Angeblicher Parkrempler?

7 Antworten

du sagst erst mal gar nix, nimmst dir nen anwalt und lässt ihn die akten einsehen..

dann weisst du erst mal, worum es geht.. fahrerflucht ist ne straftat, das kann sehr unangenehm und teuer werden.. da sollte man nicht in die falle tappen, die die polizei einem zuweilen da leider stellt!

Was ist denn aus der Meldung bei der ersten Dienststelle geworden? Da muss es doch einen Aktenvermerk geben, der die Sache hoffentlich aufklärt.

Ansonsten würde ich bei der zweiten Dienststelle eine entsprechende Aussage machen und - falls es damit nicht erledigt ist - unbedingt zu einem Anwalt gehen.

AppleEater 
Beitragsersteller
 26.05.2016, 14:38

2 verschiedene Dienststellen deswegen, weil es der Unfallort sich nicht an meinem Wohnort ereignete. Vorgeladen wird man ja in seiner zuständigen Dienststelle.  

Vergiß einfach die Ratschläge zu einem Anwalt hier, es sei denn du bist in einer Rechtsschutzversicherung. Mache auch keine weiteren Aussagen zur Sache mehr.

Melde die Sache umgehend Deiner Versicherung unter genauer Schilderung der Sachlage. Dann warte erstmal ab was weiter passiert.

AppleEater 
Beitragsersteller
 26.05.2016, 16:04

Einfach vergessen finde ich jetzt keinen guten Ratschlag. Mir wird hier eine Straftat vorgeworfen, ich finde das sollte man nicht so auf die leichte Schulter nehmen. 

Artus01  27.05.2016, 06:38
@AppleEater

Natürlich soll man das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Allerdings kann man davon ausgehen daß Du, ohne Rechtsschutzversicherung die Verkehrsrechtsschutz einschließt, auf den Kosten sitzen bleibst. Im Strafrecht fängt das Anwaltshonorar bei 500 Euronen an.

Das lohnt sich erst dann wenn es wirklich eine Anklage oder einen Strafbefehl gibt und man sich wirklich sicher ist daß man unschuldig ist. Wird das Verfahren vorher eingestellt bleibt man auf den Kosten sitzen, wenn es zu einer Verurteilung kommt ebenfalls. Nur bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Ich würde tatsächlich einen Anwalt beauftragen. Der bekommt auch Akteneinsicht. Außerdem kannst du ja sicher beweisen, das du das Auto gar nicht bewegt hast, da du ja arbeiten warst.

Beantrage eine Beweiserhebung über einen Anwalt...