Vorbestraft mit Drogen, jetzt Führerschein was droht?

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Hallo Shinobi

zuerst einmal das Gesetz zu deinem Problem:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

sodele, das war für Cannabis, jetzt zu den harten Drogen:

Regelmäßiger Cannabis-Konsum oder auch gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen ist mit der Fahrerlaubnis nicht vereinbar, der Entzug der FE ist zwingend.

Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.

Kokain zählt zu den harten Drogen. Der Stoff erzeugt psychische Abhängigkeit und birgt ein hohes Rückfall-Risiko. Entsprechend schwierig wird das Gespräch beim Psychologen.

auch wenn du jetzt erst deinen FS machst, bei harten Drogen (alles außer Cannabis) wir die MPU verlangt.

also, war es Cannabis oder waren es harte Drogen??

bei Cannabis wird zuerst ein äG angeordnet, wenn du clean bist sollte es kein Problem sein. Allerdings wirst du Probierkonsum (einmaliger Konsum) angeben müssen beim Gespräch, und der Arzt/Gutachter muss es dir dann auch glauben, sonst wird das äG positiv (also negativ für dich) bewertet und die MPU wird angeordnet

Fotografin007  14.03.2016, 01:20

jawoll. Gutachter sind sehr pfiffig, was auch gut ist. Und ihnen kann man kein X vors U malen!!!

Shinobi24 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 16:04

Danke es war Cannabis, also sollte ich dem Arzt sagen dass ich nur ein einziges mal gekifft hab? kann er nich anhand Abbauprodukte feststellen ob ich nich 2 oder 3 Tage gekifft hab? und wenn ich ganz wenig Abbauprodukte hab lässt er es auch noch gehn? wenn ich sage einmaliger konsum? Ich habe vor 4 Monaten das letzte mal geraucht wenn ich noch Abbauprodukte haben sollte was soll ich dem Arzt erzählen wann ich das letzte mal geraucht habe? vor ein paar Tagen?

ginatilan  05.09.2012, 16:08
@Shinobi24

Danke es war Cannabis, also sollte ich dem Arzt sagen dass ich nur ein einziges mal gekifft hab?

bei Cannabis wird das äG angeordnet, und du musst sagen, dass es Einmalkonsum war

kann er nich anhand Abbauprodukte feststellen ob ich nich 2 oder 3 Tage gekifft hab?

selbstverständlich muss der THC-COOH-Wert unter 25ng/ml sein, sonst ist es ja kein Einmalkonsum mehr

vor ein paar Tagen?

du hast das erste und letzte Mal geraucht als sie dich kontrolliert haben.

wenn dein Abbauwert das nicht bestätigt wird die MPU angeordnet

Shinobi24 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 16:12
@ginatilan

du hast das erste und letzte Mal geraucht als sie dich kontrolliert haben.

wenn dein Abbauwert das nicht bestätigt wird die MPU angeordnet

Das war vor 2 Jahren muss also mein THC-COOH-Wert auf 0 sein?

ginatilan  05.09.2012, 16:46
@Shinobi24

Das war vor 2 Jahren muss also mein THC-COOH-Wert auf 0 sein?

Ja

ginatilan  07.09.2012, 18:17
@ginatilan

danke für den Stern

Solange die Vorstrafe nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stand, gibt das idR keine MPU, sondern "nur" ein ärztliche Gutachten, sprich ein kontrolliertes Dorgenscreening.

Wenn Du clean bist, solltest Du den ohne Probleme bestehen.

(Sicherheitshalber aber auf Mohnbrötchen verzichten, siehe: http://www.abendblatt.de/ratgeber/auto-motor/article686595/Drogenfalle-Mohnbroetchen.html)

Shinobi24 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 15:50

Bist du dir da ganz sicher? Ich habe aus ganz sicheren Quellen erfahren dass wenn ich vorbestraft bin mir MPU droht,

und wie lange geht das kontrolliere Drogenscreening?

ginatilan  05.09.2012, 15:58
@Shinobi24

und wie lange geht das kontrolliere Drogenscreening?

kommt drauf an, bei Cannabis sind 6 Monate PFLICHT, bei allen anderen Drogen sind es 12 Monate

Ich habe aus ganz sicheren Quellen erfahren

welche denn?

vom Anwalt?

der hat bezüglich MPU keine Ahnung weil das nicht in sein Arbeitsgebiet fällt

Shinobi24 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 16:09
@ginatilan

da wirst du überrascht sein aber von einem Fahrlehrer der auf dem Gebiet spezialisiert ist

clemensw  05.09.2012, 16:14
@Shinobi24

Hier mal der Verweis an ein Forum, das auf solche Fragen spezialisiert ist:

http://www.mpuforum.de/

Und das ärztliche Gutachten ist ein einmaliger Vorgang.

Shinobi24 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 16:18
@clemensw

Vielen Dank

ginatilan  05.09.2012, 16:48
@Shinobi24

@Shinobi

das Forum von clemensw ist echt gut, ich allerdings finde persönlich (was ja nichts heißen muss) das www.verkehrsportal.de besser.

sorry, clemensw:)

ginatilan  05.09.2012, 16:50
@Shinobi24

dann hat sich dein Fahrlehrer aber leider getäuscht

clemensw  05.09.2012, 17:03
@ginatilan

"De gustibus non est disputandum"

ginatilan  05.09.2012, 17:14
@clemensw

ich weiß :)

in den FAQs dieses Forums sind noch ein paar beiträge von mir verewigt:)

kemal66  04.05.2014, 16:27
@ginatilan

Hallooo hab wegen drogen eine vorstrafe was gehort gemacht

Kann sein dass die Behörde dies veranlassen wird um zu prüfen ob du die nötige Zuverlässigkeit besitzt und die Erteilung der Fahrerlaubnis davon abhängig macht.

Shinobi24 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 15:49

warum kann es so sein? kann es auch sein dass ich ein äG machen muss?

Knurri  05.09.2012, 15:51
@Shinobi24

Grundsätzlich ist alles möglich, kommt auf deine Drogenkarriere an. Genaueres sagt dir die Behörde, allerdings würde ich keine schlafenden Hunde wecken.

ginatilan  05.09.2012, 15:59
@Knurri

allerdings würde ich keine schlafenden Hunde wecken.

wie sonst bekommt er denn seinen Führerschein?

er muss sie wecken, lol

Knurri  05.09.2012, 16:05
@ginatilan

Oh Gott, hier die Bedienungsanleitung zu meinem Kommentar.

Ich meinte mit meiner Aussage, dass es besser ist, wenn er nicht extra bei der Behörde wegen der Drogengeschichte anfragt.

Die alleinige Beantragung des Führerscheins ist keine Garantie dafür dass der Amtsstubenschlaf unterbrochen wird. Meine Frau darf auch 40-Tonner und Busse fahren obwohl sie dafür nie die Pappe gemacht hat, allerdings hat sie kein Interesse daran..

ginatilan  05.09.2012, 16:09
@Knurri

danke für die Bedienungsanleitung:)

ich bin als BTM Konsument eingestuft und mache jetzt meinen Führerschein, bin aber clean, droht mir jetzt die MPU?

Quatsch....

Du wirst aber mit Sicherheit, bei jeder Kontrolle einen Drogentest machen müssen.....

Shinobi24 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 15:48

Wäre echt schön um wahr zu sein!

Bitte begründe warum das Quatsch ist? ich bin doch vorbestraft das Straßenverkehrsordnungsamt überprüft deswegen meine Akte

Mystika1245  05.09.2012, 15:52
@Shinobi24

Bist du mit deinen Konsum in Straßenverkehr auffällig geworden ?!

Sicherlich nicht, wenn du jetzt erst den Führerschein machst...

Also dürfet es da keine Probleme geben.....^^

Shinobi24 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 15:56
@Mystika1245

Also ich bin damit nicht im Straßenverkehr auffällig geworden, aber warum behauptest du dass es keine Probleme gibt, die Führerscheinstelle überprüft doch ob ich vorbestraft bin und es ist vor 2 Jahre passiert

Mystika1245  05.09.2012, 15:59
@Shinobi24

-_-

Nun mach dir mal keine Waffel, geh einfach hin und sagt erst mal nichts....wirst doch sehen was passiert.....

Mach einfach ganz normal deinen Führerschein...fertig.

ginatilan  05.09.2012, 16:00
@Mystika1245

Es ist nicht böse gemeint, aber erkundige dich doch bitte vorher mal genauer, bevor du kpl. falsche Antworten gibst (siehe in den FAQ) - danke.

Shinobi24 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 16:07
@ginatilan

würd ich auch sagen das is nich so einfach wie du denkst Mystika ist nett von dir gemeint aber es ist für Fragende wichtig

Das wirst du sehen wenn du deinen antrag abschickst

Shinobi24 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 15:47

du meinst wohl wenn mein antrag wiederkommt

uuundDaaan  05.09.2012, 20:00
@Shinobi24

Ja der kommt nicht zurück wenn du nicht akzeptiert wirst dachte ich.... dann kannste da anrufen und fragen was abgeht und die werden dir das dann sagen