Den Mädchennamen meiner Mutter annehmen- möglich?
Hallo Community, ich schilder mal kurz die Umstände: Als meine Mutter mit mir schwanger war (vor 22 Jahren) heiratete sie meinen Vater - kurze Zeit später folgte die Scheidung. Alles was mich mit diesem Menschen verbindet ist sein Nachname, denn meine Mutter behielt ihn. Er hat sich nie um mich gekümmert und die Gründe der Scheidung sprechen für mich eine eindeutige Sprache. Das erste Mal als ich mit meinem Vater bewusst sprach, war vor kurzem, als ich versuchte ihn dazu zu bringen wichtige Unterlagen zu unterzeichnen. Ich verbinde nichts mit diesem Mann und ich möchte auch nicht über meinen Nachnamen mit ihm verbunden sein.
Gibt es eine Möglichkeit, auf Grundlage dessen, den Mädchennamen meiner Mutter anzunehmen? Und wenn ja, wie würde dies erfolgen?
Vielen Dank!
6 Antworten
dein mädchenname ist der deines vaters. also kannst du nicht irgendwelche anderen namen annehmen.
eine namensänderung ist erst wieder mgl. wenn du heiratest. der mädchenname deiner mutter hat mit dir nichts zu tun und sie führt ihn auch garnicht mehr. sie hat es nie für nötig befunden irgendwas an deinem namen zu ändern.
eine namensänderung würde nichts an deiner enttäuschung über deinen vater ändern. die verbundenheit ist immer die gleiche, er ist und bleibt dein vater. hast du mal mit ihm über deine probleme mit ihm gesprochen? was sagt er denn dazu? die scheidungsgründe deiner eltern haben nichts mit dir zu tun.
Weil du volljährig bist, entfällt das Argument, dich namensmäßig in deine Familie einzugliedern. Es kommen für dich nur die von ProfDrPrivDoz genannten Gründe in Frage. Weiterer Grund ist, wenn der Name durch eine überregional bekannte Straftat in Verruf geraten ist. Deine Belange sind dagegen rein persönlicher Natur und für das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens ohne Bedeutung. Eine persönliche Vorsprache bei der Namensänderungsbehörde wird dir diese Auffassung zum gemeinsamen Bedauern bestätigen.
Wenn man als volljährige(r) mit dem eigenen Nachnamen nicht zufrieden ist, kann man ihn ändern lassen. Dies ist laut Namensänderungsgesetz aber nur unter ganz bestimmten und engen Voraussetzungen möglich. Dieses schreibt nämlich in §3 vor, dass eine Änderung nur dann genehmigt wird, wenn ein „wichtiger“ Grund vorliegt. Nach deutscher Rechtssprechung trifft dies zu, wenn das schutzwürdige Interesse der Person, dessen Name geändert werden soll, so wichtig ist, dass die Belange der Allgemeinheit, welche im Normalfall die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, geringer zu werten sind.
Beispiele für eine berechtigte Namensänderung:
- Nachnamen, welche obszönen, ordinären, vulgären oder anstößigen Charakter haben
- Häufige Namen wie Müller, Mayer, Schmidt bei Verwechslungsgefahr
- Schwierige Aussprache oder Schreibweise (überdurchschnittliche Probleme beim Schreiben/Sprechen)
- Erhebliche Probleme durch eine abweichende Schreibweise
Trifft eines der oben genannten „wichtigen“ Gründe zu, so kann die Namensänderung bei der zuständigen Stadtverwaltung beantragt werden (immer Einzelfallentscheidung). Folgende Unterlagen müssen mit eingereicht werden: Personalausweis, Führungszeugnis, Einkommensnachweise sowie ein Schreiben, in welchem der Grund für den Namenswechsel angegeben wird. Die Bearbeitung kann zwischen sechs Wochen und mehreren Monaten dauern.
Die Kosten für eine Namensänderung hängen vom Einkommen der Person ab und müssen vom Antragssteller bezahlt werden. Nicht zu vergessen sind die Folgekosten, welche für die Beantragung von persönlichen Dokumenten anfällt (Führerschein, Personalausweis, Reisepass).
weitere infos : http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/300078-maedchennamen-der-mutter-annehmen
dies war die antwort auf die frage: Meine Mutter ist Deutsche, durch meinen Vater habe ich aber einen arabischen Nachnamen. Da ich bei Bewerbungen eine bessere Chance haben möchte, würde ich gerne den Mädchennamen meiner Mutter annehmen oder einen ganz neuen Namen beantragen. Ist dies möglich?
Nun, geh zum Standesamt und erkundige Dich ob das möglich ist.
Landratsamt und es kann dauern wie die entscheidung ausfällt!