Muss der Arbeitgeber eine Frist einhalten um dem Arbeitnehmer zu sagen wann sein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft?

10 Antworten

Nein, der Arbeitgeber muss dich nicht darauf hinweisen, wann dein Arbeitsverhältnis ausläuft. Sollte dies allerdings in dem Arbeitsvertrag nicht geregelt sein, ist möglicherweise die Befristung nicht wirksam. Es gibt 2 Arten der Befristung: die Befristung mit und die Befristung ohne sachgrund. Bei der Befristung ohne Sachgrund reicht in dem Arbeitsvertrag klar und deutlich ein Beendigungsdatum anzugeben oder eine Laufzeit. Wäre dies nicht nachvollziehbar, liegt möglicherweise sogar ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor.

Meinst du mit deiner Frage, ob eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht mitzuteilen, ob er eine Verlängerung beabsichtigt, so kann ich auch dies verneinen. Eine entsprechende Verpflichtung besteht nicht.

Familiengerd  09.02.2018, 14:37

Als Ergänzung, da Du schon richtigerweise zwischen den beiden verschiedenen Befristungsarten (die sachgrundlose wird ja vielleicht/hoffentlich bald - mehr oder weniger - obsolet! 😊) differenzierst:

Bei einer Zweckbefristung (also mit Sachgrund) endete das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern frühestens 14 Tage, nachdem der Arbeitgeber das Erreichen des Zwecks/den Zeitpunkt der Zweckerreichung erklärt hat.

Robert Mudter  09.02.2018, 15:05
@Familiengerd

Ja, den Koalitionsvertrag habe ich studiert. Ob ich mit der Entscheidung dies so zu handhaben glücklich bin? Nein eher nicht. Sicherlich gibt es den Missbrauch der Befristung. Auf der anderen Seite gibt es, so etwa im Sicherheitsbereich, Arbeitgeber die über Ausschreibungen ebenfalls nur an die befristete Abwicklung von Aufträgen kommen. Ohne die Möglichkeit im Gegenzug die Arbeitsverhältnisse zu befristen wird dies jetzt in anderer Art und Weise gemacht werden müssen.

Familiengerd  09.02.2018, 17:19
@Robert Mudter

Ich kenne die konkreten Vereinbarungen noch nicht.

Aber es geht ja in erster Linie um die sachgrundlosen Befristungen; aber bei dem von Dir angeführten Beispiel mit den Sicherheitsdiensten - auch ein Gewerbe mit "besonderem" Ruf und Tarifverträgen, bei deren Einzelheiten man teilweise nur noch den Kopf schütteln kann - wären für die Arbeitnehmer ja Sachgrundbefristungen möglich.

Robert Mudter  09.02.2018, 17:22
@Familiengerd

wenn das Unternehmen mehr als 75 Mitarbeiter hat nur noch bei 2.5% der Mitarbeiter......also nein....

Familiengerd  09.02.2018, 17:25
@Robert Mudter

Die genauen gesetzlichen Regelungen bleiben ja abzuwarten.

Und in dem Papier wird teilweise auch noch recht undifferenziert teilweise allgemein von Befristungen, dann vn sachgrundlosen und von Sachgrundbefristungen gesprochen.

Mal sehen, was wird ...

Nein, dazu besteht keine Veranlassung. Du hast doch alles schriftlich, wann dein letzter Arbeitstag ist.

Nett wäre es allerdings, wenn dein Vorgesetzter am vorletzten oder letzten Tag auf dich zukäme und dich quasi verabschiedet. Oder du es tust, um den Chef an dein Arbeitsende zu erinnern. 

Familiengerd  09.02.2018, 14:37

Allerdings:

Bei einer Zweckbefristung (also mit Sachgrund) endete das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern frühestens 14 Tage, nachdem der Arbeitgeber das Erreichen des Zwecks/den Zeitpunkt der Zweckerreichung erklärt hat.

HansiwurstiX  09.02.2018, 16:09
@Familiengerd

Und wozu schreibst du das unter alle Antworten?

Familiengerd  09.02.2018, 17:53
@HansiwurstiX

Ist das nicht klar?

Wenn ich es unter die Antwort von XX schreiben, weiß YY noch lange nicht, dass seine/ihre Antwort differenzierter ausfallen müsste!

Im Übrigen solltest Du - jetzt selbst im "Glashaus" sitzend - nicht mit Steinen werfen!

Die Befristung steht doch im Arbeitsvertrag - somit hat der Arbeitgeber jede mögliche Frist bereits eingehalten.

Familiengerd  09.02.2018, 14:30

Allerdings: Bei einer Zweckbefristung (also mit Sachgrund) endete das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern frühestens 14 Tage, nachdem der Arbeitgeber das Erreichen des Zwecks/den Zeitpunkt der Zweckerreichung erklärt hat.

GanMar  09.02.2018, 14:32
@Familiengerd

Stimmt. An die Zweckbefristung habe ich überhaupt nicht mehr gedacht. Danke für Deine Ergänzung.

Nein, da muss keine Frist eingehalten werden. Auch muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf das Ende hinweisen.

Jeder hat einen Vertrag erhalten und sieht, wann Schluss ist. Der Arbeitnehmer kann nur den Arbeitgeber fragen, ob dann tatsächlich der Vertrag ausläuft oder ob dieser verlängert werden kann.

Familiengerd  09.02.2018, 14:31

Allerdings:

Bei einer Zweckbefristung (also mit Sachgrund) endete das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern frühestens 14 Tage, nachdem der Arbeitgeber das Erreichen des Zwecks/den Zeitpunkt der Zweckerreichung erklärt hat.

Familiengerd  09.02.2018, 17:56
@HansiwurstiX

Wenn ich es unter die Antwort von XX schreiben, weiß YY noch lange nicht, dass seine/ihre Antwort differenzierter ausfallen müsste!

Im Übrigen solltest Du - jetzt selbst im "Glashaus" sitzend - nicht mit Steinen werfen!

Es steht im Arbeitsvertrag, wie lange die Befristung läuft. Da kannst du nachlesen und dich drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrags arbeitslos melden. Sollte dein AG dich dann doch länger beschäftigen, einfach beim Arbeitsamt Bescheid sagen.

Familiengerd  09.02.2018, 14:33

Allerdings: Bei einer Zweckbefristung (also mit Sachgrund) endete das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern frühestens 14 Tage, nachdem der Arbeitgeber das Erreichen des Zwecks/den Zeitpunkt der Zweckerreichung erklärt hat.