Anwalt sehr unfreundlich und irgendwie gar nicht interessiert an ausreichender Beratung.

3 Antworten

Hallo,

wenn ich recht verstanden habe, hat deine Anwältin deinen Vermieter angerufen und dich gefragt, wie schnell du raus könntest....

Das hat mit dem Sachverhalt nichts zu tun (Fenster nicht abschließbar und erhöhte Rechnung)... Eine bodenlose Frechheit !

Geh am besten zu einem anderen RA. und laß dich erneut beraten, was der erste Anwalt gemacht hat ist eine Frechheit !

Laß den neuen Anwalt die Situation klären, bzw. bereinigen. Eine Kündigung der Whg. bedarf sowieso der Schriftform !

Du könntest evtl. mit einem Zeugen zum Vermieter gehen und die Situation klären, das wäre am günstigsten...

Alles Gute, Emmy

martin176go 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 22:08

also die wohnung wurde seitens des vermieters zu februar gekündigt. was auch in ordnung geht da ich ja eh raus will. nun hat die anwältin eben in absprache mit dem vermieter ein vorgezogenen termin vereinbart ABER!!!!!!!!!!

als ich wegen dem nicht schließenden fenster (das ich wirklich fast 2 jahre schriflt. angemahnt habe) und der hohen heizrechnung fragte ob man das etwas machen kann da ich mich einfach verarscht fühle (vermieter repariert fenster einfach nicht, nimmt sogar 50,- mietkürzung hin), sagte sie: "das sei quatsch und ich solle mich jetzt nicht so anstellen (also ich bin 36jahre alt und keine 18), auf solch ein "gezicke" hätte sie jetzt kein bock". am ende würde der vermieter noch von der zusage das ich früher rauskönne wieder abstand nehmen.

FRAGE: kann ich denn dann auch davon "abstand" nehmen?

ich werde morgen mit ihr zwar reden will nun aber auch hier einfach mal fragen....

emily2001  12.09.2013, 22:56
@martin176go

Also, wenn du nochmals mit ihr redest, kannst du kaum erwarten, daß sie sich in der Zwischenzeit "gebessert" hat, außerdem ist es für sie ein gefundenes Fressen, weil sie dir eine Rechnung wegen Beratung schicken kann..

Ziehe deine Vollmacht bei dieser "zickigen" Anwältin zurück, und zwar schriftlich mit mind. Einschreibn "Einwurf" (so hast du einen Beleg für wenig Geld = 2,18 €).

Versuch das mit dem Vermieter zu regeln... Wenn du ausziehst, bestehe auf ein Abgabeprotokoll, daß die Whg. so in Ordnung ist - Fensterdefekt ist ja bekannt - sollte auch notiert werden. Zähler zusammenablesen, Whng. mit Zeugen und Vermieter begehen, usw...

Wegen des Auszuges : du kannst nur ausziehen, wenn du eine neue Bleibe gefunden hast, weil der Winter vor der Tür steht. Überleg es dir gut, weil ein Makler + Kaution + Renovierung ist bestimmt teurer als eine einfache Fensterrepararur.

Emmy

martin176go 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 23:20
@emily2001

danke. nein auf besserung hoffe ich nicht, ich muss mich von ihr aber nicht wie ein dummes kleines kind behandeln lassen.

wie meinst du das sie würde mir eine rechnung wegen "beratung" schicken. ich hab einen beratungsschein vorgelegt um sollte meines wissens nach nur 15,-€ bezahlen. kann die dann trotzdem eine rechnung stellen?

mein vermietr kann ich natürlich auch ansprechen. werde das morgen mit ihm mal besprechen.

hab ich dich in deinem letzten absatz richtig verstanden....der vermieter kann mich nicht, trotz des vereinbarten früheren auszugs zum xxx, nicht rausschmeißen? seine normale ordentliche kündigung gilt ja erst zu feb.2014. schulden tue ich ihm auch nichts.

die anwältin ist noch an einer arbeitsrechtlichen sache dran, hier hat sie aber erstmal nur akteneinsicht gefordert, mehr ist bisher nicht passiert, kann mir aber vorstellen das sie mich in diesem fall auch schlecht beraten wird. und bei dieser sache brauche ich absolutes 110%iges vertrauen in den anwalt. da es eine etwas heikle angelegenheit ist.

also auch hier widerrufen? puhh solche dinge kosten echt nerven, bin echt kein typ der gerne sone welle macht, schon gar nicht mit anwälten : /

emily2001  12.09.2013, 23:42
@martin176go

Also der Beratungsschein deckt nur die erste Beratung, alles andere wird extra berechnet.

Das mit dem früheren vereinbarten Auszug mußt du schnellstens korrigieren und ihm die Situation erklären... es beruht auf ein Mißverständnis.

Diese Anwältin hat dir schon geschadet, indem sie plötzlich eine Vereinbarung in dem Raum bringt, ohne Vorwarnung. Vielleicht wollte sie Druck auf dem Vermieter üben, aber das ist zeimlich ungeschickt von ihr , da du - wenn er dies beim Wort nimmt - in eine mißlichen Situation geräst, du mußt nicht nur "Hals über Kopf" ausziehen, sondern auch noch eine neue ´Wohnung suchen, und das ist erheblich teurer als die Fensterreparatur selber zu bezahlen !

Ich hoffe, ich habe mich jetzt deutlich ausgedrückt ...

Emmy

martin176go 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 21:58

danke. ich habe ihr halt eine vollmacht erteilt das sie mich da vertreten kann. so langsam hab ich aber den eindruck das ihr das total scheißegal ist.

ich meine, wenn ich einen kunden habe und der mir einen arbeitsauftrag unterschreibt und ich den danach aber total nerve und pammpig zu dem werde und auch noch seine fragen nicht beantworte, würds mich nicht wundern wenn der sagt er zieht den auftrag zurück. nur weiß ich eben nicht wie das bei einem anwalt ist.

Sorry wenn ich das so sagen muss, aber dein Anwalt verdient an Dir nur "Peanuts oder Mäusekekse", daher gibt Er sich auch keine große Mühe und wird Dich immer so abfertigen, da kannst Du nichts daran ändern so lange Du dich weiterhin von diesem Anwallt beraten läßt.

Ich hatte das selbe Problem, mit Beratungsschein und Prozesskostenhilfe. Als ich den Anwalt fragte ob Er denn kein Interesse hat mich anständig zu vertreten kam dies Antwort: "Was soll ich mich da hineinknien oder anstrengen, bei Ihnen verdiene ich eh nur Mäusekekse und Peanuts.

Wechsel den Anwalt ist das Beste.

emily2001  14.09.2013, 10:35

Du, so schlecht verdienen sie gar nicht, wenn alles von der Prozeßkostenhilfe bezahlt wird...

Emmy

martin176go 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 22:00

danke für die antwort. das kanns ja aber nicht sein. sicher gibt es eine 2 klassen gesellschaft. ganz so realitätsfern bin ich auch nicht aber wenn er nur peanuts an meiner sache verdient hätte er doch direkt im vorhinein die sache nicht annehmen müssen.

ausserdem gibt es sowas wie ein berufsethos. wenn er das nicht beachtet naja wer dann? da kann ich ja nix für.

Es gibt Anwälte die sind es mit ganzem Herzen. Und es gibt welche, die in kürzester Zeit so viel Geld verdienen wollen wie möglich. Du warst bei letzten. Tut mir leid für dich. LG