Anmeldung beim Kabelanbieter-Pflicht?
Hallo, ich ziehe zum 1.1.13 um und möchte in der neuen Wohnung kein Fernsehen haben. Muss ich mich trotzdem beim Kabelanbieter melden? Danke im Voraus.
6 Antworten
Vermutlich zahlst Du den Kabelanschluss über die Betriebskosten mit - ob Du ihn nutzt oder nicht. Erkundige Dich mal beim Vermieter bzw. lies im Mietvertrag nach, ob der Kabelanschluss Gegenstand des Mietvertrags ist. Dann kannst Du versuchen, mit Vermieter und ggf. Kabelanbieter eine Lösung zu finden.
Sind die Kabelgebühren Teil der Umlage, hast du Pech, denn der Vermieter darf die Kosten für den Anschluss auf alle Mieter in gleicher Höhe umlegen ob man den Anschluss nutzt oder nicht.
Einen Nutzungsvertrag über Fernsehen oder Telefon und Internet kannst du natürlich abschließen wo du willst.
Ganz klar NEIN
Die Kabelnutzung kann im Mietvertrag geregelt werden jedoch ist kein Mieter verpflichtet bei Einzug in einer neuen Wohnung den Kabelzugang zu prüfen und bei evtl.Duchleitung dieses den Anbieter mitzu teilen. Einfach einziehen, Kabel wird dann irgendwann mal auf Dich zukommen und wird deann bei nichtbenutzung Anmeldung diesen Zugang verblomben.
Gruß
Magna500
GEZ Gebühren ist wiederum ein anderer Schuh
Nein, beim Kabelanbieter mußt du dich natürlich nicht anmelden, wenn du das Angebot nicht nutzen möchtest. Allerdings mußt du ab 2013 dennoch GEZ zahlen, ob du nun Rundfunk und Fernsehen nutzt, oder nicht.
Der Kabelanbieter ist kein staatlich verordneter Zwang, die GEZ wohl.
wenn der vermieter will und keine sat schüsseln erlaubt sind pech gehabt kann aber auch internet ohne tv gebucht werden das muss man mit dem vermieter klären