KFZ Durchsuchen, Erstattung von Schäden?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Beamten vom Zoll haben durchaus entsprechendes Werkzeug und sind auch geschult und durch die tägliche Arbeit sehr gut trainiert was das Zerlegen von Fahrzeugen angeht ...

Die Verunreinigung, die bei einer Durchsuchung mit Hund durch Haare oder Speichel entstehen, sind nicht so groß wie sie vielleicht vermuten. Sollten tatsächlich ein paar Haare zurückbleiben (und mehr als ein paar sind es nicht), gehört das dazu und ist nicht zu beanstanden.

Sollten tatsächlich Schäden entstehen z.B. Kratzer, kann man diese melden und Kostenerstattung verlangen. Die entsprechenden Ansprechpartner/Adressen können die Beamten i.d.R. nennen.

Normalerweise schnüffeln die Hunde aber nur und zerkratzen das Fahrzeug nicht und dass nach der Maßnahme ein Meer von Speichel im Fahrzeug ist, habe ich noch nie gesehen :-D

Berliner030 
Beitragsersteller
 03.01.2012, 20:33

Du kannst mich, wie allgemein üblich im Internet, duzen :-) Sie sollen nichts zerkratzen ? Sie Springen auf der Mittelkonsole und den Motortunnel rum. Der ist mit Dekorholz oder Kunstleder bezogen. Teilweise auch Lakiert. Ich finde leider das Video nichtmehr wo ein BMW kontrolliert wurde. Der hatte massive Kratzer.

PepsiMaster  03.01.2012, 20:51
@Berliner030

Das kann bestimmt mal vorkommen .. abhängig vom Hund und der konkreten Durchsuchungssituation. Es gibt bestimmt auch Videos, in denen ein Hund ganz ruhig durchsucht und keine Schäden entstehen .. die sind nur nicht so spektakulär und finden daher nur selten den Weg ins Internet.

Normalerweise entstehen wie gesagt keine Schäden!

Sollten tatsächlich Schäden während der Durchsuchung entstanden sein, kann man Schadenersatz verlangen.

Berliner030 
Beitragsersteller
 03.01.2012, 21:00
@PepsiMaster

Ok vielen Dank

Anton96  04.01.2012, 14:46
@Berliner030

Schon mal darüber nachgedacht das so ein Video immer gestellt ist, den es ist nicht üblich das eine Durchsuchung gefilmt wird und das ganze im Anschluss auch noch veröffentlicht wird. Gerade bericht bei den Privatsender sind parktisch immer gestellt. Bei der Durchsuchung wird schon darauf geachtet keine Schäden an zu richten und wenn es dann doch vorkommt gibt es Schadenersatz..

Berliner030 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 16:02
@Anton96

Ich habe persönlich auch schon Durchsungen gesehen. Auch Vorführungen der Polizei. Das die Sendungen gestellt oder nachgestellt werden ist mir klar. Ich habe aber von Schäden gehört und sie gesehen. Also aus der Luft gegriffen ist es nicht wenn ich frage wie die Schadensregulierung erfolgt. Hätte ja auch sein können das man den Beamten persönlich anzeigen muss, oder man gleich einen Antrag bekommt, oder etc. Das war das was mich interessiert hat.

PepsiMaster  04.01.2012, 17:44
@Berliner030

den Beamten persönlich anzeigen?! Weswegen?

Ein spezielles Antragsformular gibt es hierfür (zumindest bei der Polizei in Hessen) nicht. Ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle reicht als Antrag aus.

Berliner030 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 19:38
@PepsiMaster

Ahh ok. Genau sowas wollte ich wissen.

Liegt ein konkreter Fall deiner Frage zu Grunde oder ist das mal wieder so eine was wäre Wenn frage? Zunächst einmal nimmt der Zoll in der Regel nur bei begründeten Verdacht dein Fahrzeug auseinander, also insbesonder wenn sie bei der ersten oberflächlichen Kontrolle bereits fündig geworden sind und dann erübrigt sich die Frage nach dem wer bezahlt das. Ein Drogenspührhund wird auch nicht planlos eingesetzt insbesonder da die Tiere auch nur eine sehr begrenzte Zeit arbeiten können. So ein Hund richtet in aller Regel kaum schäden an. Natürlich haftet der Dienstherr für entstandene Schäden, was die Beweisführung angeht, das Funktioniert genau so wie bei jedem anderen der dir einen Schaden zufügt, du musst Nachweisen das der Schaden durch die Durchsuchung entstanden ist. Das kann durch Fotos Gutachten oder Zeugenaussagen geschehen,

Berliner030 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 15:57

Es ist beides. Einem Bekanten wurde der Wagen durchsucht(Rückweg aus den Niederlanden) . Er fährt einen alten Mercedes mit einer hochwertigen Innenausstattung. Die Polizei kümmerte es wenig und sie schickten den Hund durchs Auto. Dabei sind wohl Schäden durch Kratzer endstanden. Wenn der Dienstherr das zahlt ist ja schön. Nur sind endsprechende Teile sehr selten oder die Wiederbeschaffung mit großem Aufwand verbungen. Mich hat interessiert wie die Abwicklung danach erfolgt.

Muß dir doch klar sein, wenn die was Finden hast du auch die Kosten zu tragen. Wenn die einen Verdacht haben lassen die den Hund los und wenn sich keiner Auffällig verhällt wird auch nichts passieren. Wenn nichts gefunden wird auch nicht durch den Wischtest übernimmt die Staatskasse die kosten für beschädigte Sachen.

Berliner030 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 02:35

Wenn es so klar wäre hätte ich nicht gefragt. Das man selber gerade steht wenn der Verdacht berechtigt, ist mir klar. Hätte ja sein können das man selber dafür aufkommt. Die verlorene Zeit für eine Durchsuchung bekomme ich ja auch nicht wieder..

Wenn Schäden entstehen und die nichts illegales gefunden haben, wird der Schaden ersetzt. Wenn der Hund aber was findet, bleibst du auf den Schäden sitzen.

So habe ich das mal gehört.

Die Hunde haben meistens "Socken" an. Da passiert gar nichts. Außerdem laufen Hunde auf Ballen und nicht auf Krallen. Sie sabbern auch nicht. Abgesehen davon sind Fellhaare nicht als Schaden oder reinigungsbedürftig anzusehen, da es minimal ist, was der Hund, wenn überhaupt verliert

Berliner030 
Beitragsersteller
 03.01.2012, 20:08

Natürlich ^^ Sie krallen sich auch nicht in die Polster bei der Durchsuchung ^^ Und Socken habe ich noch nie gesehen!

KanDoo91  03.01.2012, 20:14
@Berliner030

Die haben keine Socken an und wenn die was finden, fangen die wie beklopt an zu Kratzen.

moonrox  03.01.2012, 20:16
@Berliner030

Dann solltest du aber mal hinsehen. Und wenn der Hund bellt und kratzt ist er fündig geworden! Dann diente dies zur Aufklärungsarbeit zu einer Strafttat. Und alles liegt in der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

moonrox  03.01.2012, 20:37
@Berliner030

VERHÄLTNISMÄßIGKEIT im gesetzlichen Rahmen!!! Im Falle eines Fundes ist es ohnehin egal, weil der Fahrzeughalter -sofern es sein Zeug war- vorsätzlich handelte... Hat der Hund schaden angerichtet, obwohl nichts zu finden war, dann dokumentiert man den Schaden und lässt den Hundeführer quitieren. DANN kommt der Staat dafür auf, wenn es NICHT innerhalb der Verhältnismäßigkeit lag. Alles geklärt?

Berliner030 
Beitragsersteller
 03.01.2012, 20:48
@moonrox

Hättest du genau DAS als Antwort geschrieben wäre ich glücklich gewesen.Aber du musstest erstmal schreiben: "Da passiert nichts und wenn was passiert ist es nicht schlimm" Dazu kommt dann noch die Lüge mit den Socken -.- Aber gut, ich habe meine Antwort und bedanke mich höflich ;-)

moonrox  03.01.2012, 21:04
@Berliner030

Welche Lüge? Nur weil du bei Youtube keinen Hund mit Schutzsocken gesehen hast?

Naja^^

Aber is ja jern jeschehn... Schön Tach auch