Was versteht man unter "Zusammenschreiben lassen" als Paar, das zusammenlebt?
Mein Lebensgefährte und ich (Mann und Frau) ziehen bald zusammen. Damit ich dann auch mehr Rechte habe, was sein Leben anbelangt und er noch keine dritte Ehe eingehen will, schlägt er mir vor, dass wir uns ja zusammenschreiben lassen können. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass man diese Bezeichnung gerne im "Osten" Deutschlands benutzt und es eigentlich wie eine Eheschließung auf dem Standesamt ist.
Wer kann mir genaueres hier schreiben? Danke schon im Voraus für eure Tipps und Ratschläge.
5 Antworten
Dieses "Zusammenschreiben" war nichts Anderes als eine Eheschließung ohne viel Brimborium (in der ehem. DDR wurde das in der Tat sehr oft gemacht, wie es in der damaligen BRD war, kann ich nicht sagen...)
Wenn Ihr Eure "eheähnliche Gemeinschaft" rechtlich absichern möchtet, so geht das entweder nur durch eine standesamtliche Heirat (für gleichgeschlechtliche Paare ist es die "eingetragene Partnerschaft") oder durch einen "Partnerschaftsbertrag", den Ihr auch "notariell" abschließen könntet.
Der Partnerschaftsvertrag verschafft Euch zwar nicht die Rechtsgrundlage der Ehe (z.B. steuerliche Vergünstigungen, Familienkrankenversicherung...), aber Ihr könntet darin z.B. Kontoverfügungen vereinbaren oder Vollmachten für Auskünfte / Krankenhaus etc...)
Super-Antwort! Mein Kompliment! Daumen hoch!
eine eheschließung auf dem standesamt ist die einzig rechtlich gültige ehe!
er meint bestimmt: als Eheähliche Gemeinschaft eintragen hier noch ein passender Link: http://www.janvonbroeckel.de/jura/ehevergleich.html
das meint wikipedia dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehe%C3%A4hnliche_Gemeinschaft
Eheähnliche Gemeinschaften gibt es vorm Gesetz in Deutschland bislang leider nur nur unter Homosexuellen, nicht unter Heteros.
Das ist auch alles, was ich in diesem Zusammenhang in Deutschland kenne..
Als Mann und Frau geht das nicht. Entweder heiratet ihr oder ihr seid unverheiratet.
Was du meinst, ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft.