BTM unter 18 verjährt?
Hallo,
ich habe mit 17 Jahren ( jetzt 23 ) gegen das BTM verstossen während ich meinen Führerschein angefangen habe.. Mein Antrag blieb beim Landratsamt hängen... vorsprechen blablabla.. die üblichen geschichten eben, Die Anklage wurde im endeffekt fallen gelassen und mir wurde eben dieser BTM aufgedrückt.
Meinen Führerschein hab ich daraufhin nicht weiter gemacht da ich angst vor einer MPU Hatte. jetzt die Frage... Ich habe mal vom hören sagen mitbekommen das ein BTM ( sofern unter 18 Jahren) nach einigen Jahren 4-5 verflogen wäre und nichtmehr aufgeführt wird, bzw. nichtmehr relevant ist...
da ich meinen Führerschein endlich fertig machen möchte wollte ich fragen ob Ihr da vielleicht sogar persönliche Erfahrungen habt bzw. ob Ihr bescheid wisst (woher auch immer) ob der BTM geschichte ist bzw, ob mich immernoch ne MPU erwarten kann. Vielen Dank fürs lesen und die eventuellen Antworten ;)
Viele Grüße Jogi
achja... nein ich bin nichtmehr unter Einfluss ;)
4 Antworten
Hallo Jogi
Dann siehe zur Tilgung / Löschung in § 2 Abs 9 StVG
Zitat
(9) Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Verkehrszentralregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. [...]
(ausführlicher im Gesetzestext)
bzw, ob mich immernoch ne MPU erwarten kann.
eine MPU nur, wenn deine Abbauwerte damals höher als 75ng/ml waren.
sollten keine Blutwerte gemacht worden sein wird "nur" ein äG auf dich zukommen.
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg. Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
ich danke dir für das Kompliment:-)
und für den Stern:-)
hätte gern euch beiden einen stern gegeben, werd euch auf dem laufenden halten was dabei rauskommt !
soo, mein Antrag ist unterwegs. Die Dame vom Amt meinte das ein MPU eher unwahrscheinlich ist. Es kann sehr gut sein das mein Antrag ohne weiteres durchgereicht und abgesegnet wird. Was mich laut der Dame höchstens erwarten könnte ist ein Ärztliches Gutachten und eine saubere Urin Kontrolle. Vielen Dank euch nochmals für die vielen infos ! werde mich nochmal melden wenn der Antrag durch ist.
Die rechtliche Verjährung und der Eintrag beim Landratsamt sind 2 völlig unterschiedliche Dinge.
Auch nach mehr als 10 Jahren bleibt dieser Hinweis in der Akte des Landratsamtes weiter bestehen, so wirst Du damit rechnen müssen, dass Du zumindest die dauerhafte Abstinenz nachweisen musst, bevor Du eine Fahrerlaubnis machen darfst.
Auch nach mehr als 10 Jahren bleibt dieser Hinweis in der Akte des Landratsamtes weiter bestehen
das ist leider nicht richtig
ansonsten ist deine Antwort "echtklasse":-)
das ist leider nicht richtig
Bitte nicht 2 verschiedene Dinge verwechseln !
Nach 10 Jahren werden durchaus die Daten in Flensburg gelöscht - so weit, so richtig.
Die aber lokal bei der Fahrerlaubnisbehörde bestehenden Daten verbleiben in der Akte. So gibt es viele Fälle, die auch nach 15 und mehr Jahren noch eine MPU nachweisen mussten, obwohl die Akte in Flensburg sauber war.
Die aber lokal bei der Fahrerlaubnisbehörde bestehenden Daten verbleiben in der Akte.
die werden (nach Antrag) ebenfalls nach 10 Jahren gelöscht
So gibt es viele Fälle, die auch nach 15 und mehr Jahren noch eine MPU nachweisen mussten,
die werden erst nach 15 Jahren gelöscht weil die Anlaufhemmung 5 Jahre beträgt
wer noch keinen Führerschein gehabt hat, aber schon eine MPU machen müssten wenn sie einen Antrag stellen wollen, können nach 10 Jahren ohne MPU ihren Führerschein machen
Okay, danke dir vielmals. Nachweiß heißt aber nicht immer MPU oder ? mir gehts ja nicht darum es nachzuweßen sondern um die sinnlosen kosten der MPU.
Eine Verjährung ist nicht altersabhängig. Aber man braucht doch nur beim Landratsamt nachzufragen. Wobei aus meiner Sicht Vergehen gegen BTMG nichts mit dem Landratsamt sondern mit der Justizbehörde zu tun haben.
Wobei aus meiner Sicht Vergehen gegen BTMG nichts mit dem Landratsamt sondern mit der Justizbehörde zu tun haben
Das Straßenverkehrsamt ist hier zuständig. Das ist in einigen Bundesländern dem Landratsamt untergeordnet.
Ginatilan war (wieder einmal) schneller und hat Dir ja schon die wichtigsten Infos gegeben. Mir bleibt nur noch der Hinweis:
mir wurde damals nur der erwerb von JWH018 und HU210 nachgewießen
Nur der Erwerb, aber nicht der Konsum? Dann gibt es nur ein fäG, keine MPU
P.S: Hättest Du auch gleich schreiben können ... ;-)
wollte nicht gleich ansagen um was es sich gehandelt hat, dachte es gibt eine verjährung beim BTM Eintrag. Naja... angeklagt wurde ich nur wegen des Besitzes. Konsumverhalten musste ich zwecks des Führerscheinantrages beim Landratsamt machen.... der Konsum an sich ist ja glücklicherweiße legal in Deutschland. Wie gesagt beim landratsamt musste ich einen Frageboben ausfüllen da sonst mein Antrag nicht weiter bearbeitet worden wäre. auf dem Bogen steht auch das ich konsumiert habe.... irgendwie dumm von mir.
.... irgendwie dumm von mir.
AUTSCH! Das war wirklich nicht besonders clever...
Das ändert die Sachlage wiederum und eine MPU ist jetzt wieder im Bereich des Möglichen.
Wurde ein Bluttest gemacht oder ist das der einzige belastende Beweis gegen dich?
nein garnichts, mir wurde nur der erwerb nachgewießen inform das ich mir research chemicals online bezogen habe, und der entsprechende Vertreiber und Eigentümer des Shops wurde hochgenommen und somit eben alle seine Kunden.
ging um 2 Substanzen die aber wie es der zufall will, 1 Monat vor meinem erwerb ins BTMG aufgenommen wurden.
Mir wurde also nur auf den Weg der erwerb nachgewießen, beim Landratsamt wurde mir gesagt das ohne das ausfüllen dieses Fragebogens mein Führerscheinantrag auf Eis gelegt wird. angegeben habe ich nur das ich eben diese Substanzen sehr sehr selten an Feiern konsumiere und sonst kein Kontakt mit andere Drogen in meinem leben hatte.
Achja soltle vielleicht noch einwerfen das ich nicht am Steuer, nicht zu fuß erwischt wurde. Hab lediglich ne Vorladung von der Polizei bekommen damals.
nur das ich eben diese Substanzen sehr sehr selten an Feiern konsumiere
dann wird ein Probierkonsum (Einmalkonsum) ausgeschlossen.
du kannst dir das äG sparen und gleich für eine MPU vorbereiten
Danke für das Kompliment - bei Dir fällt es mir ja leicht, sachlich zu bleiben, im Gegensatz zu einigen anderen Fragestellern, wo mir fast die Hutschnur platzt ;-)
Ich fasse mal zusammen: Vor 6 Jahren Erwerb nachgewiesen, gelegentlichen Konsum zugegeben, derzeit aber (ich hoffe mal?) kein Konsum. und keine weiteren Auffälligkeiten.
Das bedeutet sehr wahrscheinlich "nur" die Anordnung eines fachärztlichen Gutachten mit Nachweis der Abstinenz über 3 Monate (ein Haar- oder 2 Urinscreenings). Eine MPU wird vermutlich nicht angeordnet.
Wenn Du sicher sein willst: Bei der Führerscheinstelle anrufen, Termin zur Akteneinsicht beantragen, nachfragen.
alles klar, danke dir vielmals. kann man das im vorraus gegencheken ? also mit einem anruf bei der entsprechenden behörde ? hab gedacht ich meld mich lieber nicht mit so ner frage aufm amt da ich sonst bestimmt ne MPU machen muss.
schade ums geld :(
Mein liebes sprechendes Fischerdorf,
wie ich sehe, sind wir uns wieder mal einig darin, uns nicht einig zu sein ;-)
okay, das wäre mein nächster schritt gewesen mal anrufen und nachfragen.... Nein kein Konsum seit 5 Jahren und keine sonstigen auffälligkeiten. Führungszeugniss ist auch sauber.. Vielen vielen dank euch 2 !
wie ich sehe, sind wir uns wieder mal einig darin, uns nicht einig zu sein ;-)
lach:-)
ich würde mich für den Fragesteller freuen wenn ich mich irren würde
Wollen wir eine Münze werfen? Oder lassen wir die FsSt entscheiden?
@Jogi: Nur so aus Neugier: Läßt Du uns wissen, was rauskommt? Danke!
ich werde es versuchen so schnell es geht über die Bühne zu bringen und selbstverständlich dann hier Berichten was mich denn erwartet.
welches Amt würde denn eine eventuelle MPU anordnen ? in meinem fall das Landratsamt ? Aber deren Urteil wird ja bei einer besprechung ja nicht direkt 100% rechtskräftig oder ? Ganz sicher bin ich ja dann erst wenn ich einen neuen Antrag abschicke.
Wollen wir eine Münze werfen? Oder lassen wir die FsSt entscheiden?
das zweite wird sowieso ausschlaggebend sein:-)
Die Führerscheinstelle ordnet ein fäG oder MPU an, sobald der Antrag bei denen reinflattert.
Und natürlich ist eine mündliche Vorabauskunft nicht rechtskräftig, aber zumindest mal ein besserer Anhaltspunkt als unser Disput hier ;-)
P.S: Feedback wäre wirklich nett!
Hallo, das hilft mir schonmal weiter vielen dank ! :) mir wurde damals nur der erwerb von JWH018 und HU210 nachgewießen.. nein nicht inform von Spice&co sondern die reine Chemikalie....
hoffe nur auf ein ÄG :)
danke !