Hauptgewerbe in Nebengewerbe umwandeln?

5 Antworten

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Jeder kann selbst entscheiden, wieviel Zeit für und Umsatz mit einem Gewerbe gemacht wird.

Eine Umschreibung beim Gewerbeamt ist nicht nötig.

Wenn der neue Job mehr bringt, als der Gewerbegewinn, muss die Krankenasse umgestellt werden.

Bei einer neuen Anstellung in einem Job sollte der AGeber über Art und Umfang des Gewerbes informiert werden (näheres dort fragen...).

Das Finanzamt will weiterhin nur einfach eine ehrliche Gewinnermittlung.

weil ich seit 2 Monaten vom Finazamt meine Steuer bekomme

Den Satz verstehe ich nicht.


Hinweis: Wenn das Gewerbe schon mehr als 5 Jahre ohne Nutzung der Kleinunternehmerregelung läuft, macht es Sinn zu prüfen, ob für die Umsatzsteuer die Nutzung der KleinunternehmerRegelung ab nächstem 1.1. wirtschaftlich sinnvoller ist.

E270cdi 
Beitragsersteller
 28.05.2012, 17:35

Also ich meinte damit das mein Steuerberater seit zwei Monaten meine Buchführung gemacht hat, ich dachte das Finanzamt ärger machen würde da ich für diese zwei Monaten meine Steuer(Umsatzsteuer) wieder zurück bekommen habe, nicht das Finanzamt denkt das ich meine Steuer zurück haben will ohne meine Gewerbesteuer am ende des Jahres zu bezahlen und somit mein Laden wieder dicht mache.

JoWaKu  28.05.2012, 22:58
@E270cdi

In den meisten Fällen wird am Anfang der Selbstständigkeit erst mal Verlust gemacht.

Wenn man das mit MwSt (also ohne Nutzung der Kleinunternehmer-Regelung) betreibt, ist es normal, dass man USt. vom Finanzamt erstattet bekommt.

Aber irgendwann kommt das Ganze ja vermutlich in die Gewinnzone (Stammkunden), und dann bekommt das Finanzamt Ust. abgeführt.


Sprich mit Deinem Steuerberater: Er soll Dich beraten und nicht nur für (vermutlich) teures Geld die Buchführung machen.

  1. Es gibt kein Hauptgewerbe und kein Nebengewerbe ! Gewerbe ist Gewerbe.
  2. Auf der Gewerbeanmeldung wird zwar danach gefragt, ob man das Gewerbe (zum Zeitpunkt der Anmeldung) zum Haupterwerb oder als Nebenerwerb ausüben will. Das hat aber keinerlei rechtliche Bedeutung. Es ist nur eine statistische Frage !
  3. Fazit: Du musst beim Gewerbeamt nix umschreiben lassen.
  4. Wenn du neben der unselbständigen Arbeit noch gewerblich selbständig bist, solltest du dir unbedingt die Genehmigung deines Arbeitnehmers einholen, denn in den meisten Arbeitsverträgen steht drin, dass weitere Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt ist.

Zu Deiner ersten Frage:

Das ist Sache zwischen Dir und dem Arbeitgeber.

Zu Deiner zweiten Frage:

Hauptgewerbe in Nebengewerbe umschreiben geht durchaus beim Gewerbeaufsichtsamt. Finanzamt - das ist eine andere Sache. Die werden aller Voraussicht nach weiter eine Steuererklärung von Dir fordern. Allerdings ist diese beim Nebengewerbe weit weniger kompliziert (Buchführung).

einfach mal beim Gewerbeamt und Finanzamt durchrufen, das die Antwort von dort ist die zutreffendste.

Also ich meinte damit das mein Steuerberater seit zwei Monaten meine Buchführung gemacht hat, ich dachte das Finanzamt ärger machen würde da ich für diese zwei Monaten meine Steuer(Umsatzsteuer) wieder zurück bekommen habe, nicht das Finanzamt denkt das ich meine Steuer zurück haben will ohne meine Gewerbesteuer am ende des Jahres zu bezahlen und somit mein Laden wieder dicht mache.