Darlehen ans eigene Unternehmen.. wer kann mir das erklären?
Hallo,
ich saß gestern mit einem Geschäftskunden in einer Besprechung und er erzählte mir, dass er für größere Rechnungssummen immer Privatgeld - als kurzfristiges Darlehen - ins Unternehmen gibt, um Rechnungen mit Skontoabzug begleichen zu können. Die hälftige Ersparnis durch den Skontoabzug führt er dann anschließend wieder, mitsamt des Darlehens, ins Privatvermögen zurück. 1. Frage: Ist das so rechtens? und 2. Frage: wie ist das ganze sowohl fürs Unternehmen als auch für den Unternehmer als Privatperson steuerlich zu betrachten? Kann mir da jemand Auskunft geben?
Danke.
4 Antworten
Welche Rechtsform hat das Unternehmen?
Ist es ein Einzelunternehmen ist das ohne Problem möglich. Das "Darlehen" ist eine Privateinlage und die Rückzahlung inkl. des Skontoabzuges ist dann eine Privatentnahme. Beides hat keine Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn.
zu 1. Ja zu 2. das sollten die Steuerberater erklären können.
Warum fragst du nicht nach dem Sinn solcher Aktionen?
naja ich war wegen anderen Themen bei ihm.. das Gespräch schweifte ein wenig ab und ich wollte nicht zu neugierig sein. So wie ich es rausgehört habe, lag der Sinn der Aktion wohl darin dass er eh nie soviel Kohle auf dem Firmenkonto hat, und zudem noch irgendwie Kohle ins "private" schafft mit der Skonto-Aktion.. Ich habs mir halt nur so zusammenreimen können..
Kommt auf die Rechtsform an, wie man das machen muss. Bei Einzelfirma kann man privates Geld rein und raus nehmen, wie man lustig ist (außer Überentnahme).
Wenn mit "anschließend" "sofort" gemeint ist, ist der Umweg über das Privatdarlehen aber doch reichlich überflüssig, weil das Geschäftskonto hinteher so oder so den gleichen Betrag aufweist. Da hätte er die Rechnung auch ohne die Privateinlage direkt vom Geschäftskonto bezahlen können.
Ich lasse sowieso lieber das Geschäftskonto im Minus als das Privatkonto, dann kann man den Dispozins wenigstens von der Steuer absetzen.
Es wurde richtig nach der Rechtsform gefragt.
Wie schon von den anderen Antwortern richtig gesagt, hat es bei Einzelunternehmen keine Auswirkung, weil das "Darlehn" an die eigene Firma nur eine Einlage, mit späterer Entnahme ist.
Bei einer GmbH ist das schon anders. da werden solche Transaktionen, mit der Art der Vergütung/Verzinsung, unter dem Standpunkt gesehen, würde das ein fremder Dritter auch zu den gleichen Bedingungen machen.
Wenn das Finanzamt später zum Schluß kommt, ein fremder Dritter würde es nciht machen, kann es eine verdeckte Gewinnausschüttung, oder verdeckte Einlage sein.
Darlehn von Gesellschaftern an die eigene GmbH werden ohnehin kritisch gesehen.