Angemessene Kautioneinbehaltung Ferienhaus?
Wir haben ein Ferienhaus gemietet und 150€ Kaution hinterlegen müssen.
Vorab haben wir aber 60€ Endreinigung bezahlt, plus 40€ vermehrte Endreinigung weil wir eine Hund mit hatten.
Für 3,5 Tage schon stolzer Kurs, zumal noch 60€ grundsätzlicher Hundeaufschlag dazu kam (15€ Tag)
Das Ferienhaus sollte besenrein hinterlassen werden, wir haben sogar noch gesaugt, Müll rausgebracht und alles. Sah gut aus.
Nun schreibt der Vermieter, er behält die Kaution ein, weil sie soviel zu putzen hatten. Offenbar war ein Mülleimer nicht gelehrt, die Arbeitsplatte in der Küche nicht perfekt geputzt und es gab einen Fleck auf dem Sofa.
Wir finden das nicht gerechtfertigt, da wir ja bereits auch die Endreinigung bezahlt haben....und 150€ noch extra? Das sind ja locker 10h Arbeitszeit für die Putzfrau und wir haben das Haus wirklich gut hinterlassen, der Hund haart auch nicht oder so.
Wie können wir jetzt unsere Kaution wieder bekommen?
wie wären die Schritte?
7 Antworten
Da ich das Ferienhaus weder vorher noch nachher gesehen habe, kann ich die Frage eigentlich nicht beantworten. Aber eines kann ich tatsächlich aus Erfahrung sagen. Manche Gäste haben einfach keinen Blick dafür, wie sie das Haus wirklich hinterlassen. Wir haben schon mal nach gar nicht so langem Aufenthalt ca 20 Arbeitsstunden aufgewendet, um alles wieder sauber zu bekommen. Normal rechnen wir nur 10 Arbeitsstunden.
Einen Mülleimer vergessen zu leeren, wenn das aber schon extra erwähnt wird, macht mich das schon stutzig, weil das ist Kikifatz, darüber würde ich nicht mal ein Wort verlieren.
Erstmal eine Rechnung fordern.
Was er gemacht hatte und wie er das zusätzlich berechnen muss.
Dann weiter gucken.
Wir haben ein Ferienhaus gemietet und 150€ Kaution hinterlegen müssen.
Normal.
Nun schreibt der Vermieter, er behält die Kaution ein, weil sie soviel zu putzen hatten.
Das ist bei gebuchter und bezahlter Endreinigung nicht zulässig, da bereits mit den Kosten der Endreinigung insgesamt abgegolten. Nur Wertminderung / Schadenersatz wäre hier in Abzug zu bringen.
es gab einen Fleck auf dem Sofa.
Das ist nicht Sache der Endreinigung, sodass hier ggfs. Kosten in Rechnung gestellt werden können. Die muss der VM aber auch belegen. -> Schriftlich Widerspruch einlegen und eine detaillierte Abrechnung fordern mit Fristsetzung.
as sind ja locker 10h Arbeitszeit für die Putzfrau
Keine Reinigungskraft arbeitet für € 15.--/h brutto. Realistisch sind ab € 20.--/h brutto.
Die Endreinigung kassiert ja auch der VM, und nicht direkt die dafür bezahlte Reinigungskraft. Bei normaler Abrechnung kalkuliert der VM wohl mit max. 4h für die Reinigung (€ 100.-- mit Zuschlag), was im normalen Rahmen ist. Die Kaution dafür anzutasten ist ohnehin unzulässig.
Die Endreinigung dient dazu, das Haus wieder vermietbar zu machen. Die Kaution steht euch zu.
Allerdings müsst ihr ggf. die Reinigung des Sofas bezahlen.
Fordert den Vermieter mit Fristsetzung auf, die Kaution zurückzuzahlen oder eine detailierte Erklärung abzugeben, was zusätzlich zu reinigen war, neben der "normalen" Reinigung.
Müll rausbringen und Arbeitsflächen reinigen gehört zu den Aufgaben einer Endreinigung.
Legt Widerspruch ein, Frist setzen, wenn keine Zalhung erfolgt: online-mahnung rausjagen.
Gibt es einen Tourismusverband vor Ort? Dort das Ganze melden.
Vorab haben wir aber 60€ Endreinigung bezahlt, plus 40€ vermehrte Endreinigung weil wir eine Hund mit hatten.
mit nachträglichen Forderungen kann Sie nicht kommen, das ist abgehakt.
es gab einen Fleck auf dem Sofa
das kann von der Kaution abgezogen werden. aber völliger Einbehalt - Unsinn
das wären im Endeffekt 250€ an Reinigungskosten
nachdem hier aber insgesamt 250 Euro verlangt wurden, wären das 25,-- € Stundenlohn...