Steuern - wie werden sie hier ungefähr berechnet (Antworten nur von Erfahrenen)?
Bin dankbar für jede Hilfe.
Onlinehandel:
Verkauft wird ein Produkt für 7,99€.
Von dem Verkaufspreis ist einiges abzuziehen:
- Produktkosten: 1,20€
- Versandkosten: 1,60€
- Marketingkosten: 2€
- Transaktionsgebühr: ca. 0,64€
- Verpackungskosten: 0,25€
‐-----‐------------------
7,99-1,20-1,60-2-0,25=2,30€
Mal angenommen ich erziele im Jahr 50.000€ Umsatz.
Es werden folgende Steuern (+Kranken-, Pflegeversicherung) abgezogen:
- USt 19%, ESt 23,8%, GKV & Pflegeversicherung 18%, Gewerbesteuer ca 15%
Bitte rechnen Sie für mich das was übrig bleibt und schreiben Sie wenig Text und mehr zahlen.
Ansonsten die folgenden einfachen Fragen:
Wann muss was gezahlt werden?
Braucht man unbedingt einen Steuerberater für Jahresabschluss?
Danke!!
Onlinehandel im Nebenerwerb bzw. hast du auch noch eine Haupttätigkeit?
Ich werde bald eine haben. Darüber habe ich natürlich auch gedacht. Denn da würden KK-Kosten und Einkommensteuer schonmal weg sein.
3 Antworten
Von jedem Euro aus dem Umsatz wird die entsprechende USt (19%, 7% oder 0%) fällig. Abgezogen wird bereits bezahlte Vorsteuer, der Rest ist dem FA zu zahlen, bzw wird erstattet. Aus dem Umsatz ergibt sich die Gewerbesteuer die durch die Kommune erhoben wird,in der die Umsätze erzielt wurden.
Nach Jahresabschluss wird das Unternehmereinkommen ermittelt und entsprechend besteuert.
Sozialversicherung:
Arbeitslosenversicherung ist freiwillig
Rentenversicherungspflicht besteht nur branchenabhängig
Krankenversicherung entweder einkommensabhängig zu 14,6% zzgl individuellen Beitragszuschlag in der gesetzlichen KK oder nach Risikoeinschätzung zum Festbeitrag in der privaten KV (unbedingt zur Beitragszahlung im Alter beraten lassen und Vorsorge treffen. Nach guter Beratung und getroffener Vorsorge ist die private Krankenversicherung ein Leben lang billiger und besser als die gesetzliche)
Gesetzliche Pflegeversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung ist ebenfalls für Selbstständige eine freiwillige Versicherung.
Danke für die Antowrt. Ich lese sie mir gleich durch😇
Entscheidend wäre der Gewinn vor Steuern, denn davon muss der Unternehmer dann KV/PFV und ESt zahlen. Der Umsatz ist als Kenngröße ohne Relevanz.
NB.: Ein Artikel zu € 7,99 VK mit Marketingkosten von € 2.--/Stck?
Deine persönliche Steuerlast geht das Unternehmen nichts an. Du leistest deine Versicherungen und Steuern aus deinem dir zustehenden Gewinn, respektive - so du dich selbst in deiner Firma anstellst - aus deinem Gehalt (und deine Firma trägt die AG-Kosten).
Gefragt wird nach Selbstständig und Du richtest deine Antwort auf Geschäftsführer aus. Ein Geschäftsführer ist Angestellter in seiner eigenen Firma, das ist was anderes als selbständige Einzelunternehmer und ich vermute, darauf zielt die Frage ab. Denn als Geschäftsführer ist davon auszugehen, dass auch ein Steuerberater zur Seite steht.
Nicht ganz. Man muss schon unterscheiden zwischen dem Unternehmen (oder der Unternehmung) einer- und dem persönlichen Lebensumfeld andererseits. Vielleicht habe ich es zu allgemein ausgedrückt. Ist er Unternehmer und selbstständig, zahlt er KV/PFV und ESt selbst. Ist er hingegen angestellt in seinem eigenen Unternehmen, wird er sv-rechtlich behandelt wie jeder andere Angestellte, und versteuert nur seine Einkünfte.
Letzteres können wir in Anbetracht der Lückenhaftigkeit der Fragestellung vermutlich ausschließen. Und nein, nicht jeder, der GF in einer UG ist, kann sich auch immer gleich einen StB leisten.
Sie haben richtig gedacht. Es geht um Einzelunternehmung.
Das Finanzamt interessiert neben dem Umsatz bzw. der Umsatzsteuer vor allem dein Gewinn = Umsatz - Betriebskosten!
Nach Abzug deiner Vorsorgeaufwendungen ergibt dies am Ende dein zu versteuerndes Einkommen, wovon sich deine persönlche Steuerschuld errechnet.
Nicht wirklich. Eigentlich steht mehr hinter dieser Zahl aber ich wollte nicht unbedingt alle Infos hier auflisten, damit das nicht langweilig für den Leser wird.
Heißt das jetzt, dass ich auf die 2,30€ die KV/PFV und ESt die Beiträge zahle?