Angebliches Bargeld in der Wohnung der toten Mutter?
Hallo! Meine Mutter ist verstorben(Vater seid 4J tot).Mein Bruder jahrelang abwesend . Ich habe mich um beide gekümmert. Bis Mutter das ganze Jahr immer auf dem Campingplatz blieb. Das letzte Jahr hatte ich keinen Schlüssel mehr von der Wohnung. Bekannte haben Flur geputzt und nach der Wohnung geschaut(ich war schwer erkrankt) Mutter kam aus dem Jährlichen Urlaub wieder (wir wussten es nicht) und verstarb in der Wohnung. Wann genau wissen wir nicht. Zeitraum etwa 1-2 Tage. Bekannte habe ihn gefunden und ab da hatte ich wieder den Schlüssel der Wohnung. Ich habe eine Vollmacht ü. den Tot hinaus. Nun kommt Bruder nach Jahren und behauptet ,da ist ganz viel Geld und ganz viele Geldkassetten. Ich soll alles rausrücken sonst meldet er das den Staatsanwalt. Ich habe dem Notar alles übergeben und offen gelegt. Kann man mich belangen für Gelder wo ich nicht weiß wo sie sind? Ich weiß von Geldern nichts und auch nichts von Geldkassetten. Denn wir wissen, das nach dem Tod meiner Mutter jemand mehrfach in der Wohnung Nachts war(laut Nachbarn). Ich weiß nicht ob da jemand was entwendet hat. Da ich meinen Bruder in die Wohnung lassen musste, gehe ich davon aus das die es waren ,denn auf einmal war der dritte Schlüsselbund im Schlüsselkasten.(kann ich aber nicht beweisen) Danach war auch keiner mehr in der Wohung. Der Mutter nach Hause gebracht hat(ich weiß nicht wer)hatte streit mit ihr in der Wohnung laut Nachbarn.(die ist bei der Polizei gemeldet worden) Wie verhält sich sowas?? Muss ich für was aufkommen wo ich von nichts weiß? Danke für Eure Antworten in vorraus.
5 Antworten
Kann man mich belangen für Gelder wo ich nicht weiß wo sie sind?
Nein.
Ich soll alles rausrücken sonst meldet er das den Staatsanwalt.
Soll er doch. Einen kongreten Verdächtigen zu nennen, wäre bei einer Anzeige allerdings unklug.
Vielmehr muß er vorallem glaubhaft machen, das das Geld vorhanden war und das überhaupt eine Straftat stattgefunden hat. Sonst stellt sich der Staatsanwalt auf den Standpunkt, das es keine Straftat gab und muß nichts tun. Die Ermittlung des Täters ist dann Aufgabe der Polizei.
Letztlich kann es Ihnen nur recht sein, denn sollte die Polizei Nachlassvermögen finden, bekommt dies ja die Erbengemeinschaft als Ganzes.
Muss ich für was aufkommen wo ich von nichts weiß?
Ihr Bruder wäre hier in der Berweispflicht, d.h. er müßte nachweisen das Sie es entwendet haben. Sie sind als Miterbe natürlich ebenso betroffen wie Ihr Bruder, wenn Etwas entwendet wurde.
Danke.Da beruhigt mich.Die Wohnung wird im Januar geräumt.Sollte das Unternehmen was finden werde ich es natürlich angeben.
Es ist echt ermüdend. Keiner war die Jahre da um den Eltern zu helfen. Ich stand ganz alleine da und nun sowas.Traurig traurig.
Er kann dem Staatsanwalt melden was er will. Seine Behauptungen muss er aber beweisen können. Sonst hat er sehr schnell ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung.
Ach komm ... wieder Mist
Seine Behauptungen muss er aber beweisen können.
er muß gar nichts beweisen, das muß der Staatsanwalt, wenn er denn ein Anklage erhebt.
Hier gilt doch ganz Eindeutig der Satz "Ein ruhiges Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen".Nartürlich kann Dich keiner belangen, wenn da Geld war, und es geklaut wurde, ist es auch nicht Dein Problem.Das hört man leider auch immer wieder, da verstirbt jemand, und dann rückt die puckelige Verwandschaft an, und will noch was abstauben, und gerade die, die sich jahrelang nicht vorher gemeldet haben/ gekümmert haben.Wir haben damals auch bei meiner Oma, die bei uns im Haus wohnte, 1000 DM gefunden, und haben das auch behalten, ohne den anderen da was von zu erzählen. Auch weil wir die Beerdigung und alles tragen mussten. Rechtlich ist es zwiespälltig, logisch, aber rein formal, oder menschlich, oder wie man das auch sonst nennen soll, geht es in Ordnung und ist nicht falsch, also auch ethisch nicht, meiner Meinung nach. Das macht man einfach so. Aber wenn Du noch nicht mal was von Geld weißt, dann ist das ein heftige Unterstellung von Deinen Bruder. Verständlich vielleicht, aber auch etwas unerhört. Hunde die bellen, beißen nicht.
Hallo! Und danke für die Antworten.
Anwalt habe ich genommen. Er kann natürlich erst im Januar.Aber mich beschäftigt dies natürlich. Ja beim Räumen möchte er nicht helfen.Aber abkassieren.
Ich möchte einfach in Ruhe alles kündigen und dann meine Ruhe haben.
Angeblich gibt es zeugen die gesehen haben das sie Geld im Urlaub hatte.Kann sein, aber ich weiß von nichts.
Dann werde ich mal Ruhe bewahren und schauen was kommt.
Naja wenn er dir keine andere Möglichkeit mehr lässt geh halt du zum Anwalt und klag ihn an wegen Vorwürfen . Besser er kommt auf für vorwürfe als du für etwas das du nicht getan hast ...
Oder du setzt dich mal mit ihm zusammen und redest mit ihm darüber . Hoffe ich konnte helfen und schönen Tag noch ;)
Wenn er nicht beweisen kann dann gilt aussage gegen aussage. kannst ihn aber anzeigen wegen verleunung!