Anlagekosten Mietkautionskonto?
ich habe neulich Post von meinem Vermieter bekommen, dass ich die Anlagekosten für das Mietkautionskonto zahlen soll. In meinem Vertrag steht auch nicht dass ich die Kosten zuNach meinem Wissensstand sind dies aber Kosten die der Vermieter zu tragen hat oder?
6 Antworten
Die Anlage - und Aufhebungskosten kann man nicht auf den Mieter abwälzen. Selbst bei einem solchen Passus im Mietvertrag wäre dieser nicht wirksam.
Siehe auch:
... bei uns legen die Mieter son Ding an und tragen somit auch die Kosten.
Warum sollte ich das anlegen müssen, und dann auch noch zu Jahresbeginn die Kontoauszüge und Steuerbescheinigungen an der Mieter schicken auf meine Kosten?
Da hat dann vermutlich die Briefmarke mehr gekostest, als das Anlegen der Kaution. Dein Vermieter macht sich lächerlich. Immerhin bekommt er von Dir Miete und da ist sowas drin. Soll er die Kosten von der Steuer absetzen, dann reduziert sich für ihn der Kostenaufwand.
Das sind Verwaltungskosten, die der Vermieter zu tragen hat. Diese sind nicht umlagefähig.
Wenn der Vermieter das Konto angelegt hat, müssen Sie nichts zahlen.