Antennengebühren trotz keinem Kabelanschluss

3 Antworten

Zu den Betriebskosten könnte eine jährliche Wartung zählen und der Stromverbrauch der Anlage, falls eine Kaskadenschaltung mit Verstärker im Spiel ist.

Du musst dir das nicht vorstellen, der Vermieter hat in der Abrechnung die Kosten für das Haus anzugeben und den Umlageschlüssel, vermutlich nach Wohneinheiten. Kontrolliere die Rechnungen und deen Bezahlung im Büro des Vermieters. Vorläufig solltest du gegen diese Position in der Abrechnung Widerspruch einlegen und ev. nur unter Vorbehalt bezahlen.

Es dürfen nur Kosten bzw. Betriebskosten umgelegt werden, die belegbar sind. Fordere deshalb den V. auf, dir Einsicht in die Originalunterlagen zu ermöglichen. Lege auch Einspruch gegen die Abrechnung ein (schriftlich per Einwurfeinschreiben). Voraussetzung für eine Zahlungspflicht ist in erster Linie, dass die Antennengebühr überhaupt vertraglich abgedeckt ist. Was also steht dazu im Mietvertrag?

90luke90 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 09:42

Im Vertrag steht das dazu:

"...die Kosten a. des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereit-schaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, oder b. des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a., ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse."

Wie erwähnt das Haus verfügt nicht über einen Breitbandkabelanschluss.

albatros  18.12.2014, 14:30
@90luke90

Nun gut, die Vereinbarung ist korrekt. Nun solltest du doch unbedingt die Einsichtnahme fordern. Nur was an Kosten belegt werden kann, ist auch zu zahlen. Verweigert der V. die Einsichtnahme, ist zumindest die Antennengebühr nicht fällig. Du kannst die Zahlung nur verweigern, wenn du Einsicht verlangt hast. So die Rechtsprechung.

chris0301  19.12.2014, 17:29
@albatros

Leute was soll der Unsinn? So eine Anlage kostet eine Menge Geld. Der Vermieter wird wohl das Recht haben die Kosten auf die Mieter umzulegen. Kabelfernsehen ist auch nicht umsonst. Er kommt billiger davon als mit Kabelfernsehen und hat aber mehr Sender in HD und das passt immer noch nicht?

albatros  20.12.2014, 18:48
@chris0301

Das ist kein Unsinn sondern deutsches Recht. Nur belegbare Kosten dürfen umgelegt werden und auch nur dann wenn vereinbart.

Und wenn aber keine tatsächlich kosten entstehen, dann ist das so gesehen eine falsche Nebenkostenabrechnung. Kann man dagegen nichts machen?

albatros  20.12.2014, 18:50

Kostenlos gibt's nichts. Trotzdem müssen diese nur bei Nachweis bezahlt werden und auch nur dann wenn vereinbart.

herja  17.12.2014, 22:30

Und wenn ... ist doch nur eine Vermutung von dir ....

Du kannst von jedem Posten der Abrechnung einen Nachweis verlangen, also auch von den Kosten der Antennenanlage.

Gerhart  18.12.2014, 07:56
@herja

Nachweis durch Einsicht in die Unterlagen im Büro des Vermieters.