Hallo,
ich bin im Moment etwas verunsichert. habe gerade eine neue Stelle angefangen und bin dort auf folgendes "Problem" gestoßen.
Einige Kreditoren in meiner neuen Firma arbeiten mit dem Gutschriftsverfahren, heißt sie akzeptieren für unsere Leistungen keine Rechnung sondern erstellen eine Gutschrift.
Das wird nun so gehändelt, dass wir eine Rechnung schreiben und wenn die Gutschrift vom Kreditor kommt wird die Rechnung wieder storniert und die Gutschrift als Rechnung gebucht. Mein Vorschlag war einfach die Gutschrift hinter die bereits existierende Rechnung heften und fertig. Gegenargument war, dass für einen Vorgang nur ein Beleg existieren dürfte und bei einer Steuerprüfung evtl. zwei mal die Umsatzsteuer verlangt wird.
Davon habe ich bisher noch nichts gehört. Wie seht Ihr das? Gibt es irgendeine Vorschrift, die meinen Vorschlag aussHallo,
ich bin im Moment etwas verunsichert. habe gerade eine neue Stelle angefangen und bin dort auf folgendes "Problem" gestoßen.
Einige Lieferanten in meiner neuen Firma arbeiten mit dem Gutschriftsverfahren, heißt sie akzeptieren für unsere Leistungen keine Rechnung sondern erstellen eine Gutschrift.
Das wird nun so gehändelt, dass wir eine Rechnung schreiben und wenn die Gutschrift vom Kreditor kommt wird die Rechnung wieder storniert und die Gutschrift als Rechnung gebucht. Mein Vorschlag war einfach die Gutschrift hinter die bereits existierende Rechnung heften und fertig. Gegenargument war, dass für einen Vorgang nur ein Beleg existieren dürfte und bei einer Steuerprüfung evtl. zwei mal die Umsatzsteuer verlangt wird.
Davon habe ich bisher noch nichts gehört. Wie seht Ihr das? Gibt es irgendeine Vorschrift, die meinen Vorschlag ausschließt?
Wäre dankbar wenn ihr mir etwas an die hand geben könntet egal ob für oder gegen meinen Vorschlag.auschließt?
Wäre dankbar wenn ihr mir etwas an die Hand geben könntet egal ob für oder gegen meinen Vorschlag.