Als Rechtsanwaltsfachangestellte Zum Steuerberater?
Hallo, ich möchte mich gerne einfach mal informieren und hoffe, dass hier womöglich jemand ist, der diesen Weg bereits gegangen ist.
Ich werde jetzt in drei Monaten bei einer Lohnsteuerhilfe anfangen. Nach nun 6 Jahren (ohne Ausbildungszeit) bin ich langsam einfach fertig mit Rechtsanwälten. Ich gehöre leider zu denen, die keine gute Erfahrungen bei solchen sammeln konnte als Arbeitgeber. Ich möchte jetzt von Kanzleien wegkommen als kleine Rechtsanwaltsfachangestellte . Ich habe jetzt im Internet gelesen, dass man mit meinem Beruf ebenfalls den Steuerberater lernen kann. über den Umweg, vorher noch den Steuerfachwirt zu lernen. Zum Glück steht dort drin, dass mein Abschluss zur Rechtsanwaltsfachangestellten ebenfalls zählt. Jetzt steht bei der Zulassung etwas von:
„Eine bestandene Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf (z.B. als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau) und danach eine fünfjährige einschlägige Berufspraxis“
Für mich ist das jetzt nicht ganz klar. Wird die Zeit, die ich als Refa schon arbeite, dazugezählt (einschlägige Berufspraxis) oder muss ich jetzt bei der Lohnsteuerhilfe noch 5 Jahre Berufserfahrung sammeln, bevor ich die Weiterbildung machen kann? Also was bedeutet hier „einschlägige Berufspraxis“ ?
Ich denke etwas an meine biologische Uhr (bitte nicht lachen). Ich bin 26 Jahre alt und für mich ist es wichtig, wenn kinder, dann bis spätestens 34. Ich höre von allen Steuerberatern, mach die Prüfung vor der Familienplanung ! Ich bin der Meinung, wenn ich jetzt schon weiß dass ich es lernen will, kann ich mir ja jetzt schon Lektüre zum lernen besorgen. Natürlich ist es ohne Schulung nicht einfach aber trotzdem kann man schon anfangen, sich vorzubereiten. Und wenn man genug Zeit hatte für die Vorbereitung, sollte die Prüfung doch wie jede andere zu meistern sein oder nicht? Also wieso fallen so viele durch? Wird nicht genug gelernt oder sind die Prüfungen zum Steuerberater wirklich so beinah unmöglich zu bestehen?
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Herzliche Grüße aus dem Niederrhein.
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2 Antworten
Wie schon von DerSchopenhauer geschrieben, musst du erst die Steuerfachwirtprüfung machen. Um dafür zugelassen zu werden, musst du nach einer gleichwertigen Ausbildung 5 Jahr Berufspraxis machen und von den 5 Jahren mind. 3 bei einem Steuerberater oder ähnliches verbracht haben.
Wenn du die Prüfung dann bestanden hast, bist du Steuerfachwirtin.
Danach musst du noch mal 6 Jahre warten, bevor du zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden kannst (wurde von 7 Jahren runter genommen).
Oder du machst alternativ noch mal ein Studium im Bereich Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften (im Optimalfall Richtung Steuerwesen) und kannst dann nach einer Praxiszeit von 2 bzw. 3 Jahren zur Prüfung zugelassen werden.
Erst nach bestehen der Prüfung bist du Steuerberater.
Hier noch mal eine Übersicht der Bundessteuerberaterkammer:
Die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung erhält auch,
- wer nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufleute, Industriekaufleute, Groß- und Außenhandelskaufleute) mindestens 5 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon 3 Jahre mindestens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.
Tätigkeit in einem Lohnsteuerhilfeverein als praktische Tätigkeit
Dies ist eine Einzelfallentscheidung. Im Grundsatz gilt: Pro betreutes Mitglied werden 3,2 Std. pro Jahr veranschlagt. Pro Woche müssen 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erbracht werden.
- Du solltest das mit der zuständigen Steuerberaterkammer abklären.
Speditionskaufmann hast du ganz vergessen zu erwähnen