Nachbar sind laut?
Hallo, ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung eingezogen leider musste ich des Öfteren feststellen, dass die Nachbarn über mir extrem laut sind, tagsüber sowie Abends mein Nachbar hat mir auch erzählt, dass die Vorgänger die dort gewohnt haben hatten auch diverse Probleme, mit denen aus dem Grund sind die, ausgezogen sie bezieht Hartz4 ihr Freund wohnt anscheinend dort unangemeldet seit mehreren Jahren was kann ich dagegen Unternehmen ein Gespräch war erfolglos
4 Antworten
ihr Freund wohnt anscheinend dort unangemeldet seit mehreren Jahren
Dann droh' doch einfach damit, das zu melden. Mit etwas Glück werden die Leute dann leiser. Wenn Du Pech hast, werden die Probleme jedoch größer.
Tagsüber dürfen die Nachbarn m.W.n. weitestgehend machen, was sie wollen. Nach 22 Uhr jedoch nicht mehr und die kannst die Polizei rufen.
Gibt es bei Euch eine Hausordnung? Falls Ja, informiere den Vermieter entsprechend. Bzw. ist das vielleicht generell eine gute Idee.
Ansonsten fällt mir noch ein, einen Anwalt einzuschalten. Allerdings kostet das Geld und kann etwas bringen, muß aber nicht.
Ich würde Dir empfehlen, zu versuchen, den seit Jahren nicht angemeldeten Freund gegen das Problem zu verwenden. (Nicht den Menschen selbst, sondern den Tatbestand)
Letzte Alternative wäre aus meiner Sicht ein erneuter Wohnungswechsel.
Gegen nächtliche Ruhestörer kann man ganz einfach mit seinem RA vorgehen ...und das erfolgreich. Zum Schluss ist wieder Ruhe, entweder weil dem Störer die Strafen zu teuer wurden oder weil ihm sein VM kündigen MUSSTE !
...und der Freund MUSS sich anmelden !
Genaue Anleitung bis zum Erfolg gerne auf Anfrage.
Das Gesetz/Urteile sind hier ganz eindeutig.
Als angemessener Lärmpegel gilt die sogenannte Zimmerlautstärke. Damit ist eine Lautstärke gemeint, welche tagsüber 40 Dezibel und nachts 30 Dezibel nicht überschreiten darf. Es handelt sich dabei aber nicht um feste Grenzwerte.
Feste Dezibel-Werte sind auch deshalb nicht unumstößlich, weil die baulichen Eigenschaften eines Gebäudes ebenfalls Einfluss auf die Übertragung von Geräuschen haben. Somit ist beispielsweise die Schwelle für die Zimmerlautstärke für hellhörige Wohnungen niedriger.
In den meisten Bundesländern gilt die Nachtruhe ab 22 bis 6 Uhr.
Hast du dich nicht vorher informiert bei deinen jetzigen Nachbarn, wie es denn mit Ruhestörung in diesem Hause aussieht. Und jetzt kriegst du die Quittung dafür. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben
Habe ich keine Häme. Nur wegen Dummheit und Nachlässigkeit anderer, kann ich auch nichts. Und manchmal entdeckt man schon an den Namen mit welchen Nachbarn wir es es zu tun haben werden
Weil kein Nachbar in der Zeit dort war bei der Besichtigung
Vor der Besichtigung oder danach, werden schon welche anwesend gewesen sein
Was ist der Grund für Deine Häme?