Als Hartz 4 Empfänger Geld verschenken problematisch?

10 Antworten

also wenn der Sohn iwann (was wir ja nicht hoffen) ALG2 bekommt, dann hat er sowieso einen Freibetrag (glaub 100 oder 150€/Lebensjahr, bspw. mit 20 also 2000 bzw. 3000€) der nicht beachtet wird. den erreicht man nicht mit 20-30€ die man ihm zusteckt. wenn also derjenige, der dem Sohn die 20-30€ verkraftet, kann er das tun.

densch1248 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 16:22

dachte nur so in die Richtung: Wenn das Jobcenter auf den kontoauszügen sieht, dass da bspw. Anfang Monat immer 40 Euro eingezahlt werden, könnten die ja womöglich vermuten dass da was jobmäßiges dahinter steckt.
Obwohl es nur die 40 Euro sind, die der Vater dem Sohn zusteckt nach geldeingang am Ersten und der das, um Sachen zu überweisen, auf sein Konto einzahlt

data2309  10.07.2018, 18:44
@densch1248

mn kann ja sehen das das dann von einem privaten Konto kam.

wenn aber der Empfänger schon alg2 bezieht, dann wirds komplizierter, dann sollte das wirklich bar sein.

aber solange der Empfänger nichts vom Amt bezieht. kann man das machen.

densch1248 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 20:05
@data2309

es geht um Folgendes:
Vater bezieht Hartz4, Sohn bezieht Hartz4, Vater übergibt Sohn BAR Geld, sohn zahlt dieses Bargeld bei sich auf dem Konto ein.
was für ein privates Konto meinst du?

data2309  10.07.2018, 21:08
@densch1248

mit privat Konto meinte ich ein Konto einer Privatperson, also eben kein Konto das einer Firma gehört.

ich würde dem Empfänger der 40 € den Rat geben das geld zu Hause zu "bunkern" nicht auf das Konto einzuzahlen. da man ja sowieso immer iwie mal Bargeld braucht, ist das ja kein Fehler es eben zu Hause zu haben.

somit erfährt das niemand.

Ich glaube nicht, dass da irgendwas passiert. Niemand muss sich rechtfertigen, wenn man einer anderen Person 20 oder 30€ gibt. Das kann ja quasi für alles sein.

densch1248 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 16:07

kann da der Sohn nicht Probleme kriegen wenn er für den Erstantrag Kontoauszüge vorlegen muss?
Weil man da ja sieht dass er mehr oder weniger regelmäßig 30 oder 40 Euro eingezahlt hat und im Prinzip nicht belegen kann wo die herkommen (da ja Bar geschenkt)

justreena  10.07.2018, 16:10
@densch1248

Wieso? Muss du ja nicht überweisen oder sonst wo angeben - ist Privatsache. Einfach bar übergeben.

densch1248 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 16:11
@justreena

das schon.
Aber wenn der Sohn das, bspw. um Sachen zu Firmen zu überweisen, das auf sein Konto dann einzahlt und das Jobcenter das auf den Kontoauszügen das sieht, muss er ja wahrheitsgemäß angeben, dass er das geschenkt bekommen hat.

Dann zahlt man diesen geringen Betrag nicht aufs Konto ein, sondern hebt dann 20 € oder 30 € weniger von seinen eigenen Leistungen ab, so hat man dann sein Geld zum begleichen der Unkosten schon auf dem Konto und es gibt keine Probleme mit dem Jobcenter !

Denn zahlt er dieses Geld aufs Konto ein oder bekäme es sogar überwiesen, dann würden nur Fragen und Erklärungen vom Jobcenter folgen, im schlimmsten Fall könnte es als sonstiges Einkommen angesehen werden und würde dann in der Regel bis auf monatlich 30 € Versicherungspauschale angerechnet, wenn man nicht schon anderweitig Freibeträge geltend macht.

densch1248 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 20:16

das mein ich ja gerade, es WURDE ja schon auf das Konto überwiesen (wenngleich auch lediglich in den verlangten 6 Monaten vor Hartz4 bezug)
geht um den Hartz4 Antrag der jetzt gestellt werden soll.
Und um das potentielle Einkommen, was die da vielleicht vermuten können;
ausgehend von den Bareinzahlungen in den letzten 6 Monaten

isomatte  11.07.2018, 03:37
@densch1248

Was im Monat vor dem Antrag schon vorhanden war zählt erst einmal als Vermögen und das darf bis zum sogenannten Schonvermögen nicht auf den Leistungsanspruch angerechnet werden !

Du bist ja verpflichtet im Antrag alles wahrheitsgemäß anzugeben, dann stellt der Vater halt offiziell seine Unterstützung ein, sollte es zu Fragen vom Jobcenter kommen, muss er aber nicht, wenn du außer diesen 20 € bis max.30 € pro Monat sonst kein anderes Einkommen hast.

Denn eine Überweisung vom Vater würde als sonstiges Einkommen zählen, oder halt das was er dir Bar gibt und darauf stünden dir ab dem 18 Lebensjahr 30 € Versicherungspauschale zu, wenn also die Zuwendung monatlich diese 30 € nicht übersteigt und du kein anderes Einkommen hast, dann darf es nicht auf deinen Leistungsanspruch angerechnet werden.

erstens : der sohn erhält kein ALG II : Der Vater kann mit seinem Geld machen , was er will , also auch dem Sohn schenken so viel er will.

Er kann natürlich keinen Extrabedarf beim JC für sich reklamieren, weil er schenkt.

zweitens : der sohn erhält ALG II : dann lesen hier : regelmäßige Taschengelder! sind erlaubt .

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diese infos zur abrundung : taschengeld ist nicht einkommen !

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https://www.hartz4hilfthartz4.de/geldgeschenke/

 - (Recht, Hartz IV, Geldgeschenk)  - (Recht, Hartz IV, Geldgeschenk)
densch1248 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 20:04

Gilt das auch für Erwachsene Kinder, also einiges ü18?

Halbrecht  10.07.2018, 20:42
@densch1248

Kind sein ist hier eine Verwandschaftbeziehung , hat nix mit dem Alter zu tun.

50 jährige Eltern haben 30 jährige Kinder.

Der Sohn wird ja so ginringe Summen nicht auf sein Konto einzahlen.

Nein, die Eltern können mit dem Geld machen was sie wollen. Es bleibt bei diesen Beträgen aber ja nichts über.