Angabe Hauptwohnsitz bei Wohnungsauflösung vor Klinikaufenthalt?

3 Antworten

In diesem Fall ist sein Wohnsitz identisch mit seinem Aufenthalt, also der Adresse der Klinik.

Personen, die in Krankenhäusern, Sanatorien, Heil- und Pflegeanstalten, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen, die der Betreuung Pflegebedürftiger oder Behinderter oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen sind, unterliegen nicht der Meldepflicht solange sie für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich bei der Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung anmelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. Wenn Sie wegen Gebrechlichkeit Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen können, müssen die Verantwortlichen der Einrichtung der Meldepflicht nachkommen. 

Ich denke, dass es in der psychiatrischen Klinik auch soetwas wie eine/n Sozialarbeiter/in gibt, die für solche Fälle der optimale Ansprechpartner wäre.

aliciatweetyfr 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 16:09

Vielen Dank für die guten Infos! :-)

Wenn keine Wohnung mehr besteht, ist die Klinikanschrift als "gewöhnlicher Aufenthalt" dem Meldeamt mitzuteilen.