Darf meine Antrag auf Fahrtkosten abgelehnt werden?
Jobcenter sagte weil ich den Antrag vier Tage nach dem Vorstellungsgespräch für die Arbeit gesendet habe!
6 Antworten
Grundsätzlich muss ein Antrag auf Kostenerstattung stets vor dem jeweiligen Ereignis gestellt werden, welches die Kosten verursacht. Eine nachträgliche Erstattung ist zwar möglich, aber es besteht eben keinerlei Anspruch darauf, selbigen genehmigt zu bekommen. Warum hat der Arbeitgeber hier keine Erstattung angeboten?
Weil sich der AG in den meisten Fällen die Fahrtkosten sparen möchte und sich denkt, dass sich der Bewerber diese doch beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter zurückholen kann.
Ja, natürlich darf ein Antrag auch abgelehnt werden.
Deratige Anträge müssen grundsätzlich vor dem Termin, um den es geht, gestellt werden.
Du kannst gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.
Wenn der Antrag im Nachhinein gestellt wird, dürfen sie ihn nicht nur ablehnen, sie müssen es sogar. Das hast du selbst verbockt, schieb nicht immer die Schuld auf andere.
Die dürfen gar nichts dürfen, die haben zu müssen, so sind eben die Spielregeln. Anträge sind vorab zu stellen, ist bei uns auch so.
ja, dass muss vorher beantragt werden.
Ich habe über eine Leiharbeitsfirma die Vorstellungsgespräch bei deren Kunde gehabt und ZAF übernimmt nicht die Fahrtkosten vor die Einstellung.