Anrechnung Betreuungkosten des 1. Kindes aus 2. Ehe auf Unterhalt der Kinder aus 1. Ehe
Aus 1. Ehe habe ich ein Kind über 18 und ein Kind, das unter 18 ist. Beide Kinder leben bei der Mutter und gehen zur Schule.
Da meine Frau halbtags und ich Vollzeit arbeite, tragen wir beide zu den Betreuungskosten unseres Sohnes (2.Ehe) bei.
Können die Betreuungskosten in die Unterhaltsberechnung der Kinder aus 1. Ehe einbezogen werden?
Falls ja, habe ich folgende Fragen: 1. In welcher Höhe bzw. in welchem Verhältnis kann ich die Betreuungskosten anrechnen? Mit "Verhältnis" meine ich den Umstand, dass das Einkommen meiner Frau ja auch dazu dient, für den Unterhalt unseres Sohnes beizutragen. Logischerweise müsste ich den Anteil, den meine Frau zum Unterhalt unseres Sohnes beisteuert, von dem Betrag abziehen, den ich in der Unterhaltsberechnung für die Kinder aus 1. Ehe veranschlagen würde.
Wie wirken sich die Betreuungskosten auf den Unterhalt des über 18 jährigen Kindes aus, das zu Schule geht?
Wie wirken sich die Betreuungskosten auf das minderjährige schulpflichtige Kind aus?
Herzlichen Dank
Falls die Betreuungskosten anrechenbar sind, werde ich sicher nicht die vollen Beteuungskosten in die Rechnung einbringen (das wäre m.E. auch unfair). Wie
2 Antworten
Kinderbetreuungskosten sind im Bezug zum Kindesunterhalt nicht mit einzuberechnen.
Herzlichen Dank für Deine klare Antwort.
Das zweite Kind wird in die Unterhaltsberechnung miteinbezogen. Ist das zweite Kind noch unter drei auch die Mutter des zweiten Kindes.
Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus, ist nur eins da, kann es in der Stufe rauf gehen, bei dreien, geht sie eine Stufe runter.
Mit genauen Zahlen kann man sich das z.B. in Foren (beispiel vatersein.de) ausrechnen lassen.
Herzlichen Dank für Deine Antwort. Ich schaue mal bei Vatersein.de