Angenommen ein Klassenlehrer an einer Schule hat Sex mit einer seiner 15-jährigen Schülerinnen: Wann wäre diese Form des Missbrauchs rechtlich verjährt?

3 Antworten

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Sofern der Sex einvernehmlich ist, ist dies eine Straftat nach § 174 Abs. 1 StGB (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen). Das Strafmaß liegt hier bei 3 Monaten bis 5 Jahren Haft.

Ist der Sex nicht einvernehmlich, ist es eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr.1 StGB. Das Strafmaß liegt bei 2 - 15 Jahren Haft.

Die Verjährung richtet sich dem angedrohten Höchstmaß der Straftat.

Bei einer Höchststrafe von 5 Jahren Haft liegt die Verjährungsfrist bei 5 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), bei einer Höchststrafe von 20 Jahren Haft bei 15 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB).

Gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB ruht die Verjährung unter anderem bei den oben genannten Straftaten, bis das Opfer 30 Jahre alt ist.

Wenn der Sex also einvernehmlich war, verjährt die Tat, wenn das Opfer 35 Jahre alt ist, war der Sex nicht einvernehmlich, verjährt die Tat erst, wenn das Opfer 50 Jahre alt ist.

Woher ich das weiß:Recherche
Kommentator13  06.06.2022, 21:51

Danke für den Stern :-)

ranger1111  05.06.2022, 21:31

Von Vergewaltigung war nicht die Rede. Und auch nicht von Kindern, sondern von Jugendlichen.

Liebello 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 21:32
@ranger1111 AKTUELLE Rechtslage bei Verjährung von schweren Sexualstraftaten:

Im Falle von Vergewaltigung (oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern) beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre.

Allerdings beginnt diese Verjährung frühestens mit Ablauf des 30. Lebensjahres, sprich wer im Alter von 5, 15 oder 29 Jahren vergewaltigt oder schwer sexuell missbraucht wird, kann bis er 50 Jahre alt ist Anzeige erstatten oder die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.

Diese Rechtslage gilt aber erst seit dem 26.01.2015

ranger1111  05.06.2022, 21:33
@Liebello

Du sprichst doch von einer fünfzehnjährigen. Die ist rechtlich gesehen kein Kind mehr. Und du hast in deiner Frage nicht geschrieben, dass es um Vergewaltigung geht.

MaraMiez  05.06.2022, 21:33
@Liebello
 Vergewaltigung (oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern

Sex mit Schutzbefohlenen über 14 ist weder Vergewaltigung noch sexueller Missbrauch von Kindern.

Liebello 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 21:34
@ranger1111
sprich wer im Alter von 5, 15 oder 29 Jahren vergewaltigt oder schwer sexuell missbraucht wird
Liebello 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 21:34
@MaraMiez

sprich wer im Alter von 5, 15 oder 29 Jahren vergewaltigt oder schwer sexuell missbraucht wird

ranger1111  05.06.2022, 21:36
@Liebello

Der korrekte Straftatbestand ist hier Missbrauch von Schutzbefohlenen. Und keine Vergewaltigung oder schwerer sexueller Missbrauch.

War es denn missbrauch? Oder wollte das die Schülerin ?

Sie kann ihn auch nach Jahren noch anzeigen, die Frage ist, ob ihr geglaubt wird

Liebello 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 21:35

es ist immer sexueller Missbrauch, weil das Mädchen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Klassenlehrer steht

selbst wenn das Mädchen denkt, dass es den Sex wollte, ist es sexueller Missbrauch

Idris164  05.06.2022, 21:36
@Liebello

Hat aber nichts mit Vergewaltigung zu tun… er verliert seinen Job

Liebello 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 21:36
@Idris164

von einer Vergewaltigung habe ich auch nicht gesprochen...

Idris164  05.06.2022, 21:37
@Liebello

Es ist auch kein schwerer sexueller missbrauch

Liebello 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 21:37
@Idris164

woran erkennst du das?

Idris164  05.06.2022, 21:38
@Liebello

Das muss die Schülerin doch wissen… du stellst etwas in den Raum, ohne nähere Angaben zu machen

Liebello 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 21:47
@Idris164

Als schweren sexuellen Missbrauch definiert das Gesetz neben dem Beischlaf auch jede andere auf die Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete „orale, anale oder vaginale Penetration“. Diese werden im Gesetzestext als „dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen“ bezeichnet.

Sexueller Missbrauch von Unmündigen - Wikipedia