Hallo. Einige Mitglieder in unserem Verein wollen ein Misstrauensantrag gegen ein Vorstandsmitglied anstreben? Wie sollte so was rechtskräftig laufen? Danke ?
Ein Vorstandsmitglied (Kassierer/-in) soll auf Wunsch vieler Mitglieder des Amtes enthoben werden. Freiwillig wird der Posten nicht geräumt. Deshalb soll jetzt ein Misstrauensantrag gestellt und bestenfalls abgewählt werden. Wer hat so etwas schon einmal im Verein mitgemacht? Wie sollte es laufen, damit es rechtswirksam ist. Der Posteninhaber/in läuft wegen jeder Kleinigkeit zum nächst höheren Verband.
6 Antworten
hi sehr hilfreich sind die Antworten hier ja nicht. Klar hilft als erstes der Blick in die Satzung, aber dort steht selten etwas über den Widerruf von gewählten Vorstandsmitgliedern. Zu empfehlen ist eine außerordentliche Jahreshauptversammlung. Wie, wann und wer sie einberufen kann, das steht in der Satzung. Dazu empfehle ich diese Formulierung: Vorläufige Tagesordnung TOP 1: Begrüßung TOP 2 : Beschlussfassung über den Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied TOP 3: Wahlen laut Satzung Bei einem Kassenwart empfiehlt sich natürlich eine Kassenprüfung durch die Kassenprüfer. Fristen stehen in der Satzung. LG
Danke. Das bringt mir Zusatzinfos. Habe den Bezirksverband Kleingärten angeschrieben und da auch Infos gezogen. In der Satzung steht diesbezüglich nämlich gar nichts - deshalb auch meine Frage hier. So wie Du hat auch der Bezirksverband diese Empfehlung ausgesprochen.
Kleingarten?
Oder Hühnerzucht?
Selber Schuld, wenn Du bei so einem Quatsch mitmachst.
Lies Deine Vereinssatzung. Da steht das drin und ausser Dir kennt hier niemand die Statuten Deines Sparclubs.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass diese Mitglieder dies dann nicht zur Generalversammlung, sondern während dem Geschäftsjahr die Kassiererin ihres Amtes entheben wollen? Wie sehen das eigentlich die anderen Vorstandsmitglieder?
Viel wird in der Vereinssatzung geregelt, die solltest Du auf jeden Fall mal richtig durchlesen. Unter Umständen müsste halt eine außerordentliche Jahreshauptversammlung angesetzt werden.
Vermutlich gibt es Unstimmigkeiten mit der Kasse, diese werden allerdings in der Regel auch von den Kassenprüfern festgestellt...
außerordentliche Versammlung durch den Vorstand einberufen lassen, es müssen mindestest 2/3 des Vorstands und 3/4 der Mitglieder anwesend sein.
Antrag 2 Wochen vorher beim Vorstand oder Schriftführer einreichen. So müsste es bei uns im Verein laufen.
Schaut in eure Verbands-/Vereunsordnung. Das sollte der erste Anlaufpunkt sein.