Anlage KAP nachreichen, obwohl Steuerbescheid rechtskräftig?
Jemand hat im Jahr 2012 eine Steuererklärung für 2011 gemacht und den entsprechenden Steuerbescheid erhalten. Jetzt (im Jahr 2013) findet diese Person eine Steuerbescheinigung der Bank für 2011 (Abgeltungssteuer wurde einbehalten), die damals versehentlich nicht eingereicht wurde.
Kann die Steuerbescheinigung für 2011 im Jahr 2013 noch eingereicht werden, wenn bereits im Jahr 2012 der Steuerbescheid für das Jahr 2011 zugestellt wurde?
2 Antworten
Nein, keine Chance.
Leider verkehrte Antwort.
Die Abrechnung des Einkommensteuerbescheides wird nicht rechtskräftig.
Da zählt nur die Frist der Zahlungsverjährung.
Ich habe Deine Frage leider erst heute gesehen, daher kann ich Dir erst jetzt eine Auskunft geben.
Die Einkommensteuerbescheide bestehen aus 2 Teilen: Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen einschließlich der Einkommensteuer auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Steuerabrechnung.
Wenn Du Dir die Einkommensteuerbescheide ansiehst, findest Du eine Zeile "Einkommensteuer laus Tabelle" oder so ähnlich.
Bis zu dieser Zeile wird der Bescheid rechtskräftig.
Danach geht es dann aber weiter,
ES wird die einbehaltene Lohnsteuer abgezogen, möglicherweise auch Vorauszahlungen.
Dieser Teil des Einkommensteuerbescheides ist uneingeschränkt Änderbar bis zur Zahlungsverjährung. Und die ist für das Jahr 2011 garantiert noch nicht abgelaufen.
Also: Steuerbescheinigung an das Finanzamt senden mit einem kurzen Anschreiben mit der Bitte um Änderung der Abrechnung des Einkommensteuerbescheides 2011.
Aber bitte überlegen: Wegen 5,00 € würde ich persönlich auf den Aufwand verzichten.