Kann ich über das Jugendamt von zu Hause ausziehen mit 20?

7 Antworten

Bis 21 ist die Hilfe für junge Erwachsene im Jugendamt zuständig. Allerdings ist eine Bewilligung von Hilfe im Ermessensspielraum. Wenn du vor deiner Volljährigkeit nicht im Jugendamt bekannt warst sind deine Chancen gleich 0 das du irgenwas bekommst. Das das Jugendamt bis 27 zuständig ist, das ist ein Gerücht.

Es ist unglaublich. Die Jugendlichen wollen mit 18 erwachsen sein, alles selbst entscheiden, aber mit 20 dann nach dem Jugendamt schreien.

Wenn Du nicht mehr daheim wohnen kannst, dann such Dir eine Wohnung, arbeite, damit Du sie bezahlen kannst. Was hindert Dich daran?

NinaErikson 
Beitragsersteller
 09.09.2015, 14:54

Hat schon seine Gründe ok ? Mal ganz abgesehen davon , bin ich in der Ausbildung und musste die pausieren . Mach die ab Februar weiter , weil ich nicht arbeiten durfte . Es geht sich darum , dass das Geld nicht reicht um eine eigene Wohnung zu finanzieren . Es ist nicht so , dass ich Unterstützung haben will fürs nichts tun . Das ist ein gewaltiger Unterschied . Ich will einfach nur einen anderen Start haben mit Unterstützung bis ich die Ausbildung fertig habe und nicht mehr auf die Hilfe von irgendjemanden angewiesen bin . Wenn es nicht dringend wäre könnte ich auch genau so gut warten , bis ich die Ausbildung fertig habe .

Allexandra0809  09.09.2015, 15:15
@NinaErikson

Dann hast ja ab Februar wieder ein Einkommen, den Rest müssen wohl Deine Eltern dazulegen, denn sie sind für Dich zuständig, bis Deine Ausbildung zu Ende ist.

Hause ausziehen , wegen privaten Problemen

Solange es keine abgeschlossene Ausbildung gibt sind die Eltern für den Unterhalt verantwortlich.

Kommen sie dieser Pflicht nach, ist es der Ruf nach einer eigenen Wohnung grundsätzlich etwas, was "privat" ist.

Ist der Verbleib bei den Eltern unzumutbar, können (!) Ansprüche entstehen für den Unterhalt einer eigenen Wohnung. Die macht man normalerweise beim Sozialamt geltend.

Zieh doch einfach aus.. such die ne WG und fertig

Das Jugendamt muss bis 18 taetig werden und sollte bis zum 21. Geburtstag zumindest beratend taetig werden. Manche machen das auch bis 21, viele machen aber nur was bis zum 21. Geburtstag, wenn sie mit der Person bereits als Minderjaehrige zu tun hatten. Neufaelle werden dann gerne woandershin verwiesen. Insbesondere, wenn sie kurz vor dem 21. Geburtstag stehen.

Du koennstest noch mal anfragen, vielleicht erwischst du einen anderen Mitarbeiter oder du verweist darauf, dass sie bis 21 Jahre doch wenigstens beraten muessten. Du kannst auch an den Chef des Jugendamtes gehen und versuchen, ob du dort was erreichen kannst.

Ansonsten versuche es doch einfach mal mit dem Sozialamt, vielleicht hast du dort mehr Glueck.

NinaErikson 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 09:37

Das Problem ist , dass dort nur ein Herr in dieser Abteilung dafür zuständig ist . Aber meine Therapeutin wird es jetzt wahrscheinlich auch noch mal versuchen , ansonsten wende ich mich an das Sozialamt . Aber Dankeschön! :-)