Als Rechtsanwaltsfachangestellte Zum Steuerberater?

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Wie schon von DerSchopenhauer geschrieben, musst du erst die Steuerfachwirtprüfung machen. Um dafür zugelassen zu werden, musst du nach einer gleichwertigen Ausbildung 5 Jahr Berufspraxis machen und von den 5 Jahren mind. 3 bei einem Steuerberater oder ähnliches verbracht haben.

Wenn du die Prüfung dann bestanden hast, bist du Steuerfachwirtin.

Danach musst du noch mal 6 Jahre warten, bevor du zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden kannst (wurde von 7 Jahren runter genommen).

Oder du machst alternativ noch mal ein Studium im Bereich Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften (im Optimalfall Richtung Steuerwesen) und kannst dann nach einer Praxiszeit von 2 bzw. 3 Jahren zur Prüfung zugelassen werden.

Erst nach bestehen der Prüfung bist du Steuerberater.

Hier noch mal eine Übersicht der Bundessteuerberaterkammer:

Bild zum Beitrag

 - (Schule, Ausbildung und Studium, Ausbildung)

Die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung erhält auch,

  • wer nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufleute, Industriekaufleute, Groß- und Außenhandelskaufleute) mindestens 5 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon 3 Jahre mindestens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.

Tätigkeit in einem Lohnsteuerhilfeverein als praktische Tätigkeit

Dies ist eine Einzelfallentscheidung. Im Grundsatz gilt: Pro betreutes Mitglied werden 3,2 Std. pro Jahr veranschlagt. Pro Woche müssen 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erbracht werden.

  • Du solltest das mit der zuständigen Steuerberaterkammer abklären.
Meisterpropp141  16.07.2022, 15:15

Speditionskaufmann hast du ganz vergessen zu erwähnen