Angenommen ein Klassenlehrer an einer Schule hat Sex mit einer seiner 15-jährigen Schülerinnen: Wann wäre diese Form des Missbrauchs rechtlich verjährt?
3 Antworten
Sofern der Sex einvernehmlich ist, ist dies eine Straftat nach § 174 Abs. 1 StGB (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen). Das Strafmaß liegt hier bei 3 Monaten bis 5 Jahren Haft.
Ist der Sex nicht einvernehmlich, ist es eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr.1 StGB. Das Strafmaß liegt bei 2 - 15 Jahren Haft.
Die Verjährung richtet sich dem angedrohten Höchstmaß der Straftat.
Bei einer Höchststrafe von 5 Jahren Haft liegt die Verjährungsfrist bei 5 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), bei einer Höchststrafe von 20 Jahren Haft bei 15 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB).
Gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB ruht die Verjährung unter anderem bei den oben genannten Straftaten, bis das Opfer 30 Jahre alt ist.
Wenn der Sex also einvernehmlich war, verjährt die Tat, wenn das Opfer 35 Jahre alt ist, war der Sex nicht einvernehmlich, verjährt die Tat erst, wenn das Opfer 50 Jahre alt ist.
Danke für den Stern :-)
Im Falle von Vergewaltigung (oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern) beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre.
Allerdings beginnt diese Verjährung frühestens mit Ablauf des 30. Lebensjahres, sprich wer im Alter von 5, 15 oder 29 Jahren vergewaltigt oder schwer sexuell missbraucht wird, kann bis er 50 Jahre alt ist Anzeige erstatten oder die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Diese Rechtslage gilt aber erst seit dem 26.01.2015
Du sprichst doch von einer fünfzehnjährigen. Die ist rechtlich gesehen kein Kind mehr. Und du hast in deiner Frage nicht geschrieben, dass es um Vergewaltigung geht.
Vergewaltigung (oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern
Sex mit Schutzbefohlenen über 14 ist weder Vergewaltigung noch sexueller Missbrauch von Kindern.
sprich wer im Alter von 5, 15 oder 29 Jahren vergewaltigt oder schwer sexuell missbraucht wird
sprich wer im Alter von 5, 15 oder 29 Jahren vergewaltigt oder schwer sexuell missbraucht wird
Der korrekte Straftatbestand ist hier Missbrauch von Schutzbefohlenen. Und keine Vergewaltigung oder schwerer sexueller Missbrauch.
War es denn missbrauch? Oder wollte das die Schülerin ?
Sie kann ihn auch nach Jahren noch anzeigen, die Frage ist, ob ihr geglaubt wird
es ist immer sexueller Missbrauch, weil das Mädchen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Klassenlehrer steht
selbst wenn das Mädchen denkt, dass es den Sex wollte, ist es sexueller Missbrauch
Hat aber nichts mit Vergewaltigung zu tun… er verliert seinen Job
von einer Vergewaltigung habe ich auch nicht gesprochen...
Es ist auch kein schwerer sexueller missbrauch
woran erkennst du das?
Das muss die Schülerin doch wissen… du stellst etwas in den Raum, ohne nähere Angaben zu machen
Als schweren sexuellen Missbrauch definiert das Gesetz neben dem Beischlaf auch jede andere auf die Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete „orale, anale oder vaginale Penetration“. Diese werden im Gesetzestext als „dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen“ bezeichnet.
Von Vergewaltigung war nicht die Rede. Und auch nicht von Kindern, sondern von Jugendlichen.