Darf HVV ohne Mahnung den Anwalt einschalten wegen Forderung für zu spät abgegebene Abofahrkarte?
Ich habe die Abofahrkarte 2 Monate zu spät abgegeben (wusste nicht, dass diese abzugeben ist, ich dachte diese wird automatisch ungültig), ich habe die Fahrkarte nicht benutzt, bin zur neuen Arbeit mit dem Auto jeden Tag gefahren. Nach Rücksendung der Karte kam ein Schreiben vom HVV Anwalt mit Forderung, zwei Monate je 128 EUR zu zahlen plus Anwaltsgebühren EUR 83,54. Ein Mahnschreiben von HVV kam davor nicht. Dann kam noch ein Schreiben vom Anwalt, ich darf in Raten bezahlen plus "Einigungsgebühr" laut §§2 Abs 2 Nr 7002 VV RVG EUR 67,50 plus Post und Telekomunikkationsentgelt EUR 13,50, also insgesamt EUR 440 (2xMonate Fahrkosten plus alle Anwaltsgebühren). Meine Frage - darf HVV ohne Mahnung den Anwalt einschalten, ist das gesetzmässig?
Liebe Grüsse,
Logistiker HH
3 Antworten
Es werden im §286 BGB einige Ausnahmen aufgeführt, wann keine Mahnung erforderlich ist. Ob diese Ausnahmen hier greifen solltest du mit einem Anwalt beraten. Als laie scheint mir das Vorgehen der HVV gesetzmässig.
https://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Da dir schon ein Anwalt schreibt, wird dir hier im Forum keiner wirklich helfen können, da der Mann tiefer in der Materie und den Formulierungen drin steckt als jeder von uns.
Ich würde das selbst mit einem Anwalt besprechen, da bist du auf jeden Fall besser aufgehoben.
Wenn die Beföderungsbedingungen aussagen, daß die Abo-Karte nach Abonnementsende zurückzugeben ist, ist man bei versäumter Rückgabe automatisch in Verzug.
Eine Mahnung ist lediglich ein freiwiliges Entgegenkommen, darauf hat man keinen Rechtsanspruch.
Bei Verzug kann der Gläubiger alle Mittel ausschöpfen, also Anwalt, Inkasso, gerichtlicher Mahnbescheid und was es da sonst noch so geben mag.