wenn eine 15 jährige mit einem 17 jährigen zusammen ist...
und dieser dann achtzehn wird, dürfen sie dann rechtlich nicht mehr zusammen sein? denn er ist ja dann erwachsen und sie nicht. weiß das jemand von euch? ;)
15 Antworten
Ab 14 Jahren darfst du gesetzlich zusammen sein, mit wem du willst!
DH für den Kommentar.
Hallo,
nicht die Beziehung an sich ist verboten. Verbote gibt es "nur" in Bezug auf sexuelle Handlungen. In einer "normalen" Beziehung ist hier wohl vorallem § 176 StGB zu beachten. Aber hier ist die "magische Grenze" 14 Jahre (http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html). Entgegen der weitläufigen Meinung kann aber hier nicht nur derjenige Täter sein, der über 18 ist. Genauso ist es für einen 14 bis 17-jährigen Verboten, solche Handlungen mit / an / vor / etc. 13-jährigen (oder jünger) Kindern zu tun.
Unter Umständen kann diese Grenze aber auch bei 16 Jahren oder 18 Jahren liegen. Dies kann der Fall sein, wenn das Opfer "Schutzbefohlener" ist, also der Täter ein Betreuer, Lehrer oder ähnliches ist (vgl. § 174 StGB).
Gruß MGMGMG
Was für eine dämliche Frage... tut mir leid. Es ist doch völlig normal, wenn ein Partner älter ist als der andere. Und 18 ist ganz bestimmt keine "magische Grenze".
Anders als bei Kindern gibt es bei Jugendlichen kein absolutes Verbot. Strafbar kann es dann werden, wenn die Unerfahrenheit ausgenutzt wird o.ä. Das ist in dem von Dir geschilderten Fall wohl nicht so.
Ja ihr dürft zusammen sein und Heiraten dürft ihr wenn du 16 bist und er Erwachsen ist. das mit dem Heiraten wird aber bestimmt nicht der Fall sein oder? :D
ne :D:D:D
geht auch schon vorher; nur sind dann eben bestimmtte handlungen nicht erlaubt^^