Antennengebühren trotz keinem Kabelanschluss
Ich habe im Jahr ca 186€ Antennengebühren in meiner neuen Wohnung zu zahlen. Am Anfang dachte ich das liegt daran dass wir Kabel haben, dem ist aber nicht so. Wir haben eine zentrale Schüssel auf dem Dach und im Keller ein Einkabelsystem. Das Wandelt Satellit auf Kabel. Ich kann mir aber nicht vorstellen das der Betrieb dieser Anlage bei 9 Wohnungseinheiten (186€x9) 1674€ kostet. Was meint ihr? Kann man das irgendwie kündigen? Technisch ist das System ein totaler unnütz und von mir nicht gewollt. Was könnt ihr mir raten?
3 Antworten
Zu den Betriebskosten könnte eine jährliche Wartung zählen und der Stromverbrauch der Anlage, falls eine Kaskadenschaltung mit Verstärker im Spiel ist.
Du musst dir das nicht vorstellen, der Vermieter hat in der Abrechnung die Kosten für das Haus anzugeben und den Umlageschlüssel, vermutlich nach Wohneinheiten. Kontrolliere die Rechnungen und deen Bezahlung im Büro des Vermieters. Vorläufig solltest du gegen diese Position in der Abrechnung Widerspruch einlegen und ev. nur unter Vorbehalt bezahlen.
Es dürfen nur Kosten bzw. Betriebskosten umgelegt werden, die belegbar sind. Fordere deshalb den V. auf, dir Einsicht in die Originalunterlagen zu ermöglichen. Lege auch Einspruch gegen die Abrechnung ein (schriftlich per Einwurfeinschreiben). Voraussetzung für eine Zahlungspflicht ist in erster Linie, dass die Antennengebühr überhaupt vertraglich abgedeckt ist. Was also steht dazu im Mietvertrag?
Nun gut, die Vereinbarung ist korrekt. Nun solltest du doch unbedingt die Einsichtnahme fordern. Nur was an Kosten belegt werden kann, ist auch zu zahlen. Verweigert der V. die Einsichtnahme, ist zumindest die Antennengebühr nicht fällig. Du kannst die Zahlung nur verweigern, wenn du Einsicht verlangt hast. So die Rechtsprechung.
Leute was soll der Unsinn? So eine Anlage kostet eine Menge Geld. Der Vermieter wird wohl das Recht haben die Kosten auf die Mieter umzulegen. Kabelfernsehen ist auch nicht umsonst. Er kommt billiger davon als mit Kabelfernsehen und hat aber mehr Sender in HD und das passt immer noch nicht?
Das ist kein Unsinn sondern deutsches Recht. Nur belegbare Kosten dürfen umgelegt werden und auch nur dann wenn vereinbart.
Und wenn aber keine tatsächlich kosten entstehen, dann ist das so gesehen eine falsche Nebenkostenabrechnung. Kann man dagegen nichts machen?
Kostenlos gibt's nichts. Trotzdem müssen diese nur bei Nachweis bezahlt werden und auch nur dann wenn vereinbart.
Und wenn ... ist doch nur eine Vermutung von dir ....
Du kannst von jedem Posten der Abrechnung einen Nachweis verlangen, also auch von den Kosten der Antennenanlage.
Nachweis durch Einsicht in die Unterlagen im Büro des Vermieters.
Im Vertrag steht das dazu:
"...die Kosten a. des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereit-schaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, oder b. des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a., ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse."
Wie erwähnt das Haus verfügt nicht über einen Breitbandkabelanschluss.