Alter Arbeitgeber hat mich nicht abgemeldet, nun Steuerklasse 6,kann man fehlendes Geld verlangen.....?

2 Antworten

Dein neuer Arbeitgeber trägt sich als Hauptarbeitgeber ein und damit wird dein alter Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber gesetzt und der bekommt dann von Elstam die Rückmeldung mit Stk. 6 und dein neuer AG bekommt dann z.b. die 1 gemeldet.

Wenn die Daten abgerufen werden, wird bei neuen AG automatisch die richtige Lohnsteuerklasse eingelesen.

Hier ist schön beschrieben wie das mit Elstam funktioniert. Ich würde bei deinem neuen AG noch mal nachfragen. Wenn generell etwas nicht funktioniert bist du verpflichtet dich mit dem Finanzamt außeinander zu setzten, der AG darf nur einspielen was das Finanzamt rückmeldet.

[PDF]Häufige Fragen zur elektronischen Lohnsteuerkarte - Elster https://www.elster.de/download/2013-08-01_faq_arbeitgeber_barrierefrei_v01.pdf

Klar kannst Du Geld zurück verlangen: Mit der Steuererklärung.

fragdoch95 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 20:00

Das meine ich nicht, ich muss ja nun 50 Prozent mehr Steuern zahlen, ob ich als Art Schadensersatz verlangen kann, da man dies ja vermeiden könnte ich bin seit 7 Wochen aus den alten Unternehmen