Alter Arbeitgeber hat mich nicht abgemeldet, nun Steuerklasse 6,kann man fehlendes Geld verlangen.....?
Hallo liebe Comunity,
..... wie sind die Rechte für mich als Arbeitnehmer?
Hat der alte Arbeitgeber eine Frist nach der Kündigung einzuhalten? Darf ich das Geld was mir nun fehlt zurück verlangen?
Wie siet es strafrechtlich aus?
Ist es verboten was der alte Arbeitgeber macht?
Danke im voraus!
2 Antworten
Dein neuer Arbeitgeber trägt sich als Hauptarbeitgeber ein und damit wird dein alter Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber gesetzt und der bekommt dann von Elstam die Rückmeldung mit Stk. 6 und dein neuer AG bekommt dann z.b. die 1 gemeldet.
Wenn die Daten abgerufen werden, wird bei neuen AG automatisch die richtige Lohnsteuerklasse eingelesen.
Hier ist schön beschrieben wie das mit Elstam funktioniert. Ich würde bei deinem neuen AG noch mal nachfragen. Wenn generell etwas nicht funktioniert bist du verpflichtet dich mit dem Finanzamt außeinander zu setzten, der AG darf nur einspielen was das Finanzamt rückmeldet.
[PDF]Häufige Fragen zur elektronischen Lohnsteuerkarte - Elster https://www.elster.de/download/2013-08-01_faq_arbeitgeber_barrierefrei_v01.pdfKlar kannst Du Geld zurück verlangen: Mit der Steuererklärung.
Das meine ich nicht, ich muss ja nun 50 Prozent mehr Steuern zahlen, ob ich als Art Schadensersatz verlangen kann, da man dies ja vermeiden könnte ich bin seit 7 Wochen aus den alten Unternehmen