Hallo!
Eine Frage die mich schon länger interessiert und für die ich keine Antwort finden kann.
Wir sind ein Grosshandelsunternehmen und versenden Ware auf Rechnung. Als Zahlungsanreiz gewähren wir auch Rechnungsskonto von im Schnitt 3%.
Natürlich können unsere Kunden die Waren auch wieder retour senden wenn sie nicht zufrieden damit sind oder wenn sie es sich anders überlegt haben. Da erstelle ich dann eine Gutschrift, welche sich unsere Kunden entweder abziehen können oder auf Wunsch wird der Betrag auch wieder zurück überwiesen.
Nun zur eigentlichen Frage:
Wie verhindere ich, dass wir den Skontobetrag verlieren?
zB: Kunde bestellt Waren im Wert von 1000Euro. Wir liefern die Ware und senden die Rechnung. Diese Rechnung wird mit Skontoabzug von 3% bezahlt (also 970Euro), der Kunde überlegt es sich aber anders und sendet die Ware wieder zurück. Ich schreibe daraufhin eine Gutschrift, die aber normalerweise auf 1000 Euro lautet. Wir würden also 30Euro verlieren (neben Verpackungs- und Versandkosten).
Hier habe ich es bisher so gemacht, dass ich den Gutschriftbetrag einfach verringert habe indem ich "Kontoabzug -3%" als Position mit reinnehme. Gab bisher noch keine Probleme damit. Ob es so richtig ist weiß ich allerdings nicht.
Aber das kann ich auch nur machen, wenn der Kunde in Zwischenzeit schon bezahlt hat und ich sehen kann ob er sich Skonto abgezogen hat.
Wenn der Kunde aber noch nicht bezahlt hat wenn ich die Gutschrift schreibe, dann kann ich ihm da auch kein Skonto abziehen. Sonst würde unser Kunde auf den 3% sitzenbleiben.... Wenn der Kunde aber genau zu dieser Zeit mit Skonto bezahlt und dann die Gutschrift bekommt hat er 3% des Warenwertes gewonnen.
Also wie ist das gesetzlich geregelt?
Es kann ja nicht sein, dass man 3% verdienen kann indem man vorsätzlich teure Sachen auf Rechnung mit Skonto kauft und es dann wieder zurückgesendet wird. 3% innerhalb weniger Wochen ist ein ganz schönes Einkommen wenn mans drauf anlegt...