Amazon-Rechnungen ohne MwSt.
Wir haben über Amazon einen geschäftl. benötigten Gegenstand gekauft, der aus England stammt. Es gibt dazu nur einen Kaufbeleg mit dem Hinweis "Dies ist keine Umsatzsteuer-Rechnung". Kann der Kaufbeleg trotzdem als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und muß die engl. MWst. herausgerechnet werden.
3 Antworten
Wenn eine Rechnung aus dem Ausland stammt und als Betriebsausgabe gebucht werden soll, wird keine Umsatzsteuer des Auslands abgezogen oder als Vorsteuer gebucht.
Sie wird ohne Steuerschlüssel als Bruttobetrag als Betriebsausgabe gebucht.
Wenn du bei Amazon einkaufst, solltest du darauf achten, dass der Rechnungssteller aus Deutschland kommt oder du direkt per Amazon kaufst, dann wird auch deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen und du kannst diese als Vorsteuer ziehen.
Er kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Zu den Kosten gehört die britische MwSt. dazu, da sie keine abziehbare Vorsteuer ist, 9b EStG.
Das heißt es.
Eine Lieferung aus dem vereinigten Königreich in die Bundesrepublik ist eine innergemeinschaftliche Lieferung. Bei diesen geht die Steuerschuld auf den Empfänger über und es fällt keine britische Umsatzsteuer an sondern Deutsche.
Es dürfte also schwer werden irgendwelche VK-USt herauszurechnen.
Stimmt, das muss auch noch berücksichtigt werden!
Auch wenn der Verkäufer es nicht als solches behandelt hat, handelt es sich für den Käufer um einen IG-Erwerb. Der ist entsprechend zu besteuern (allerdings ist diese Erwerbsteuer wieder als Vorsteuer abziehbar).
Letztlich ist es ein Nullsummenspiel, es muss aber in die zusammenfassende Meldung.
Zunächst einmal danke für die Antworten. Allerdings bin ich jetzt doch ein bißchen verwirrt. Vielleicht hätte ich noch erwähnen müssen, das es sich um einen Kopfhörer für 17 € handelt. (Wenn ja, sorry bin noch ganz neu hier). Aber es sollte ein Beispiel sein, weil man über Amazon häufig solche Käufe tätigen kann (z.B. Bücher) Heißt das nun ich kann als Betriebsausgabe 17 € verbuchen?