Altes Auto abmelden und neues anmelden?
möchte mein altes Auto abmelden und im selben Zug das neue gleich anmelden mit den gleichen Kennzeichen..funktioniert das problemlos?
muss das alte noch abmelden, da es noch angemeldet ist (allerdings ist leider der Besitzer verstorben).
habe vom Händler nur Fahrzeugbrief und Schein bekommen aber keine tüv Beschreibung.
kann man auch ohne der Bescheinigung anmelden? Bzw reicht eine Kopie?
wie sieht es mit der Versicherung aus? Muss ich erst eine neue Versicherung machen oder kümmert sich die Zulassungsstelle darum ?
5 Antworten
Man kann beides am gleichen Tag erledigen und auch das bisherige Kennzeichen übernehmen.
Für das neue Auto muß mitgebracht werden:
Zulassungsbescheinigung 1 und 2 -nur im Original-
HU-Bericht ("TÜV") -nur im Original-
Versicherungsbescheinigung, die sogenannte eVB
möchte mein altes Auto abmelden und im selben Zug das neue gleich anmelden mit den gleichen Kennzeichen..funktioniert das problemlos?
kein Problem, dann must dich halt zur Zulassungsstelle fahren lassen, Kennzeichen mitnehmen.
Tüv u. Au Bescheinigung im Original müssen vorhanden sein. Der Stempel reicht nicht.
von deiner Versicherung benötigst zur Anmeldung eine eVB - Personalausweis - Iban, der Zoll bekommt eine Abbuchungsvollmacht für die Steuern.
Ohne Schein und die Schilder keine Abmeldung, ohne Schilder, Geld, Versicherung, Fahrzeugpapiere und TÜV keine Zulassung.
Beachte, Fahrt zur Zulassungsstelle ist bei dieser Vorgehensweise nicht möglich.
Du brauchst auf jeden Fall eine eVB. Ob du das Kennzeichen behalten kannst, entscheidet die Zulassungsstelle. Bei Halterwechsel wahrscheinlich nicht.
...möchte mein altes Auto abmelden und im selben Zug das neue gleich anmelden mit den gleichen Kennzeichen..funktioniert das problemlos?
Mußt du die Zulassungsstelle fragen, ob ein Tag dazwischen liegen muß zwischen Ab- u. Anmeldung bei gleichen Kennzeichen!
...muss das alte noch abmelden, da es noch angemeldet ist (allerdings ist leider der Besitzer verstorben).
Abmelden kann jeder - benötigst hierzu nur die beiden Kennzeichenschilder sowie die beiden Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (bisher Fahrzeugschein) + Teil 2 (bisher Fahrzeugbrief)!
...habe vom Händler nur Fahrzeugbrief und Schein bekommen aber keine tüv Beschreibung.
Dann müßte evtl. der TÜV-Stempel im ehem. Fahrzeugschein genügen - einfach mal bei deiner Zulassungsstelle nachfragen...
...wie sieht es mit der Versicherung aus?
Du benötigst von deinem Versicherer einen vorläufigen Kfz-Haftpflichtversich.schutz, den sog. 7-stelligen eVB-Nrn.-Code für die Zulassung!
Gruß siola55