamt.
Keine Anklage geht an ein Jugendamt.
Und wie verstehst du dann Nr. 35 MiStrA?
Das Jugendamt wird über die Anklage bzw. den Antrag, die/der an das Gericht geht, nur informiert. Das Jugendamt ist nicht die Judikative, es verurteilt nicht.
Sie erhalten eine Abschrift der Anklage/des Strafbefehls 😉
Es geht auch gar nicht darum, dass das Jugendamt verurteilt. Das war weder Teil der Frage noch von irgendwem angesprochen.
Oh doch leider geht eine Anklage ans Jugendamt und zwar komplett mit Verfahren und allem drum und dran
Ja, an die Jugendgerichtshilfe. Das dann aber in Strafsachen.
Leider nicht es ging nicht an die Jugendgerichtshilfe oder ans Familiengericht sondern direkt vom Staatsanwalt von der Verhandlung die ich hatte an das Jugendamt
Soso.
Ja, weil das Jugendamt nicht der Richter ist. Eine Anklage richtet sich immer an das Gericht.
Eine Anklage richtet sich immer an das Gericht.
Das ist richtig, bedeutet aber eben nicht dass nur das Gericht sie bekommt. Die Anklageschrift muss zumindest dem Angeklagten zugehen, denn ein Gerichtsverfahren ist keine "Lass Dich überraschen" Party. Zudem bekommt bei Jugendlichen auch die Jugendgerichtshilfe (Jugendamt) und, sofern vorhanden auch der Anwalt des Angeklagten ein Ausfertigung der Anklageschrift.
Das Familiengericht hat entschieden und dabei gibt es keinen Staatsanwalt, der wird nur bei Straftaten aktiv.
Es gibt ein Protokoll der Verhandlung vor dem Familiengericht bei der Sie offensichtlich nicht dabei waren.
Das Urteil geht an die Kindsmutter bzw. deren Anwaltund an das Jugendamt. Das hat dafür Sorge zu tragen, dass die Entscheidung umgesetzt wird,
Wenn Sie nicht der Kindsvater haben Sie kein Recht, das Urteil einzusehen.Sind Sie es und begleiteter Umgang wurde Ihnen gewährt, dann können Sie das beim Jugendamt.
Es ging nicht über ein Familiengericht Es ging von einer hauptverhandlung über ein normales strafgericht wegen ein anderen Delikt An das jugendamt da ich den staatsanwalt da drin vor gericht außen vor gelassen habe weil er keinen plan hatte von dem was er erzählt hat. Selbst die Richterin hat dann gemeint dass er nicht weiter mit einbezogen wird sondern sie sich mit mir unterhält. Darauf hin war er etwas angepisst und hat einer anzeige oder Weiterleitung an das Jugendamt gemacht Wo selbst die richterin meinte sie Hätte es nicht gemacht und es war die staatsanwaltschaft das habe ich rausbekommen aus einem telefonat mit ihr als ich das komplette verfahren oder die mitschrift angefordert habe. Das Jugendamt war so mit innerhalb von 2 tagen aktiv es gab eine vorladung der mutter mit kind und es hieß Ab da an sollte das kind sofort zu oma und ich habe sie nur noch zu sehen unter aufsicht. Ausgesprochen wurde dann ein komplettes Verbot. Es blieb dann Die Wahl der Mutter bei mir zu bleiben aber ohne Kind oder umzuziehen und ihr Kind wieder zu bekommen. Es wären andere möglichkeiten möglich gewesen laut verschiedenen stellen die im gericht einblick haben wie zum beispiel verfahrens helfer den ich eingeschaltet habe ich aber das ganze wollte das jugendamt nicht. Wie haben komplett geblockt egal was gesagt wurde
Kannst du auch "vernünftige" Sätze schreiben? Man muss sich mühsam zusammenzuschen, was du meinen könntest.
Es scheint also, du warst angeklagt wegen eines Deliktes vor einem "normalen" Gericht. Da sind Richter und auch ein Staatsanwalt, das ist korrekt.
Der Staatsanwalt hat dann wohl, entweder aufgrund des angeklagten Deliktes oder deines Verhaltens oder dessen, was in der Verhandlung zur Sprache kam, eine Kindeswohlgefährdung gesehen und folgerichtig das Jugendamt eingeschaltet. Das kann er und muss er auch.
Das Ja widerum hat dann gehandelt und die Entscheidung getroffen, die nun eingetreten ist.
Dagegen kannst du juristisch vorgehen- du solltest deinen Anwalt beauftragen, gegen den Beschluss vorzugehen.
Dann kommt das Ganze vor das Familiengericht und dort kannst du dich äußern.
Ok ich danke dir es ging mir lediglich darum zu wissen was der Staatsanwalt geschrieben hat oder ob das Jugendamt rechtswidrig gehandelt hat also über seine Kompetenzen hinaus aber du hast das schon richtig verstanden
Das jugendamt hat in dem sinne rechtswidrig gehandelt da es keine auflagen gibt um Eine jugendgefährdung zu sehen. Genauso wurde die Mutter das Kind und die Grosseltern befragt und alle haben es abgestritten das eine Jugendgefährdung besteht oder bestand. Trotzdem hat das jugendamt So entschieden Und nicht die Mutter oder das Kind Die eigentlich das letzte wort haben.
Dann brauchst du einen Anwalt, um dagegen vorzugehen.
Das JA schiesst sicher auch mal über das Ziel hinaus, aber es wird auch Gründe geben, warum das JA zu gehandelt hat. Du wirst das vermutlich nur mit einem Anwalt regeln können, wenn es wirklich grundlos war.
Aber das hängt ja auch von dem Delikt ab, was vor Gericht verhandelt wurde.
Wäre es z. B. um Missbrauch gegangen, wäre es naheliegend, daß ein Verbot ausgesprochen wird.
Um hier beurteilen zu können, ob rechtliche Schritte überhaupt einen Sinn haben, müsstest Du noch die Art des Deliktes und die Strafe schreiben.
Akteneinsicht in die Akten des Jugendamtes wird schwierig bis unmöglich, selbst mit Anwalt.
Falsch, zumindest im Strafrecht.