Was passiert wenn man auf einen Bußgeldbescheid nicht reagiert?
Frage ist denk ich klar.. Wurde geblitzt und der Wagen ist auf meine Mutter zugelassen. Bin männlich, wenn jetzt der Anhörungsbogen kommt und man nicht darauf reagiert. Was geschieht dann?
Kann ein Anwalt für Veekehrsrecht behilflich sein?
10 Antworten
Hallo goldeneye43,
zu diesen einen Verstoß hast Du jetzt seit dem 18.02.2016 das 8 mal Fragen mit fast identischen Inhalt gestellt und die Antworten werden sich nicht verändern.
Die Antwort nach dem Rechtsanwalt lautet nach wie vor, dass dieser den Verstoß nicht wegdiskutieren kann. Er kann allenfalls überprüfen, ob bei der Überprüfung Messfehler begangen sind, die dazu führen, dass die Messung für unzulässig erklärt wird. Das das der Fall ist, dürfte aber eher unwahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich sein.
Auch die Frage, was passiert wenn man auf den Anhörungsbogen, der vor dem Bußgeldbescheid versendet wird, nicht reagiert wurde ebenfalls schon beantwortet.
Wenn auf dem Anhörungsbogen nicht fristgerecht (innerhalb von 7 Tagen)reagiert wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Bußgeldstelle geht davon aus, dass der Betroffene, sprich der Halter den Verstoß so wie vorgeworfen begangen hat und von seinem Recht sich zur Sache zu äußern keinen Gebrauch machen will. In dem Fall wird der Bußgeldbescheid erlassen oder
- wenn die Bußgeldstelle Zweifel an der Täterschaft des Halters hat, werden zwei Polizisten zwecks Halterermittlung zur Halteradresse geschickt und zeigen das Bild in dem Haushalt des Halters, in dessen Nachbarschaft oder in nahegelegen kleinen Geschäften nach, bis Jemand den Fahrer namentlich benennen kann. Sobald der Fahrer bekannt ist, erhält dieser den Anhörungsbogen und hat wiederum 7 Tage Zeit auf diesen zu reagieren. Nach Ablauf der Frist oder nach Rücksendung des Anhörungsbogens wird dem Halter der Bußgeldbescheid zugestellt.
Auf den Bußgeldbescheid muss nicht reagiert werden. In dem Bußgeldbescheid steht unten die Rechtsbehelfsbelehrung, dass man 7 Tage Zeit hat um gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Ist diese Frist verstrichen ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und der Betroffene:
- ist verpflichtet das Bußgeld samt Verwaltungskosten zu bezahlen und
- er erhält die laut Bußgeldkatalog zu verhängenden Punkte und
- er erhält das laut Bußgeldkatalog zu verhängende Fahrverbot und
- er erhält laut Bußgeldkatalog einen Eintrag als A oder B - Verstoß
Wenn man das Bußgeld nicht bezahlt kann das zur Folge haben, dass gem. §§96 und 97 OWiG bis zu sechs Wochen Erzwingungshaft angeordnet werden kann.
In der Regel, erfolgt bei kleinen Bußgeldern aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine Erzwingungshaft, sondern das Geld wird auf andere Art beigetrieben. Beispielsweise geschieht dieses durch einen gerichtlichen Mahnbescheid, dessen Kosten ggf. durch einen Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
Schöne Grüße
TheGrow
Deine Mutter bekommt als Halter natürlich Bescheid. Da ein Foto gemacht wurde wird sie es wohl nicht sein. Natürlich kann sie sagen "ich will das nicht sagen wer das ist"...(Zeugnisverweigerungsrecht) würde aber bedeuten das man ihr von Amtswegen her auferlegt ein Fahrtenbuch zu führen, damit genau das nicht mehr passiert. Das würde dann bedeuten dass jedesmal wenn das Fahrzeug bewegt wird, wer fährt wann von wo um wieviel Uhr wie weit und warum.
Ist nach einem Verkehrsverstoß, der mit mindestens einem Punkt zu
bewerten ist, der Verwaltungsbehörde ohne zumutbaren Aufwand die
Ermittlung des Fahrzeugführers zum Tatzeitpunkt nicht innerhalb der
Verjährungsfrist möglich, so kann nach einer entsprechenden
Ermessensentscheidung dem Fahrzeughalter auferlegt werden, für längere
Zeit ein Fahrtenbuch zu führen.
Dies ist keine Strafmaßnahme, sondern soll lediglich sicher stellen,
dass die Ahndung künftiger Verkehrsverstöße nicht erneut an der
mangelnden Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung scheitert.
Ja rechtfertige mich auch nicht.. Mich nervt es halt nur dass es kurz vor der Probezeit passiert
Danke erst einmal für deine Antwort.. Bekommt denn meine Mutter dann auch den Bußgeldbescheid den sie bezahlen muss? Das Problem ist dass meine Probezeit dadurch verlängert werden kann.. Bekommt sie denn nur den Anhörungsbogen oder auch den Bußgeldbescheid dazu?
Das ist natürlich beides. Aber da hängt ja auch der Anhörungsbogen dran. Mein Rat. Frag einen Anwalt. Besser ist das^^ Wie schnell bist denn drüber...
In der 50 er Zone bin ich mit 80 durchgerast weil ein bekloppter hinter mir keinen Abstand gehalten hat. Also wenn der Bußgeldbescheid kommt und meine Mutter es bezahlt und den Punkt einkassiert,ist die Sache dann erledigt?
Also das wären 1 Punkt, 27km/h drüber. Innerorts, 100,- Euro Bußgeld. Wird nicht bezahlt wirds noch teurer. Kein Fahrverbot aber Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Ich weiß nicht, was passiert. Aber ich weiß, dass etwas passiert.
Prinzipiell: Behördliche Schreiben ignorieren ist überhaupt eine schlechte Idee. Behörden haben einen viel längeren Atem als Du. Da stehen die Steuergelder eines 80-Mio.-Volkes dahinter.
Wenn man nicht Reagiert, bekommt man irgendwann automatisch die Strafe, weil man nicht widersprochen hat.
Zahlt man nach mehrfacher Aufforderung dann immer noch nicht, wird das Geld Gepfändet.
Ist das Geld nicht zu Pfänden und man verweigert die Zahlung, landet man im Gefängnis.
Deine Mutter sollte den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, das sie nicht der Fahrer War. Die Angaben zum Fahrer kann sie Verweigern, bei Familienangehörigen. Dann brauch man sich aber nicht Wundern, wenn ein Ermittlungsbeamter vor der Tür Steht.
Ein Anwalt bringt es wohl nichts bringen. Der koste ja auch Geld. Der Verstoß wird wohl eindeutig sein.
Was soll der Anwalt denn ausrichten?
Deine Nase ist auf dem Foto eindeutig zu sehen, deine Mutter wird den Bußgeldbescheid bekommen. Wenn sie nicht reagiert, wird es nur noch teurer.
Das mit dem Hintermann ist jetzt nicht unbedingt ein Argument, denn wenn er keinen abstand hält, ist das kein Grund schneller zu werden.