Annehmen des Mädchennamen

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Hier zur Vollständigkeit noch die gesetzliche Grundlage, § 1355 Abs. 5 BGB:

"Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. (...)"

gemini74  16.02.2011, 09:50

Perfekt!

Die Scheidung muss schon rechtskräftig sein.

Du kannst dann ohne Probleme beim Standesamt deinen Namen ändern lassen. WEnn ihr gemeinsame Kinder habt und die deiner Namensänderung folgen sollen, wird es allerdings komplizierter.

ich habe garade festgestellt, dass es wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.

FreeEagle  16.02.2011, 09:35

Das stimmt nicht! Namensrecht ist Bundesrecht!

Es ist grundsätzlich möglich, allerdings erst nach der Scheidung.

Sobald Deine Scheidung rechtskräftig wurde, gehst Du mit dem Beschluss oder Urteil zum Standesamt (entweder da, wo ihr geheiret habt (geht schneller) oder Dein zuständiges) und dann erhälst Du gegen eine geringe Gebühr (Berlin = 17,00 EUR glaub ich) Deinen Mädchennamen wieder.

Alles völlig unproblematisch. Nur die Scheidung muss durch sein.