an welches Jugendamt muss ich wenden?

5 Antworten

Du musst dich an das fuer deinen Sohn zustaendige Jugendamt wenden. Am besten waere das sicher persoenlich, was bei der Entfernung ein Problem darstellt. Vielleicht versuchst du es daher am besten erst mal telefonisch. Ob die dir da weiterhelfen wollen und werden, das kann ich dir nicht sagen. Stell dich aber mal drauf ein, dass es heisst, das ist nichts schwerwiegendes und der Junge ist eh schon zu alt, da kann man nicht mehr viel machen, wenn er nicht will.

Es ist halt so, wenn das Kind nicht will (auch wenn das manchmal daraus resultiert, dass die Mutter vielleicht falsche Signale gesetzt hat und Halbwahrheiten verbreitet hat) in dem Alter, dann will er halt nicht. Er ist in der Pupertaet und da hat man seine Meinung und haelt daran fest.

Heute gibt es ja Facebook, wo man persoenlich (ohne Umwege ueber die Mutter) Kontakt aufnehmen kann, wenn dieser aber verweigert wird, muss man halt erst mal damit leben, man kann niemanden zum Kontakt zwingen und auch nicht, dass er sich die eigene Version auch mal anhoert oder seine Postition erklaert. Man kann nur darum bitten.

Ich persoenlich bezweifle, dass das Jugendamt sich da reinhaengen will. Aber versuchen kannst du es ja mal.

Kenne selbst einen Fall, wo die Mutter dem Vater zur Bestrafung die Kinder verweigert und denen Geschichten erzaehlt. Jetzt hat sie ihnen erzaehlt, der Vater wollte sie ins Gefaengnis bringen und wuerde gar keinen Unterhalt mehr bezahlen, weswegen sie kein Geld mehr haetten und er waere an allem Schuld. Jetzt lehnen die Kinder auch jeden Kontakt mit ihm ab und wollen nicht mehr zu ihm, weil er das ihrer Mutter antut. Das Jugendamt interessiert sich nicht dafuer.

Aber trotzdem viel Glueck!

Vielleicht wendet sich in einigen Jahren das Blatt und er moechte doch wieder Kontakt, bleib per Social Network auf alle Faelle immer mal wieder am Ball.

der erste Ansprechpartner ist das Kind direkt.. Brief, Tel., eine Urlaubseinladung in den Ferien :)) eine tolle Aktion an einem Wochenende seiner Wahl nach seinem Wunsch ..

violatedsoul  02.11.2014, 08:34

Theoretisch ja, praktisch nur selten möglich. Kinder werden beeinflusst, Post wird nicht zugestellt, Telefonate nicht ausgerichtet oder weitergeleitet.

Und hier scheint schon jahrelang kein Kontakt mehr zu bestehen.

Von daher geht es leider oft nur über Amt oder Anwalt.

himako333  02.11.2014, 08:54
@violatedsoul

Du hast natürlich Recht das es oftmals verhindert wird und die Beeinflussung negativ gesteuert wird.. allerdings wird ein 16zehnjähriger wohl ziemlich sauer wenn er von Amt plötzlich eine Einladung erhält und er wird wahrscheinlich dort nicht erscheinen..

Bilder vom Kind und einen Bericht über die Entwicklung kann.. hier.. der Vater doch regelmäßig erhalten, wenn er das Umgangsrecht bisher nicht umsetzen kann/ wollte..

m.lieben Gruß ;)h

violatedsoul  02.11.2014, 09:31
@himako333

Nicht der Sohn bekommt ein Amtsschreiben, sondern die Mutter.

fraka007 
Beitragsersteller
 02.11.2014, 12:26
@violatedsoul

also Das Jugendamt wo mein Sohn lebt? Weil das ist 300km entfernt, das würde ja dann nur per Brief gehen.

kann denn die Mutter und/oder der Sohn das verweigern, wenn vom JA Post kommt, sich im Amt zumelden?

himako333  02.11.2014, 12:45
@fraka007

ja, denn das JA hat keine Handhabe die 2 zu zwingen dort aufzutauchen.. denen wird übern Postweg ein Schreiben zugestellt mit Bitte um Stellungsnahme..

Du mußt dann versuchen gerichtlich Dein Umgangsrecht einfordern..

zum Gericht müssen Mutter und Sohn zwecks Befragung &&& erscheinen..dann wird entschieden wie das Umgangsrecht ausgeübt werden kann... einen 16zehnjährigen wird aber niemand mehr zwingen! Verweigert beispielsweise ein schon 14-jähriges Kind ständig und aus Überzeugung den Kontakt mit einem Elternteil, dann kann das ein Kindeswohlaspekt sein.

violatedsoul  02.11.2014, 13:05
@fraka007

Man kann durchaus auch mal anrufen, das geht schneller und man hört gleich, was geht und was nicht.

Wer Amtspost bekommt, hat sich auch zu melden. Wird das Schreiben insbesondere von der Mutter ignoriert, sollte man erst recht hinterher sein. Wer nichts zu verbergen hat, kann nämlich auch erscheinen.

violatedsoul  02.11.2014, 13:08
@himako333

Verweigert beispielsweise ein schon 14-jähriges Kind ständig und aus Überzeugung den Kontakt mit einem Elternteil, dann kann das ein Kindeswohlaspekt sein.

Das muss aber auch stichhaltig begründet werden. Zumal, wenn die Aussage vom Vater vorliegt, dass der Kontakt immer unterbunden wurde und die "Überzeugung" oft nur aus Manipulation seitens der Mutter herrührt. Hier braucht es dann schon mehr als ein "kein Bock".

himako333  02.11.2014, 13:23
@violatedsoul

** Hier braucht es dann schon mehr als ein "kein Bock"...**** Das habe ich nirgends behauptet..**


Der Vater muß beweisen.. mit Tatsachen! ..das er jahrelang dran gehindert wurde das Umgangsrecht wahrzunehmen.. ansonsten weitgehend die Sorgepflicht erfüllt hat..

die Mutter muß ebenfalls.. mit Tatsachen beweisen...weswegen sie gegen den Umgang war/ ist, oder auch das dies eine nicht haltbare Unterstellung ist..

der Jugendliche muß erklären, warum er den Kontakt nicht möchte.. und dann entscheiden erfahrene Richter..

HobbyPianistin  02.11.2014, 13:27
@fraka007

Die Umgangsberatung gem. §18 SGB VIII wird nicht per Brief gemacht - das wird in Gesprächen IM Jugendamt gemacht, anders geht es nicht (dann kann es gleich über Gericht und Anwalts-Schreiben laufen).

Es ist ganz einfach: Je nachdem wie wichtig dir der Kontakt zu deinem SOhn wirklich ist, solltest du die 300 km auf dich nehmen.

Und die Einstellung des Kindes muss weder von dem Vater, noch von der Mutter "bewiesen" werden - das findet ein sog. Verfahrensbeistand raus.

Menuett  02.11.2014, 13:36
@violatedsoul

Nein, wer Post vom Jugendamt bekommt, der muß sich nicht melden. Dazu kann das Jugendamt niemanden verpflichten.

Es ist für eine später Verhandlung evtl. (nicht immer!) günstiger, wenn man Termine beim Jugendamt wahrnimmt.

Wirklich beurteilen, das macht der Verfahrensbeistand des Kindes.

fraka007 
Beitragsersteller
 03.11.2014, 04:32
@HobbyPianistin

vlt. bekomme ich aber auf diesem Wege endlich antworten und Begründungen WARUM mein Sohn keinen Kontakt möchte.......

Der letzte weg noch was zu erfahren, bevor er 18 wird und ganz weg ist.

alles andere wurde schon probiert.

violatedsoul  03.11.2014, 07:12
@Menuett

Ich weiß, dass Unterschiede gemacht werden, sehr große sogar. Ich musste jedenfalls IMMER erscheinen und auch IMMER alles nachweisen, selbst den popligsten Cent.

Und Verfahrensbeistand des Kindes? Ich lach mich gleich kaputt. Sehr viele Jugendämter kann man in der Pfeife rauchen! Ich hab meine Beistandsschaft schon vor Jahren gekündigt, weil ich nur nichtssagende Aussagen und null Hilfe bekam in meinem Fall.

Deshalb spreche ich auch nur noch von theoretischen Hilfen, denn praktisch passiert ................. nichts.

violatedsoul  03.11.2014, 07:18
@violatedsoul

Nachtrag: Gerichte sind auch oft blinder als ein Maulwurf. Einseitig gepolt, Gutachten ignorierend, blind gegenüber den erfolgten Manipulationen.

Meine Erfahrung ist einfach: Jedes Kind wird früher oder später selbst herausfinden, dass es schwer getäuscht wurde und dann werden Dinge passieren, mit denen Intrigierer so nicht gerechnet haben.

violatedsoul  03.11.2014, 07:21
@fraka007

Leider beantwortest du nicht die Frage, warum du dich mit dem gemeinsamen Sorgerecht hast ausbooten lassen.

Wie alt war der Sohn bei der Trennung? Gab es mal Kontakt nach der Trennung?

Menuett  03.11.2014, 10:41
@violatedsoul

Ein Verfahrensbeistand hat nichts mit dem Jugendamt zu tun.
Er ist der Anwalt des Kindes.
Den kannst du nicht "kündigen".

Eine Beistandschaft kann nur derjenige haben, der auch mit dem Kind zusammenlebt.
Die Beistandschaft kündigen kann auch nur derjenige, bei dem das Kind lebt.

Wie kommt es, dass ein so "engagierter" Vater diese Begriffe nicht ordentlich zuordnen kann?
Wie kommt es, dass Du etwas gekündigt haben willst, was Du nicht gehabt haben konntest?

Menuett  03.11.2014, 11:07
@fraka007

Vielleicht hat das ja was damit zu tun, dass der Vater dem Kind sein Geburtstagsgeld, welches auf einem Sparbuch lag, dem Kind vorenthalten hat und ausgegeben hat.

Schuftiger geht es bald nimmer.

Zuständigkeit: siehe die Antwort von "violatedsoul"

Zuerst solltest du, egal wieviel Hoffnung du diesbezüglich hast, zur Km Kontakt aufnehmen und versuchen dies direkt, ohne Jugendamt, mit ihr zu klären. Wie gesagt, selbst wenn du weißt dass sie eventuell z.B. gleich den Hörer auflegt, solltest du es versuchen. Das Schöne ist nämlich, dass du ihr dann, sollte sie sich über eine Einladung vom Jugendamt beschweren, ganz ruhig und freundlich mitteilen kannst, dass du es auch gerne anders gehabt hättest... ;)

Du kannst dich dann an das Jugendamt wenden - ohne Anwalt. Denn genau das, ist die Aufgabe des Jugendamtes, in der Beratung zum Umgangsrecht (§18 SGB VIII) möglichst zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Eltern zu kommen. I.d.R. findet ein erstes Gespräch mit den Eltern statt - um eine gewisse Basis zu schaffen. Da dein Sohn bereits 16 ist, wird anschließend sicher ein Termin mit ihm stattfinden - je nach Ausgangslage aus dem Elterngespräch mit dir, der Km und ihm, oder nur mit dir und ihm (wenn das mit der Km vorher so besprochen werden konnte) z.B. um herauszufinden, was er wirklich möchte.

Um auf deine Frage unten zu antworten: Ja, letztlich können Km und Sohn es verweigern einer Einladung zu folgen. Dann bleibt dir nur noch der Weg über das Gericht - Aber:

Ich finde, dass solltest du dir gut überlegen. Ich kenne die Geschichte von dir und deinem Sohn nicht, aber ich gehe mal von zwei möglichen Verläufen aus:

  • Wenn du seit der Zeit der Trennung, bis jetzt immer wieder, kontinuierlich versucht hast Kontakt aufzubauen und dranzubleiben... fände ich es moralisch gerechtfertigt jetzt einen Schritt weiter zu gehen. Das impliziert aber auch, dass die Trennung noch nicht so lange her sein dürfte.

  • ... Denn wenn die Trennung (und damit ja vermutlich der Kontaktabbruch zu deinem Sohn) vor 10 Jahren gewesen ist, du mal den ein oder anderen Versuch gestartet hast und erst jetzt plötzlich richtig loslegen willst... sorry... aber moralisch gesehen, fände ich das falsch. Ein Gerichtsverfahren bedeutet Stress und ich weiß nicht, ob du in diesem genannten Fall, das Recht hast, deinem Sohn JETZT plötzlich derartigen Stress an zu tun....

Wenn Letzteres zutrifft, würde ich einfach immer wieder außer-gerichtlich versuchen Kontakt zu ihm aufzubauen... Briefe schreiben, Anrufen, dir vielleicht Infos über einen Familienangehörigen oder Bekannten einholen - bei dem du weißt, dass er vielleicht etwas vermitteln könnte, vielleicht kann er dir sagen, welches Geschenk dein Sohn aktuell besonders "cool" finden würde... Dränge dich nicht auf (!), aber zeig immer mal wieder, dass es dich gibt und du Interesse hast. Letztlich kannst du bei einem 16jährigen Nichts erzwingen (zumal erzwungene Anerkennung wertlose Anerkennung ist ;) ), aber vielleicht kommt ja irgendwann was zurück und wenn nur, weil er plötzlich mal deine Hilfe möchte, dann solltest du dich beweisen!

Aber den gerichtlichen Weg (JA kannst du natürlich trotzdem versuchen) fände ich bei letztem Fall nicht fair (nur meine Meinung).

Viel Erfolg ;)

fraka007 
Beitragsersteller
 02.11.2014, 13:56

:-) thx

deshalb meine Frage, welches JA zuständig ist. sämtliche wege gescheitert und Anwalt liegt nicht in meinem Interesse.

Wenn du gemeinsames Sorgerecht hast, warum hast du dich da ausbooten lassen?

Wende dich an das Jugendamt der Stadt, wo dein Sohn mit der Mutter lebt.

Das Jugendamt am Wohnort Deines Sohnes ist zuständig.

Hast Du es schon mal über Facebook oder Google plus versucht?

fraka007 
Beitragsersteller
 03.11.2014, 04:26

sicher ........

Menuett  03.11.2014, 10:29
@fraka007

Ja, was ist dabei herausgekommen?