Als Fliesenleger selbstständig machen?

6 Antworten

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Was willst Du mit einer Firma in einem Berufsbereich in dem Du nicht die blasseste Ahnung hast?

Du brauchst dann auch einen Meister im Betrieb, der Bestandschutz endet bei Eigentümerwechsel

Bestandsschutzregelung

Für Betriebe, die vor dem Stichtag bei der regionalen Handwerkskammer mit einem der zwölf Handwerke eingetragen waren, gilt die Bestandsschutzregelung (§ 126 Abs. 1 HwO).

Wichtig ist: Der Bestandsschutz ist betriebs- und nicht personenbezogen und die Bestandsschutzregelung gilt nicht unbeschränkt.

Konkreter bedeutet dies:

Der Bestandsschutz entfällt

  • Bei einem Eigentümerwechsel beim Einzelunternehmen
  • Bei Austausch (einzelne Gesellschafter scheiden aus und werden durch neue ersetzt) bzw. Neuaufnahme von Gesellschaftern bei GmbH oder GbR

https://www.selbstaendig-im-handwerk.de/betriebe_fuehren/wissens-abc/Wiedereinfuehrung-der-Meisterpflicht-und-Bestandschutz

MrNoBody2711 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 16:45

Besten Dank für die Antwort genau das wollte ich wissen

andie61  23.12.2021, 19:08
@MrNoBody2711

Danke für den Stern, Gruss andie

MrNoBody2711 
Beitragsersteller
 23.12.2021, 21:18

Bei einer Neueröffnung gilt die Meisterpflicht. Hat ein Betrieb schon die Führung durch einen Gesellen, bleibt der Bestandsschutz wahrscheinlich erhalten. Das muss mit der Handwerkskammer besprochen werden.

Je nach der Entscheidung der Handwerkskammer gibt es die Möglichkeit, fachkundiges Personal in leitender Position einzustellen. Das bedeutet, wenn ein Meister benötigt wird, muss ein Meister eingestellt werden. In einigen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit als Meister befristet anerkannt zu werden, wenn der Inhaber parallel zum Betrieb die Meisterschule besucht. Dafür gibt es auch Fördermittel. Die Zugangsvoraussetzung ist aber und er Regel ein Gesellenabschluss.

Bei Fragen: Einfach noch mal fragen oder anrufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MrNoBody2711 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 16:27

was würde denn passieren wenn ich einen Meister einstelle und dieser auf einmal kündigt ? Dann stehe ich doch richtig scheiße da dann kann ich die Firma wieder zu machen

PeterSaubert  17.12.2021, 09:09
@MrNoBody2711

Dafür gibt es dann Übergangsfristen. Das muss mit der Handwerkskammer besprochen werden.

dann wirst einen Meister einstellen müssen. du trägst trotzdem die volle Verantwortung

MrNoBody2711 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 16:39

Firmen die vor 2020 ohne Fliesenleger Meister gestartet sind dürfen doch jetzt weiter ohne Meister arbeiten wenn ich diese Firma kaufe dann existiert die Firma doch noch nach alten Recht da die Firma vor 2020 gegründet wurde oder nicht ?

peterobm  15.12.2021, 16:43
@MrNoBody2711

er meldet den Betrieb ab, du neu an - er könnte als Meister fungieren

Du kannst einen Meister anstellen. Du selber musst nicht Meister sein.

Du kannst auch bei der Handwerkskammer eine Ausübungsgenehmigung beantragen. Diese wirst Du aber sehr wahrscheinlich nicht erhalten.

MrNoBody2711 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 18:24

Wie finde ich raus unter welchen Umständen eine Ausübungsgenehmigung vergeben wird ?

emib5  15.12.2021, 18:43
@MrNoBody2711

Das Naheliegenste ist wohl einfach bei der zuständigen Handwerkskammer nachzufragen.

Aber wieso wählst du nicht einfach diese Branche aus, wo du Ahnung hast???

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MrNoBody2711 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 06:08

Habe eine Firma baue Bäder und für ein Bad braucht man Fliesen und ich dachte mir das Geld kann man mitnehmen außerdem ist das ein Verkaufs + wenn du sagen kannst alles aus einer Hand 😉 und die Bäder sind schneller fertig da man keine warte Zeit hat bis der Fliesenleger mal kommt

Ploedder  24.01.2022, 23:30
@MrNoBody2711

Siehe spezielle Reglungen dazu! Kommt darauf an was der Haupt und was die Nebenarbeit dabei ist. Und wie die Kammer mitspielt