Anspruch auf Kindergeld wenn ich selbst Mutter bin unter 25?

6 Antworten

Nein, Kindergeld für Ü18 gibts bis 25 nur, wenn du eine Ausbildung machst oder studierst. Du bekommst doch mindestens 12 Monate Elterngeld (14 Monate, wenn der andere Partner, mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt) und kannst nebenbei auch noch Teilzeit arbeiten gehen, ohne dass das Elterngeld komplett weg fällt, damit hast du am Ende sogar mehr.

Mein Mann und ich habens mit zusammen genommen gerade mal 1300€ Brutto hinbekommen. Alles eine Frage des Standards den man leben will.

Für dein Kind bekommst du natürlich Kindergeld,wenn es geboren ist,für dich nicht !

Dazu musst du dich entweder in Ausbildung befinden,also Schul / Berufsausbildung oder musst studieren,bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter Ausbildung suchend gemeldet sein oder deine ernsthaften Bemühungen der Familienkasse durch Bewerbungen bzw.Absagen selber nachweisen.

Das ist doch mehr als genug Geld, damit muss man doch klar kommen, ich habe 1600 netto und ernaehre damit schon seit 20 Jahren meine Familie mit 2 Kindern ganz alleine. Unterhalt kriege ich leider keinen fuer die Kinder.

Kindergeld gibt es natuerlich fuer dich nicht, das betrifft nur Muetter, die gleichzeitig noch mitten in der Ausbildung sind, also noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Wer ausgelernt hat, der kriegt kein Kindergeld mehr.

Anspruch auf Kindergeld U25 hast du, wenn du in Ausbildung bist. Bist du aber nicht.

Rechnet mal etwas weniger rum - ihr habt 2,9 K Netto und wollte noch ordentlich ansparen (was ich für vernünftig halte). Wenn ihr euch nicht unbedingt für ein fettes neues Auto in Schulden stürzt, habt ihr mehr als genug.

Snoopermoon 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 17:45

Da sind ja noch nicht die Abzüge dran. Wir besitzen derzeit ein bmw 1er 120i

Der sollte ausreichen 🙈😅

Da Du verheiratet bist, gibt es kein Kindergeld. Das dürfte Dir doch klar sein,ODER?

MaraMiez  24.09.2014, 17:43

Das hat nichts mit verheiratet zu tun, sondern damit, ob man eine Ausbildung macht oder studiert. Auch verheiratete Azubis/Studenten bekommen noch Kindergeld, solang sie Anspruch haben.

siola55  24.09.2014, 22:25

Verheiratet und kein Kindergeld war einmal - es gibt hier ein neues Urteil - siehe den Link hier: www.stb-web.de/news/article.php/id/6112

Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt sein wie unter 25 Jahre, Ausbildung oder Studium usw. usw.