Anspruch bei Mieterwechsel im Hause auf ein neues Haustürschloss
Hallo, im 2 Familienhaus steht ein Mieterwechsel bevor. Habe ich als Mieter Anspruch auf ein neues Haustürschloss, da der jetztige Nochmieter vermutlich mehrere Schlüssel nachgemacht hat, weil er mehrere (9) erwachsene Kinder hat, die hier auch mit Schlüssel ein- und ausgehen. Danke im voraus für die Antworten
M.f.G. harlybecker
13 Antworten
Hallo. Meines Wissens nach nicht, denn der Noch-Mieter ist natürlich verpflichtet, alle Schlüssel zurückzugeben. Und ohne Erlaubnis bzw. Absprache mit dem Vermieter darf er auch keine Schlüssel nachmachen lassen.
Nein, man hat keinen Anspruch auf eine Schlosswechel.
Aber du kannst das Schloss in deiner Wohnung wechseln. Das darf und kann der Vermieter nicht verbieten. Hab ich auch gemacht.
natürlich hast Du Anspruch auf ein neues Schloss und ich meine das es alleine vom Vermieter zu bezahlen ist Immerhin besteht die Gefahr das ,,fremde,,in Deine Wohnung können wenn das vorhandene Schloss nicht gegen ein neues ausgetauscht wird. Auf jeden Fall solltest Du darauf bestehen. Weigert sich Dein Vermieter , wechsel es selber aus um Dein Eigentum zu schützen. Die Rechnung geht dann so oder so an Deinen Vermieter
Der Vermieter hat Anspruch auf kostenlose Herausgabe aller nachgemachten Schlüssel. Ist dies nicht möglich, kann er zu Lasten des Mieters ein neues Schloss einbauen lassen.
Hallo, alle Hinweise die bis jetzt eingegangen sind, können auf kein Gesetz bzw. Urteil hinweisen, und sind deshalb nicht zu verwerten. Vielleicht kann ja jemand ein Urteil benennen;
Viele Grüße harlybecker